Gründen in Österreich ⇒ Schritt für Schritt

Wie Sie Ihr Unternehmen in Österreich [erfolgreich] gründen und welche Fehler Sie dabei nicht machen sollten.

Themenübersicht

Auf unseren Detailseiten haben wir alle Informationen rund um das Thema: "Gründen in Österreich" für Sie zusammengetragen:

Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit

Wenn Sie aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln, bringt das einige Änderungen mit sich: Nicht nur, dass Sie nun Ihr eigener Chef sind und auch diese Verantwortung übernehmen - Sie müssen sich von da an auch selbst um die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Einkommensteuer kümmern.

Alles auf einen Blick - In 10 Schritten zur Selbstständigkeit:

  1. Von der Idee zum Konzept:
    Nur in wenigen Fällen muss das Rad neu erfunden werden, denn der Schlüssel zu einer guten Geschäftsidee ist die Art der Umsetzung. Eine gute Geschäftsidee steht und fällt mit Ihnen und Ihrer Motivation. Überzeugen Sie zunächst Ihr näheres Umfeld und schauen Sie, wie Freunde, Familie und Bekannte auf Ihre Geschäftsidee reagieren.
  2. Wer kann sich selbstständig machen?
    In Österreich kann jeder ein Gewerbe anmelden, der bestimmte allgemeine oder auch - je nach Tätigkeit und Branche geforderte - besondere Voraussetzungen erfüllt. Wir zeigen Ihnen, was es zur Erfüllung der Voraussetzungen zu beachten gilt, welche Bestimmungen gelten und wie Sie das eigene Gewerbe anmelden.
  3. Der Businessplan:
    Die Ausarbeitung eines Businessplans stellt so manchen Gründer vor eine Herausforderung. Aber keine Angst: Ein guter Businessplan muss nicht 20 Seiten lang sein. Wir zeigen, wie Sie das Wichtigste Punkt für Punkt zusammenfassen und welche Fehler beim Business vermieden werden sollten. Außerdem haben wir die besten Businessplan-Vorlagen im Netz gesammelt.
  4. Finanzierung und Förderungen:
    Was nützt die beste Idee der Welt, wenn Sie das für die Umsetzung nötige Kapital nicht auftreiben können? Erfahren Sie, wie Sie einen perfekten Finanzierungsplan für Ihre Geschäftsidee entwickeln können [inkl. Vorlagen].
  5. Wahl der Rechtsform:
    GmbH, KG bzw. OG oder doch Einzelunternehmen? Wir beleuchten alle Rechtsformen in Österreich - für alle ist die passende Rechtsform dabei.
  6. Buchhaltung:
    Steuerberater oder lieber ein Buchhaltungsprogramm - auch beides ist möglich. Warum Sie sich schon vor der Gründung über Ihre Buchhaltung Gedanken machen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
  7. Sozialversicherung:
    Wie funktioniert die Nachbemessung und wie hoch sind eigentlich die Quartalszahlungen an die Sozialversicherungsanstalt?
  8. Gründungsschritte:
    Gewerberechtliche Voraussetzungen checken Rechtsform auswählen, NeuFöG beantragen, abklären ob ein Firmenbucheintrag sinnvoll ist.
  9. Gründungskosten:
    Die Kosten der Unternehmensgründung richten sich nach der gewählten Rechtsform und der Größe des Unternehmens, welches Sie gründen möchten.
  10. Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit:
    So viel vorweg: die Vorteile überwiegen - aber es gibt natürlich auch Nachteile. Machen Sie sich mit den neuen Herausforderungen als Selbstständiger von Anfang an vertraut.
  11. Häufige Fragen und Antworten:
    Interessiert, was die häufigsten Fragen rund um die Unternehmensgründung in Österreich sind? In unserer FAQ-Sammlung haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

01. Von der Idee zum Konzept:

Gründungsidee | Konzept | Masterplan Selbstständigkeit


Am Anfang war die Idee! Die Idee, sich selbstständig zu machen und das Angestelltendasein hinter sich zu lassen: keine festen Arbeitszeiten mehr, kein Pläuschchen mit den Kollegen, kein Chef mehr. Neue Wege gehen eben.


Idee - Mindmap - Feedback - Plan: Machen Sie Ihre Idee zu Ihrem Masterplan
 

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Idee! Verleihen Sie der Idee Konturen und visualisieren Sie sich Ihre Idee - setzen Sie die Idee den nötigen Prüfungen und Feedbacks aus, um ein Gefühl dafür und den weiteren Fortgang zu bekommen:

  • Stellen Sie ihre Idee und ihr Konzept in Bezug zu Ihrer aktuellen Lebenssituation: Passt es gerade? Ist der richtige Zeitpunkt dafür? Was steht auf dem Spiel? Wägen Sie genau ab und stellen Sie Kosten und Nutzen gegenüber.

  • Dann gehen Sie einen Schritt weiter: Erstellen Sie Mindmaps und verleihen Ihrer Idee Kontur und Form. Dabei geht es einerseits darum, ein Gefühl für die eigene Gründungsidee und den weiteren Fortgang zu erlangen und dieses zu festigen, andererseits auch darum, anhand dieser Niederschriften und Pläne prüfende „Blicke von außen“ einzuholen: Feedback von Freunden einholen, Familie und Bekannte einbeziehen! Mit diesen Ihnen Nahestehenden beginnen Sie und erweitern den Personenkreis dann. Daraus gewinnen Sie das wertvolle Feedback und können dieses wieder in Form von Mindmaps Schritt für Schritt zu einem einheitlichen Konzept für Ihren Weg in die Selbstständigkeit zusammenfügen.

  • Mithilfe dieser Schritte und dem Aufnehmen der Feedbacks in Ihre Planung überarbeiten und strukturieren Sie Ihre Idee immer weiter, finden und beantworten offene Fragen und Punkte und zeichnen so den Weg zur eigenen Selbstständigkeit vor – den Sie dann mit einem sicheren Gefühl beschreiten können!

02. Wer kann sich selbstständig machen?

Gewerberecht Österreich | Gewerbeberechtigung | Gewerbeanmeldung


In Österreich kann im Grunde jeder ein Gewerbe anmelden, der bestimmte allgemeine oder auch - je nach Tätigkeit und Branche geforderte - besondere Voraussetzungen erfüllt.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen:

  • Was es je nach Tätigkeit und Branche zu beachten gilt
  • Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
  • Wie Sie Ihr eigenes Gewerbe anmelden


Allgemeine Voraussetzungen Gewerbeberechtigung

Um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, muss zunächst die Volljährigkeit erlangt sein und ein Aufenthaltstitel in Österreich bestehen (Staatsbürgerschaft, EU-Mitgliedsstaatsbürger, EWR-Bürger, anderer fremdenrechtlicher Aufenthaltstitel).

Des Weiteren dürfen keine Gewerbebauschlussgründe vorliegen. Ein Ausschlussgrund ist im Wesentlichen eine Vorstrafe im In- oder Ausland.

Zusammengefasst bedeutet das, dass die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, wenn:

  • Volljährigkeit erlangt ist
  • Aufenthaltstitel in Österreich besteht
  • Keine Vorstrafen (und somit keine Gewerbeausschlussgründe) vorliegen


Besondere Voraussetzungen Gewerbeberechtigung

Bei den besonderen Voraussetzung zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung kommt es auf die Art der Tätigkeit an, für die beabsichtigt ist, zu gründen. Dabei kann im Speziellen zwischen 5 Kategorien unterschieden werden:

Fällt die geplante Unternehmensgründung in den Bereich eines freien Gewerbes, dann gilt:

  • Neben den allgemeinen Bestimmungen sind keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten nachzuweisen.

Typische freie Gewerbe sind z.B.:

  • Handelsgewerbe
  • Werbeagentur
  • Berufsfotograf

Daneben gibt es aber eine Reihe an eher "exotischen" Gewerben, wie z.B.:

  • Betrieb einer Brauerei
  • Durchführung von Testfahrten für die Automobilindustrie
  • Erzeugung von Drahtwaren


Liste freie Gewerbe Österreich:

Es lohnt sich, gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre geplante Tätigkeit unter ein freies Gewerbe fällt, einen Blick in die Bundeseinheitliche Liste der Freien Gewerbe zu werfen - dort finden Sie sämtliche den freien Gewerben zugehörigen Tätigkeiten gelistet.

Reglementierte Gewerbe sind immer an gewisse Bestimmungen geknüpft:

  • Das kann der Abschluss einer Lehre mit Berufserfahrung, Meisterbrief, Studium, usw. sein.

Derzeit gibt es in Österreich 82 reglementierte Gewerbe. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

Zuverlässigkeitsgewerbe, auch Rechtskraftgewerbe genannt, dürfen nur nach Vorliegen eines rechtsgültigen Bescheids ausgeübt werden. Das heißt:

  • Es wird noch die Zuverlässigkeit des Gründers überprüft, bevor die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes erteilt werden kann.

Eine Liste der Zuverlässikeitsgewerbe finden Sie hier.

Unter die Gruppe der Neuen Selbstständigen fallen üblicherweise alle Tätigkeiten, die etwas mit Erwachsenenbildung, Kunst und Vortragstätigkeiten zu tun haben.

Neue Selbstständige sind nicht Mitglied der Wirtschaftskammer, sondern haben im Prinzip keine gesetzliche Interessenvertretung. Da die rechtliche Stellung ausschließlich im Sozialversicherungsgesetz geregelt ist, ist die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) der erste Ansprechpartner.

Genau wie alle anderen Gruppen auch, müssen Neue Selbstständige Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Selbstständigenvorsorge bezahlen.

Freie berufliche Tätigkeiten unterliegen bestimmten berufs- und standesrechtlichen Bestimmungen, fallen aber nicht unter das Gewerberecht. Diese Freien Berufe werden aufgrund von besonderer Qualifikation, persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbracht.

Weiters sind freie Berufe überwiegend in Kammer und Berufsvertretungen organisiert.

Zu den Kammermitgliedern zählen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftstreuhänder

In Berufsvertretungen organsiert sind z.B.:

  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Dolmetscher
  • Übersetzer

Die Voraussetzungen, einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen zu können, hängen immer vom jeweiligen Beruf ab.

Alle weiteren Details zu freiberuflichen Tätigkeiten in Österreich:

Weiterlesen zu: Freiberuflichkeit

Gewerbeanmeldung

Gewerbetätigkeit | Österreich


Wenn man nun sein eigenes Gewerbe anmelden und dadurch die Berechtigung zur unternehmerischen Ausübung eines solchen erlangen möchte, sind die Schritte der Gewerbeanmeldung zu beachten.

Alle Details zur Gewerbeanmeldung können Sie direkt hier aufrufen:

Mehr zum Thema

Tipp: Individuelle Gewerbeberechtigung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Bestimmungen für ein reglementiertes Gewerbe erfüllen, empfiehlt sich ein Antrag auf individuelle Befähigung:

  • Diesen können Sie bei der zuständigen Landesstelle der WKO oder der Bezirkshauptmannschaft einbringen.
  • In Wien ist dafür die MA63 zuständig.
  • Den Antrag können Sie auch online einbringen.

03. Der Businessplan:

Vom Masterplan zum Businessplan | Ihr Leitfaden zum eigenen Unternehmen


Warum ist ein Businessplan wichtig?

Die Ausarbeitung eines Businessplans stellt so manchen Gründer vor eine Herausforderung. Aber keine Angst: Ein guter Businessplan muss nicht 20 Seiten lang sein:

  • Wir zeigen, wie Sie das Wichtigste Punkt für Punkt zusammenfassen.
  • Außerdem haben wir die besten Businessplan-Vorlagen im Netz gesammelt.

Jede Gründungsidee soll zum funktionierenden Geschäftsmodell werden, sich lange halten und möglichst viele Menschen erreichen.

Es ist schlichtweg einfacher, eine schlechte Idee mit einem guten Geschäftsmodell zu verwirklichen und zu vermarkten, als die beste Idee ohne taugliches Geschäftsmodell.

  • Verschriftlichen Sie Ihre Gründungsidee in Form eines Businessplans. So kann die Gründungsidee nochmals in allen Details durchdacht werden.

Damit sind Sie für alle Eventualitäten bestmöglich vorbereitet. Zudem können Sie den Businessplan für eventuelle Förderanträge, Banktermine oder Investorengespräche verwenden.

  • Im Grunde erstellen Sie den Businessplan in erster Linie bzw. zunächst für sich selbst.

Sie verdeutlichen und verinnerlichen sich ihre konkrete Geschäftsidee und den daraus erschaffenen „Masterplan" - in Form des Businessplans, als Ergebnis dieser Schritte, zeichnen Sie den konkreteren Weg zum Dasein als Selbstständiger in allen Schritten und Punkten für eine möglichst erfolgreiche Zukunft nach.

  • Das Erstellen eines solchen Businessplans ermöglicht außerdem nochmals das genaue Durchleuchten auf offene Fragen hin, die es zu beantworten gilt, genauso das Aufdecken von Risiken oder Aspekten, die bis dahin noch nicht genug Beachtung gefunden haben.


Nützliche Tools zum Erstellen von Businessplänen:

Businessplan Modell Canvas: Visualisierung und Strukturierung des Gründungskonzepts

Das Business Model Canvas, kurz BMC, ist ein optimales Mittel, um das Geschäftsmodell und die Idee vom eigenen Unternehmen zu visualisieren und zu testen, ob diese auch unternehmerisch sinnvoll sind. Canvas ist ein Framework (Engl. für Rahmen, Struktur) für die Visualisierung und Strukturierung von Geschäftsmodellen.

Das Business Model Canvas kann sehr nützlich dabei sein, alle wesentlichen Elemente eines erfolgreichen Geschäftsmodells in ein skalierbares und übersichtliches System zu bringen. Für ein in der Entstehung befindliches Unternehmen, in dem das Geschäftsmodell in der Regel noch nicht vollkommen klar bzw. in allen Details ausformuliert ist, kann man auf diese Art schnell verschiedene Varianten miteinander vergleichen. Genauso kann die fortlaufende Weiterentwicklung von bestehenden Geschäftsmodellen übersichtlich betrieben werden - dabei soll auch eine Idee und folglich ein Konzept entstehen, wie das Unternehmen in Zukunft, beispielsweise in Zeiträumen wie in 2, 5 oder 10 Jahren, operieren könnte.

Businessplan: Download

Den Businessplan Modell Canvas können Sie direkt hier abrufen und downloaden:

Businessplan Modell Canvas (Strategyzer AG, Zürich)

Nützliche Businessplan-Vorlagen


Sie suchen eine Vorlage für einen Businessplan? Wir empfehlen:

Checkliste für das Erstellen bzw. Ausfüllen eines Businessplans der Wirtschaftskammer Österreich:

Mein Businessplan - Ausfüllhilfe der WKO


Muster-Businessplan der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) in Kooperatoin mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG):

Muster-Businessplan von AWS und FFG


Businessplan-Software und Tool der i2b - ideas to business Initiative zur Erstellung eines Unternehmenskonzeptes von Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG und Wirtschaftskammer Österreich (WKO):

Ideas to Business Services (i2b)


Businessplan-Vorlage, Businessplan-Beispiele, Software zur Erstellung von Business- und Finanzplänen sowie Leitfragen zum Thema der Gründungsplattform Unternehmerheld von Passion4Business GmbH (SKS-Kairos GmbH und der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Fachverlag der Frankfurter Allgemeine Zeitung):

Businessplan (Gründungsplattform Unternehmerheld)

Typische Fehler beim Businessplan:

 

  1. Verwenden Sie keine Beispieltexte bzw. Textvorlagen:
    Die Texte aus Businessplan-Vorlagen oder Businessplan-Beispielen sollen Ihnen nur zur Inspiration und als Wegweiser dienen. Diese Texte sind meistens an einer bestimmten Geschäftsidee orientiert und passen daher nicht 1:1 zu einer anderen Geschäftsidee. Ein jedes Gründungsvorhaben ist einzigartig - und damit auch jeder Businessplan!
  2. Der Gründer bzw. das Gründerteam werden unzureichend vorgestellt:
    Für die Umsetzung der Gründungsidee und des konkreten Gründungsvorhabens spielen der Gründer bzw. das Gründerteam eine zentrale Rolle - dementsprechend müssen diese als Schöpfer und Umsetzer von Idee und Gründung genauso prominent im Businessplan erwähnt sein. Es ist wichtig, auch potenziellen Förderern oder Geldgebern gegenüber, zu zeigen, dass der bzw. die Gründer ausreichend qualifiziert und motiviert sind, ihre Geschäftsidee richtig und erfolgversprechend umzusetzen!

  3. Es wird vermittelt, dass es augenscheinlich keine Konkurrenz geben würde:
    Wer im Businessplan den Eindruck erweckt wird bzw. sogar behauptet, dass es keine Wettbewerber gäbe, stellt damit unter Beweis, dass die eigene Marktanalyse nicht genau genug durchgeführt wurde. Im Gegenteil ist es vielmehr ein Erfolgsfaktor, die Wettbewerber gut zu kennen und entsprechend benennen zu können - und dabei dann das eigene Alleinstellungsmerkmal klar herauszuarbeiten.

  4. Ein zu optimistischer Finanzplan und ein nicht ausreichendes Kapital:
    Der Finanzplan als Teil des Businessplans ist immer von zentraler Bedeutung - und eine realistische Finanzplanung ist dabei das A und O in jedem Businessplan. Die Praxis zeigt, dass der Break-even (das ist die Gewinnschwelle oder auch Nutzenschwelle) meist deutlich später als laut Plan erreicht wird. Das führt oft zu Liquiditätsengpässen, eben weil der Kapitalbedarf zu niedrig angesetzt wurde. Das Einbeziehen von verschiedene Szenarien und eines Puffers in die Planung führen zu auch einer besseren Finanzplanung mit entsprechender Perspektive.

04. Finanzierung und Förderungen:

Die beste Geschäftsidee ist wertlos, solange sie nicht finanzierbar ist - daher: Schauen sie sich genau an, wieviel Kapital konkret benötigt wird und folglich um, wie man nötiges Kapital auftreiben kann.

Je nach Geschäftszweig und Branche des Unternehmens ist das benötigte eher niedrig oder eher hoch und kann natürlich je nach Rahmenbedingungen variieren - bei diversen Dienstleistungsunternehmen ist das benötigte Kapital im Regelfall vielleicht nicht viel, aber trotzdem kommt immer etwas zusammen.

Auch die Gründung des Unternehmens als solches ist schon ein relevanter Kostenpunkt, für den das entsprechende Kapital gesichert sein muss – Details und weiterführende Informationen zum Thema Gründungskosten finden Sie direkt im Kapitel dazu auf dieser Seite!


Förderungen in Österreich

Österreich ist ein Förderland. Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Fördergebern auf Landes-, Bundes- und teilweise auf auch auf Gemeindeebene.

Förderungen können für Neugründungen, bestehende Unternehmen und Betriebsübernahmen beantragt werden, jedoch ist ein Förderantrag immer an bestimmte Förderkriterien gebunden.

Bitte bedenken Sie, dass es vom Förderantrag bis zur tatsächlichen Auszahlung der Förderung ein langer Weg ist und Sie genügend Zeit einplanen sollten:

  • Als Faustregel können Sie sicherlich rund 6 Monate einrechnen. Das ist zu beachten - denn Sie dürfen nicht vergessen:
  • Erst muss der Förderantrag bewilligt sein, ehe Sie mit dem Projekt beginnen (können).
  • Förderungen werden fast ausschließlich an zukünftige Projekte vergeben - Sie können also nicht Verträge abschließen, Baumaßnahmen tätigen, Waren einkaufen, etc. und erst dann eine Förderung dafür beantragen.
  • Der Antrag muss bereits genehmigt sein, ehe Sie investieren können!

Letzteres ist ein häufiger Grund, warum in der Praxis viele Förderanträge nicht positiv abgewickelt werden können.

Um die Chancen auf eine Förderung zu erhöhen, sollten Sie folgende Schritte beachten:


Schritt 1:

Ein gutes Konzept ist der Schlüssel dazu, dass Sie für Ihr Projekt eine Förderung bekommen! Siehe dabei insbesondere die Empfehlung, einen wie im vorhergehenden Kapitel beschriebenen Businessplan zu erstellen. Bedenken Sie, dass fördergebende Stellen selbst auch immer dokumentieren müssen, an wen und warum sie Förderanträge gewähren.

Ohne ein schriftliches Konzept geht es nicht! Daran scheitern schon viele Fördergesuche.

Schritt 2:

Lesen sie sich, bevor Sie Ihren Businessplan erstellen, die Förderprogramme durch, für die Sie sich bewerben möchten. So können Sie auf bestimmte Kriterien näher eingehen, die für die Förderstelle besonders wichtig sind.

Schritt 3:

Kontaktieren Sie die Förderstelle und bitten Sie um einen persönlichen Beratungstermin. Das bringt gleich zwei wesentlichen Vorteile mit sich: Erstens bekommen Sie direkte Auskunft und können sich über Details beraten lassen. Zweitens entscheiden auch bei Förderstellen letztlich Menschen darüber, ob eine Förderung vergeben wird oder nicht. Ein persönlicher Kontakt ist da sicherlich kein Hindernis und daher empfehlenswert!

Wichtige Förderungen auf Bundesebene:


Je nach Tätigkeitsfeld und Branche, in dem Ihr Unternehmen tätig ist, gibt es einige interessante Fördermöglichkeiten. Natürlich gibt es entsprechende Fördermodelle auch tätigkeits- und branchenunabhängig - im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Anlaufstellen in Österreich.


Austria Wirtschaftsservice (aws)

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH unterstützt und finanziert Unternehmen bei Gründungs-, Wachstums- und Innovationsprojekten in unterschiedlichen Bereichen.

Direkt zu: Austria Wirtschaftsservice


Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Sofern Ihr Projekt einen hohen Innovationsgrad - eventuell gekoppelt mit einem Forschungsschwerpunkt - hat, empfiehlt es sich, die Förderprogramme der FFG näher anzusehen.

Direkt zu: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft


Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)

Wussten Sie, dass das AMS den Weg in die Selbstständigkeit im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms unterstützt und fördert? Daneben gibt es eine spezialisierte Anlaufstelle für Start-ups. Auch die Einstellung und Weiterbildung von Personal wird unter bestimmten Voraussetzungen vom AMS gefördert.

Direkt zu: Unternehmensgründungsprogramm des AMS


Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

Ist Ihr Gründungsvorhaben im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft angesiedelt? Dann ist die ÖHT der richtige Ansprechpartner für Förderungen, Kreditbesicherungen und Investitionen.

Direkt zu: Österreichische Hotel- und Tourismusbank


Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Für alle Projekte im Bereich Umwelt und Energie schauen Sie sich am besten die Förderprogramme der KPC an.

Direkt zu: Kommunalkredit Public Consulting

05. Wahl der Rechtsform:

Rechtsformen in Österreich | Wahl der Unternehmensform


Die Frage nach der richtigen Rechtsform für das eigene Unternehmen stellt sich jedem Gründer - mit dem Abwägen der potenziellen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen und den Fragen nach den jeweiligen Bestimmungen ist jeder Gründer am Anfang des Gründungsprozederes konfrontiert.

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der richtigen Rechtsform gibt es nicht - jede Rechtsform hat ihre spezifischen Merkmale, Bestimmungen sowie Vor- und Nachteile. Außerdem ist jede Gründung individuell und jedes zu gründende Unternehmen nicht nach einem strikten und immer gleichen Bauplan aufgebaut - jedes Unternehmen hat seine Eigenheiten und bringt individuelle Anforderungen mit sich.

Daher können bestimmte Merkmale einer Rechtsform in einem Fall als besonders vorteilhaft für das Unternehmen angesehen werden, andere Merkmale der Rechtsform(en) wiederum können sich auch als potenziell nachteilig erweisen.

Bei den Fragen rund um die richtige Rechtsform für das eigene Unternehmen muss auch Augenmerk auf die folgenden Aspekte und Bestimmungen gelegt werden:

  • Haftung
  • Vertretungsbefugnisse
  • Kapitaleinsatz
  • Gründungskosten
  • Steuern

So lassen sich mögliche Vor- und Nachteile genau feststellen und können entsprechend abgewogen werden.

Passt für Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten, ist eine Personengesellschaft wie die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Offene Gesellschaft (OG) besser geeignet - oder ist ein Einzelunternehmen die optimale Form?

Im Folgenden sehen wir uns die Rechtsformen in Österreich genau an - für alle ist die passende Rechtsform dabei:

Rechtsformen in Österreich:

Rechtlicher Rahmen von Unternehmen


Das Einzelunternehmen

Der Inhaber eines solchen Unternehmens ist zugleich die einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Dabei kann diese Person entweder Eigentümer oder auch Pächter des Unternehmens sein.

Einzelunternehmer sein bedeutet aber nicht, dass man sein Unternehmen vollkommen alleine oder auf sich alleine gestellt betreiben muss:

  • Es können selbstverständlich Arbeitnehmer beschäftigt werden, also entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen werden.
  • Ebenso ist die Mitarbeit der Familie eine obligate Möglichkeit, Unterstützung im Unternehmensalltag zu haben.

Haftung im Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des bzw. seines Unternehmens. Weil der Einzelunternehmer das volle Risiko im Unternehmen trägt, bedeutet das aber auch, dass ihm der volle Gewinn des Unternehmens zusteht.
 

Gründung

Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung und aus steuerlicher Sicht mit den ersten Betriebsausgaben.


Firmenbuch

Ein Einzelunternehmer muss sich erst ab dem Erreichen der Rechnungsbelegungspflicht in das österreichische Firmenbuch eintragen lassen. Diese Grenze liegt grundsätzlich bei einem Nettoumsatz im Geschäftsjahr von EUR 1.000.000 (bzw. EUR 700.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Wenn die Umsatzgrenze nicht erreicht wird, ist eine freiwillige Eintragung möglich, es entsteht daraus aber keine Bilanzierungspflicht.


Firma und Firmenbezeichnung

Wenn ein Einzelunternehmer nicht im Firmenbuch eingetragen ist, muss er zur Bezeichnung der Betriebsstätte nach außen sowie auf den Geschäftsurkunden den Familiennamen in Verbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anführen. Eingetragene Einzelunternehmer können Personen-, Sach- oder Fantasienamen verwenden, dabei muss zwingend ein Rechtsformzusatz, der die Rechtsform des Unternehmens anzeigt, wie „eingetragener Unternehmer“ oder eine allgemein verständliche und eindeutige Abkürzung dieser Bezeichnung wie z.B. „e.U.“ verwendet werden.

Firmenbezeichnung für Einzelunternehmen - Beispiele:

  • Personenfirma: Max Mustermann e.U.
  • Sachfirma: XYZ Metallhandel e.U.
  • Fantasiebezeichnung: Fantasiewelt e.U.


Gewerbeberechtigung

Wer als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein will, braucht dazu die entsprechende Gewerbeberechtigung (umgangssprachlich den „Gewerbeschein“). Dazu müssen die allgemeinen und gegebenenfalls je nach Tätigkeit des Unternehmers besonderen Voraussetzungen für das Erlangen der Gewerbeberechtigung erfüllt werden.
Wenn der Einzelunternehmer diese besonderen fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen nicht nachweisen kann, hat er die Möglichkeit, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen. Dieser muss im Betrieb entsprechend tätig sein und als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Ausmaß von mindestens der halben wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.


Sozialversicherung

Wer als Einzelunternehmer gewerblich tätig ist und damit aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist, ist auch bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann sich jedoch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von der Vollversicherung befreien lassen.

Alle weiterführenden Details zur Rechtsform Einzelunternehmen, den steuerrechtlichen Bestimmungen für diese, potenziellen Vor- und Nachteilen sowie den weiteren zu beachtenden Regelungen finden Sie hier:

Einzelunternehmen in Österreich

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform in Österreich. Der Grund für die hohe Attraktivität dieser Unternehmensform ist schon im Namen enthalten:

  • Die Haftung ist auf die Gesellschaft beschränkt.
  • Daher eignet sich eine GmbH besonders für Zusammenschlüsse von Partnern, die zwar in der Gesellschaft mitarbeiten, das Risiko aber auf die Kapitaleinlage bzw. das Gesellschaftsvermögen reduziert bleiben soll.

Konkret bedeutet das, dass die GmbH als Rechtsform der Wahl im Vergleich zu anderen Rechtsformen das geringere, weil in der Höhe beschränkte, wirtschaftliche Risiko der Gesellschafter mit sich bringt:

  • Das Risiko bleibt grundsätzlich auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter beschränkt.
  • Daher haften die Gesellschafter nicht mit Privatvermögen für Schulden oder Risiken der Gesellschaft haften.

GmbH - Merkmale, Steuern & Kapital

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und als solches eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet:

  • Eine GmbH hat die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.

Für die Gründung einer GmbH ist zumindest ein Gesellschafter sowie das Aufbringen des Stammkapitals nötig, wobei dieses im Zuge der klassischen GmbH-Gründung zumindest 35.000 EUR betragen muss und dabei 17.500 EUR in bar einzuzahlen sind.

Es gibt auch vereinfachte Gründungsvarianten mit geringeren finanziellen Gründungshürden für eine GmbH:

Einerseits das sogenannte Gründungsprivileg ("gründungsprivilegierte GmbH") mit einem zunächst geringeren Start-Stammkapital in Höhe von 10.000 EUR, andererseits gibt es mit der Onlinegründung bzw. eGründung einer GmbH über das Unternehmensserviceportal eine zusätzliche Gründungsvereinfachung - wobei diese Gründungsvariante einer Einpersonen-GmbH (nur ein Gesellschafter, dieser ist zugleich Geschäftsführer) vorbehalten ist.

Die Gründung einer GmbH kann sowohl steuerliche Vorteile bedeuten, die Besteuerung mit Köperschaftssteuer sowie Kapitalerstragssteuer (auf die Bilanzausschüttungen für Gesellschafter) führt zu einer Gesamtsteuerlast von maximal 45,625 % im Vergleich zu Einzelunternehmern mit Grenzsteuersatz in Höhe von 55 %, als auch steuerliche Nachteile bringen, da diese Besteuerung potenziell auch dazu führen kann, dass die Gesamtsteuerlast auf entnommene Gewinne höher ist als bei einem Einzelunternehmer, der Einkommensteuer entrichtet.

Als potenzieller Nachteil der GmbH kann angesehen werden, dass diese der Bilanzierungs- sowie der Rechnungslegungspflicht unterliegt, die Buchhaltung einer GmbH gestaltet daher sich etwas aufwändiger, weil die Bestimmungen Doppelte Buchhaltung vorschreiben.

Alle weiterführenden Details zur Rechtsform GmbH, den steuerrechtlichen Bestimmungen für diese, potenziellen Vor- und Nachteilen sowie den weiteren zu beachtenden Regelungen finden Sie hier:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich

Die OG (Offene Gesellschaft)

Eine OG besteht aus zumindest zwei Gesellschaftern, die solidarisch für die gesamte OG haften. Die Offene Gesellschaft ist gut mit dem Zusammenschluss von zwei oder mehreren Einzelunternehmen zu vergleichen. Alle sind für alles gleichermaßen verantwortlich.

Eine OG ist eine Personengesellschaft und als solche unternehmensrechtlich eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die OG ist dabei eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft. Das bedeutet:

  • Die OG hat als eigene Rechtspersönlichkeit die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.
  • Weiters kann die OG jeden Zweck einschließlich freiberuflicher, land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten haben.

Die OG gründet nicht auf einem Stammkapital in vorgeschriebener (Mindest-) Höhe, sondern es sind durch die Gesellschafter gleiche Einlagen zu leisten, die in Form von Geldeinlagen oder als Dienstleistungen erbracht werden können.

Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH kann die OG nur durch alle Gesellschafter gegründet werden, wobei auch eine OG erst durch die Eintragung ins Firmenbuch entsteht.

Die potenziellen Vorteile der Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG) als Wahl der Rechtsform liegen insbesondere in der einfacheren Gründung - beispielsweise im Vergleich zur GmbH - sowie in den Bestimmungen zur Bilanzierungspflicht und den gewerberechtlichen Regularien für die Gesellschafter dieser unternehmerischen Rechtsform.


Wesentliche Argumente für die Gründung einer OG sind:

  • Vergleichsweise rasche und einfache Gründung

  • Aufgrund der Bestimmungen für die Buchführung je nach Umsatzhöhe Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis Bilanzierungspflicht und Doppelte Buchhaltung

  • Es muss nur einer der OG-Gesellschafter die gewerberechtliche Befähigung erbringen, sofern das aufgrund der Tätigkeit(en) der Gesellschaft erforderlich ist

  • Eine OG ist kein eigenes Steuerrechtssubjekt - daher ist die Gesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig

  • Der Gewinn der OG wird auf Ebene der Gesellschaft festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt

  • Jeder Gesellschafter der OG ist für den auf ihn entfallenden Gewinnanteil einkommensteuerpflichtig: Das kann zu Vorteilen in der Besteuerung für die Gesellschafter führen

Alle weiterführenden Details zur Rechtsform OG, den steuerrechtlichen Bestimmungen für diese, potenziellen Vor- und Nachteilen sowie den weiteren zu beachtenden Regelungen finden Sie hier:

Offene Gesellschaft (OG) in Österreich

Die KG (Kommanditgesellschaft)

Die KG ist eine Personengesellschaft, bei der zumindest ein Gesellschafter, der Kommanditist, bis zu einer begrenzten - im Firmenbuch bestimmten - Summe haftet, während mindestens ein anderer Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt haftet. Das heißt:

  • Der bzw. ein Komplementär haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen!

Die KG wird mit dem Gesellschaftsvertrag als Gründungsdokument errichtet und ins Firmenbuch eingetragen.

Bei der KG besteht eine Verpflichtung zur Doppelten Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie Rechnungsbelegungspflicht erst, wenn sie rechnungslegungspflichtig ist:

  • Das ist dann der Fall, wenn die KG in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz in Höhe von mehr als 700.000 Euro erwirtschaftet oder der Umsatz in einem Geschäftsjahr mehr als 1.000.000 Euro ausmacht.

Ansonsten kann die Gewinnermittlung und Buchhaltung mithilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) vorgenommen werden.

Die Vorteile der Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) als Wahl der Rechtsform liegen insbesondere in der Haftungsbeschränkung jener Gesellschafter, die Kommanditisten sind, sowie grundsätzlich im raschen und einfachen Gründungprozedere - beispielsweise im Vergleich zur GmbH.


Wesentliche Argumente für die Gründung einer KG sind:

  • Vergleichsweise rasche und einfache Gründung

  • Aufgrund der Bestimmungen für die Buchführung je nach Umsatzhöhe Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  • Es muss nur einer der KG-Komplementäre die gewerberechtliche Befähigung erbringen, sofern das aufgrund der Tätigkeit(en) der Gesellschaft erforderlich ist

  • Die Rolle der bzw. des Kommanditisten in der KG kann flexibel gestaltet werden:
    - Reine Kapitalbeteiligung
    - Echtes Dienstverhältnis
    - Selbständig erwerbstätig

  • Eine KG ist kein eigenes Steuerrechtssubjekt - daher ist die Gesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig

Alle weiterführenden Details zur Rechtsform KG, den steuerrechtlichen Bestimmungen für diese, potenziellen Vor- und Nachteilen sowie den weiteren zu beachtenden Regelungen finden Sie hier:

Kommanditgesellschaft (KG) in Österreich

Die GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die GesbR ist als Rechtsform eine Gesellschaft, an der sich zumindest zwei Gesellschafter beteiligen. Diese können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften sein und beteiligen sich an der GesbR, indem sie Arbeitskraft oder Vermögensgegenstände zum gemeinsamen Nutzen einbringen.

Das heißt, eine GesbR ist eine (vertragliche, siehe Gesellschaftsvertrag) Vereinbarung, Arbeitsleistung allein oder auch Vermögen zum gemeinschaftlichen Nutzen und Erfolg zu vereinigen.

Die GesbR kann als unternehmerisches Dach bezeichnet werden, unter dem die einzelnen Gesellschafter ihre Geschäftstätigkeit zum gemeinsamen Erfolg bzw. zu gemeinsamer Projektabwicklung, usw. vereinen.

Die GesbR wird als Kooperationsform und -gesellschaft gebildet bzw. ist eine beliebte Rechtsform für Kooperationen - oft wird das für den Zweck gewählt, mit Partnern ein gemeinsames Projekt zu verwirklichen.


GesbR: Häufige Beispiele der Rechtsform in der Praxis

Oft begegnet man Gesellschaften bürgerlichen Rechts als gewählter Rechtsform von:

  • Arbeitsgemeinschaften (ARGE, z.B. zur Abwicklung größerer Bauprojekte)
  • Bietergemeinschaften
  • Unternehmenskooperationen: Joint Ventures

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und hat daher nicht die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.

Bei der GesbR sind allein die Gesellschafter Rechtsträger. Weiters kann eine GesbR auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden, das gilt genauso für eine Eintragung ins Grundbuch.
Im Zuge der Gründung einer GesbR ist kein Stammkapital erforderlich. Das heißt, von den Gesellschaftern muss anlässlich der Gründung kein Bargeld aufgebracht werden. Bei der GesbR genügt es, dass die Gesellschafter ihre Arbeitskraft oder Vermögensgegenstände als Einlage in die Gesellschaft einbringen.


Wesentliche Argumente für die Gründung einer GesbR sind:

  • Einfache Rechtsform für Arbeitsgemeinschaften, Kooperationen

  • Kein Stammkapital oder Mindestkapital nötig

  • Rasche und einfache Gründung

  • Keine Eintragung ins Firmenbuch (somit keine dahingehenden Gründungskosten)

  • Keine Formvorschriften an den Gesellschaftsvertrag

  • Synergieeffekte durch Kombination der Stärken der beteiligten Unternehmen, entsprechende potenzielle Wettbewerbsvorteile

  • Aufgrund der Bestimmungen für die Buchführung Gewinnermittlung durch die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)

  • Eine GesbR ist kein eigenes Steuerrechtssubjekt - daher ist die Gesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig

  • Im Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung gilt nur der jeweilige einzelne Gesellschafter als Steuersubjekt - daher ist auch nur jeder einzelne Gesellschafter der GesbR einkommensteuerpflichtig
  • Das kann zu Vorteilen in der Besteuerung für die Gesellschafter führen


Rechnungslegungspflicht GesbR: Eigene Regelung

Eine Besonderheit stellen die Bestimmungen der Rechnungslegungspflicht für die GesbR dar: Die GesbR muss zu einer OG oder KG umgewandelt und ins Firmenbuch eingetragen werden, wenn die Gesellschaft:

  • in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz in Höhe von mehr als 700.000 Euro erwirtschaftet oder
  • der Umsatz in einem Geschäftsjahr mehr als 1,000.000 Euro ausmacht.

Alle weiterführenden Details zur Rechtsform GesbR, den steuerrechtlichen Bestimmungen für diese, potenziellen Vor- und Nachteilen sowie den weiteren zu beachtenden Regelungen finden Sie hier:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich

06. Buchhaltung:

Buchführung im Unternehmen | Aufzeichnungs- & Aufbewahrungspflicht


Als Selbstständiger und zukünftiger Unternehmer sind Sie mit den Themen Buchhaltung und Aufzeichnungspflichten konfrontiert - die Bestimmungen verpflichten Sie dazu, Belege zu sammeln, Aufzeichnungen zu führen und diese für zumindest sieben Jahre aufzubewahren.

Die betriebliche Buchführung, allgemein als Buchhaltung des Unternehmens bezeichnet, wird im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt. Weitere für Sie relevante Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten sind in der Bundesabgabenordnung (BAO) und im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie dem Umsatzsteuergesetz (UStG) festgeschrieben.

Je nach Tätigkeit und Umsatzhöhe müssen Sie die Buchführung Ihres Unternehmens in Form der einfacheren Gewinnermittlungsart Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A), beispielsweise bei einer GesbR, oder - wie es im Regelfall vorzunehmen sein wird - der komplexeren Doppelten Buchhaltung vornehmen.


Doppelte Buchhaltung

Alle Details zu den Bestimmungen und Merkmalen für die Buchführung Ihres Unternehmens anhand der Doppelten Buchhaltung finden Sie hier:

Doppelte Buchhaltung in Österreich


Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Informationen zur Buchführung mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) finden Sie hier:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) in Österreich


Wie die Buchhaltung von Beginn an organisieren?

Die Buchführung können Sie vollständig selbst in die Hand nehmen, indem Sie eine für den österreichischen Markt maßgeschneiderte Buchhaltungssoftware verwenden.

Ebenso können Sie Ihre Buchhaltung, mit entsprechenden Kosten verbunden, auch vollständig in externe Hände geben.

Gerade am Anfang der Geschäftstätigkeit aber kann die Kombination aus beidem und somit Arbeitsteilung in Sachen Buchhaltung eine sehr effiziente Lösung sein: Sie arbeiten mit einem Steuerberater zusammen und lassen sich entsprechend von diesem unterstützen:

  • Diese Lösung empfiehlt sich gerade für Neugründer, da sie einerseits hilft, Kosten zu sparen und andererseits ermöglicht, eine effiziente Buchführung mit Unterstützung durch einen Experten von Beginn an zu etablieren.

Tipp: Buchhaltung & Zusammenarbeit mit Steuerberater

Für eine effiziente und dennoch im Vergleich zum vollständigen Auslagern kostengünstigere Buchhaltung finden Sie alle Informationen zu den Steuerberaterkosten, der Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und dazu, wie Sie die Kosten damit niedriger halten können, hier:

Steuerberaterkosten & Zusammenarbeit mit Steuerberater

07. Sozialversicherung:

Selbstständigkeit | Pflichtversicherung


In Österreich gilt das System der Pflichtversicherung. Das bedeutet:

  • Der Abschluss einer Versicherung in den Bereichen Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung ist verpflichtend für alle erwerbstätigen Personen.
  • Im Unterschied zur KFZ-Pflichtversicherung gibt es für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung keine privatwirtschaftliche Auswahlmöglichkeit, sondern einen staatlich organisierten Versicherungsträger.


Wer muss sich bei der SVS versichern?

Die Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz SVS, tritt in Kraft, sofern Sie selbstständige Arbeit erbringen, die Versicherungsgrenze von 5.830,20 Euro Gewinn (für das Jahr 2022) übersteigen und sonst mit dieser Tätigkeit nicht anderweitig versichert sind (z.B. ASVG).

Weitere Informationen & Tipps: Gründer & Versicherung

Alle Details rund um Jungunternehmer, die österreichische Sozialversicherung, Versicherungsgrenzen und nützliche Tipps finden Sie hier:

Mehr zum Thema

08. Gründungsschritte:

Unternehmensgründung in Österreich | Ablauf


Die formale Unternehmensgründung ist schnell erledigt - die Gewerbeanmeldung können Sie online einreichen, z.B. über das Unternehmensservice-Portal (USP).

Aber Achtung: Je besser Sie sich über die Selbstständigkeit im Vorhinein informieren und darauf vorbereiten, desto leichter gelingt der Wechsel von Schule, Studium, Anstellung in die eigene Selbstständigkeit.

Vorgründungsphase

  1. Reden Sie mit Freunden, Bekannten und Familie über Ihr geplantes Gründungsvorhaben. Je mehr Menschen Sie davon erzählen, desto besser können Sie Ihre Gründungsidee präsentieren und verinnerlichen.

  2. Verschriftlichen Sie Ihre Gründungsidee in Form eines Businessplans. So kann die Gründungsidee nochmals in allen Details durchdacht werden. So sind Sie für alle Eventualitäten bestmöglich vorbereitet. Zudem können Sie den Businessplan für eventuelle Förderanträge, Banktermine oder Investorengespräche verwenden.

  3. Informieren Sie sich über mögliche Förderungen. Die Anträge müssen zumeist im Vorhinein eingebracht werden.

  4. Verlieren Sie sich nicht in Details. Viele Kleinigkeiten sind zwar wichtig, doch behalten Sie immer das große Ganze im Auge.

  5. Überlegen Sie sich, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben wird und welche Auswirkungen die Rechtsform auf Buchhaltung, Steuer und Sozialversicherung hat. Es empfiehlt sich, diesbezüglich Kontakt mit dem Gründerservice der WKO aufzunehmen.

  6. Überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Buchhaltung organisieren. Haben Sie einen Steuerberater oder erledigen Sie Ihre Buchhaltung selbst? Auch eine Kombination aus beidem ist denkbar. In jedem Fall empfehlen wir als verlässlichen und rechtskonformen Partner die Cloudbuchhaltung von FreeFinance, speziell für österreichische Rechtslage und österreichischen Markt.

Konkrete Gründungsschritte nach Rechtsform


Im Folgenden finden Sie alle Details zu den jeweiligen Gründungsschritten und was Sie dabei beachten sollten, gegliedert nach der Unternehmens-Rechtsform.
Für alle Informationen einfach die einzelnen Kapitel aufklappen!

  • Abholung der Neugründerbestätigung bei der WKO.

  • Optional: Firmenbucheintrag, wenn Umsatz unter 1.000.000 Euro.

  • Gewerbeanmeldung: die Gewerbeanmeldung kann direkt in den Gründercentern der WKO oder online via GISA und Unternehmensserviceportal erfolgen.

  • Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) und Bekanntgabe der Versicherungserklärung. Die Meldung geht auch direkt über das USP.

  • Optional, wenn Mitarbeiter angestellt werden: Mitarbeiter sind vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.

  • Meldung beim Finanzamt: innerhalb eines Monats nach Unternehmensgründung muss eine Steuernummer beantragt werden - erfolgt im Rahmen der Betriebseröffnungsanzeige (Verf 24).

  • Wenn bereits ein Finanzonline-Zugang besteht und Sie bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, müssen Sie einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.

  • Beantragung einer UID-Nummer, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können oder wollen.

  • Abholung der Neugründerbestätigung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS).
  • Optional: Firmenbucheintrag, wenn Umsatz unter 1.000.000 Euro.
  • Gewerbeanmeldung: Die Gewerbeanmeldung kann direkt online via Unternehmensserviceportal oder direkt bei der SVS erfolgen. Es ist erforderlich, einen Fragebogen auszufüllen, der die Versicherungszuordnung abklären soll.
  • Optional, wenn Mitarbeiter angestellt werden: Mitarbeiter sind vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
  • Meldung beim Finanzamt: innerhalb eines Monats nach Unternehmensgründung muss eine Steuernummer beantragt werden - erfolgt im Rahmen der Betriebseröffnungsanzeige (Verf 24).
  • Wenn bereits ein Finanzonline-Zugang besteht und Sie bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, müssen Sie einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.
  • Beantragung einer UID-Nummer, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können oder wollen.
  • Die OG sowie die KG entstehen durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen zumindest zwei Personen. Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, es empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Ausfertigung.

  • Abholung der Neugründerbestätigung bei der WKO oder Sozialversicherung der Selbstständigen

  • Firmenbucheintrag: Die Erwerbsgesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch. Bei einer O.G. und K.G. ist die Eintragung verpflichtend.

  • Gewerbeanmeldung: Die Gewerbeanmeldung kann direkt online via Unternehmensserviceportal oder bei der WKO erfolgen.

  • Optional, wenn Mitarbeiter angestellt werden: Mitarbeiter sind vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.

  • Meldung beim Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Unternehmensgründung muss eine Steuernummer beantragt werden - erfolgt im Rahmen der Betriebseröffnungsanzeige (Verf 16).

  • Wenn bereits ein Finanzonline-Zugang besteht und Sie bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, müssen Sie einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.

  • Beantragung einer UID-Nummer mittels Formular U15 beim zuständigen Finanzamt.


De­tail­lierte Informationen rund um den Ablauf der KG-Gründung sowie allen Punkten zum Gesellschaftsvertrag als Gründungsdokument des Unternehmens, maßgebenden Bestimmungen und Auskünfte zu den genauen Gründungskosten finden Sie hier:


Weiterlesen zu: Gründungsschritte KG


De­tail­lierte Informationen rund um den Ablauf der OG-Gründung sowie allen Punkten zum Gesellschaftsvertrag als Gründungsdokument des Unternehmens, maßgebenden Bestimmungen und Auskünfte zu den genauen Gründungskosten finden Sie hier:


Weiterlesen zu: Gründungsschritte OG

  • Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags: der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines Notarratsaktes errichtet. Die GmbH kann mit mehreren Personen oder allein (Ein-Personen-GmbH) gegründet werden.

  • Einzahlung der Stammeinlage auf ein dafür vorgesehenes Konto: das Mindeststammkapital beträgt in Österreich 35.000 Euro, wobei die Hälfte in bar eingebracht werden muss. Jedoch kann auch die "Gründungsprivilegierung" in Anspruch genommen werden, dann sind zu Beginn 10.000 Euro Mindeststammkapital nötig, davon 5.000 jedenfalls in bar.

  • Bankbestätigung über die Einzahlung der Stammeinlage.

  • Abholung der Neugründerbestätigung.

  • Eintragung ins Firmenbuch.

  • Gewerbeanmeldung: Die Gewerbeanmeldung erfolgt z.B. über die WKO oder die zuständige Gewerbebehörde.

  • Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).

  • Optional, wenn Mitarbeiter angestellt werden: Mitarbeiter sind vor dem ersten Tag der Beschäftigung bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.

  • Meldung beim Finanzamt: innerhalb eines Monats nach Unternehmensgründung muss eine Steuernummer beantragt werden - erfolgt im Rahmen der Betriebseröffnungsanzeige (Verf 15). Wenn bereits ein Finanzonline-Zugang besteht und Sie bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, müssen Sie einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.

  • Beantragung einer UID-Nummer mittels Formular U15 beim zuständigen Finanzamt.


De­tail­lierte Informationen rund um den Ablauf der GmbH-Gründung sowie allen Punkten zum Gesellschaftsvertrag als Gründungsdokument des Unternehmens, maßgebenden Bestimmungen und Auskünfte zu den genauen Gründungskosten finden Sie hier:


Weiterlesen zu: Gründungsschritte GmbH

Mit untenstehendem Link gelangen Sie direkt zu:

  • Den detaillierten und chronologisch angeführten Schritte für die Gründung einer GesbR

  • Allen Informationen zum Gesellschaftsvertrag als Gründungsdokument

  • Den Bestimmungen zur Eintragung der GesbR ins Firmenbuch als KG oder OG bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen


Weiterlesen zu: Gründungsschritte GesbR

Eintragung ins Firmenbuch

Bei Einzelunternehmen ist die Eintragung im Firmenbuch freiwillig, sofern 1.000.000 Euro Umsatz im Jahr nicht überschrittenen wird (oder jeweils 700.000 Euro in zwei Jahren).

Eine freiwillige Eintragung kann durchaus sinnvoll sein, nämlich dann, wenn Sie einen Fantasienamen als Firmenbezeichnung wählen.
Einer Fantasiebezeichnung muss der Zusatz e.U. ("Eingetragener Unternehmer) beigefügt werden.

Beispiel: Beispielunternehmen e.U.

Wenn Sie auf einen Firmenbucheintrag verzichten, können Sie immer noch eine Fantasiebezeichnung wählen. Diese kann dann hinter dem eigenen Namen stehen.

Beispiel: Michaela Schallinger - Beispielunternehmen XY

Generell sollte die Eintragung in das Firmenbuch 2-3 Wochen vor der eigentlichen Unternehmensgründung erfolgen, da die Eintragung eine gewisse Zeit dauert.

Tipp: Holen Sie sich im Vorhinein die Neugründerbestätigung bei der Wirtschaftskammer (WKO) ab, dann entfallen die Gerichtskosten für die Eintragung ins Firmenbuch. Neue Selbstständige bekommen die Neugründerbestätigung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen.


Eintragung ins Firmenbuch

Alle Details zum österreichischen Firmenbuch, die Eintragung ins Firmenbuch und den Auszug aus diesem sowie Antworten auf die Frage, ob eine Eintragung ins Firmenbuch sinnvoll sein kann, finden Sie hier:

Mehr zum Thema

09. Gründungskosten:

Kosten Gewerbeanmeldung | Stempelgebühren & Verwaltungsabgaben | Gerichtsgebühren


Grundsätzlich fallen für die Gewerbeanmeldung des zu gründenden Unternehmens in Österreich keine Kosten an.

Die möglichen sonstigen Kosten entstehen bei den weiteren Schritten der Gründung und sind von der gewählten Rechtsform des Unternehmens abhängig:

  • Errichtung des Gesellschaftsvertrags (Notar- bzw. Anwaltskosten)
  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Eintragung ins österreichische Firmenbuch (Gerichtsgebühren)
  • Eintragung ins österreichische Grundbuch (Gerichtsgebühren)
  • Grunderwerbsteuer (bei Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft)

Je nach Rechtsform des zu gründenden Unternehmens ist man mit unterschiedlichen hohen Gründungskosten konfrontiert.


Gründungskosten je Rechtsform

Die konkreten Gründungskosten und mögliche Förderungen dabei im Zuge der Neugründung je nach Rechtsformen finden Sie direkt in den Kapiteln zu den Gründungsschritten mit Auflistung der anfallenden Gründungskosten der einzelnen Rechtsformen:


Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Direkt zu: Gründungsschritte mit Gründungskosten GmbH


Kommanditgesellschaft

Direkt zu: Gründungsschritte mit Gründungskosten KG


Offene Gesellschaft

Direkt zu: Gründungsschritte mit Gründungskosten OG


Kooperationsunternehmen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Direkt zu: Gründungsschritte mit Gründungskosten GesbR

Neugründerförderung: Abgaben- und Gebührenbefreiung


Bei allen Rechtsformen in Österreich kommt die Neugründerförderung (NeuFög) im Zuge der Bestimmungen im Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) in Frage.

Im Rahmen dieser Förderung für Neugründungen werden bestimmte Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Neugründung stehen, gefördert bzw. übernommen:

  • Insbesondere gilt das für Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die im Rahmen der NeuFöG für Sie als Gründer wegfallen können.

Um als Neugründer zu gelten und damit diese Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss sich um die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur handeln - durch Neugründung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder durch Begründung eines Betriebes, der dem selbstständigen (freiberuflichen) Erwerb dient.
  • Die Person oder Personen, welche die Betriebsführung beherrscht bzw. beherrschen, sprich als Betriebsinhaber gelten, dürfen sich innerhalb der vorhergehenden 5 Jahre weder im In- noch im Ausland in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben.
    Die vergleichbare Art ist dabei im Sinne der Wirtschaftstätigkeiten anhand der ÖNACE-Klassifikationsatenbank in der geltenden Fassung zu verstehen. Die Datenbank (Hg.: Bundesanstalt Statistik Österreich) können Sie direkt aufrufen:
    ÖNACE Klassifiktionsdatenbank der STATISTIK AUSTRIA

Die Details zu weiteren möglichen Neugründerförderungen für die jeweilige Rechtsform finden Sie in den direkt oberhalb aufrufbaren Kapiteln zu den spezifischen Gründungsschritten und Gründungskosten!

Alle Details und Bestimmungen zum NeuFöG, was es zu beachten gilt für die Förderungen und Befreiungen sowie das dafür benötigte Formular NeuFö2 finden Sie direkt hier:

Mehr zum Thema

10. Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit:

Unternehmensgründung | Aspekte


Die Vorteile - beginnen wir mit den angenehmen Dingen:
 

  • Flexibilität: Gleitzeit war super? Dann werden Sie die neugewonnene Flexibilität in Sachen Zeiteinteilung lieben.

  • Eigenverantwortung: Selbst die Dinge in die Hand nehmen und das machen, was man schon immer machen wollte.

  • Finanzen: Je nach Auftragslage - Ihr Gehalt bzw. Umsatz pendelt sich zwischen 0 und unendlich ein.

  • Aufregung: Abwechslung und Abenteuer pur - langweilig wird es bestimmt nicht.


Die Nachteile - die gibt es leider auch:
 

  • Zeitmanagement: Fluch und Segen in einem - auf der einen Seite flexibel, auf der anderen Seite kein Ende in Sicht. Gerade Gründer arbeiten überdurchschnittlich viel.

  • Wenig Sicherheit: Es kommt natürlich auf die Branche an, aber in den wenigsten Fällen kann man wirklich langfristig planen - gerade am Anfang.

  • Viel auf einmal: Nun muss man sich plötzlich um alles Mögliche kümmern: Buchhaltung, Steuern, Marketing, Vertrieb, Kunden, u.v.m.

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Fragen und Antworten

Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Reisepass
  • Auszug aus dem Firmenbuch (wenn Eintragung erfolgt)
  • Befähigungsnachweis oder individuelle Befähigung (außer bei Freien Gewerben)
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
  • Optional: Unterlagen über akademische Grade

Die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (KG und OG) ist nicht an eine bestimmte Kapitalsumme gebunden.

Für die Gründung einer GmbH müssen Sie zumindest 5.000 Euro in bar einbringen, sofern Sie eine sogenannte "Gründungsprivilegierte GmbH" errichten. Beachten Sie aber, dass Sie spätestens mit Ablauf des Gründungsprivilegs nach 10 Jahren, die volle Summe von zumindest 17.500 Euro an Stammkapital in die Gesellschaft einbringen müssen.

Für die reguläre Gründung einer GmbH - ohne Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs - sind 35.000 Euro an Stammkapital einzubringen. Dabei sind 17.500 Euro, sprich die Hälfte, bei der Gründung in bar einzuzahlen.

Sie müssen neben der Gewerbebehörde die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) sowie das Finanzamt informieren.

Die Details dazu finden Sie in den Kapiteln zu den spezifischen Gründungsschritten je Rechtsform auf dieser Seite.

Die formale Unternehmensgründung ist schnell erledigt - die Gewerbeanmeldung können Sie online einreichen, z.B. über das Unternehmensservice-Portal (USP).

Aber Achtung: Je besser Sie sich über die Selbstständigkeit im Vorhinein informieren und darauf vorbereiten, desto leichter gelingt der Wechsel von Schule, Studium, Anstellung in die eigene Selbstständigkeit.
Details dazu, wer sich selbstständig machen kann, finden auf dieser Seite!

Die genauen Abläufe und Bestimmungen zur Gewerbeanmeldung in Österreich finden Sie außerdem hier:

Weiterlesen zu: Gewerbeanmeldung

Freiberufler stellen eine Untergruppe der Selbstständigen dar, müssen aber in Hinblick auf steuerliche Pflichten und Arbeitsrechte ein paar Unterschiede berücksichtigen.

Grundlegendes Merkmal bei den Freiberuflern ist, dass als Voraussetzungen für die Tätigkeit keine Gewerbeberechtigung beantragt, die Meldung ans Finanzamt aber gemacht werden muss. Das bedeutet, dass Freiberufler keine Körperschaftsteuer (wie beispielsweise eine GmbH) entrichten müssen!

Steuerrechtlich werden freiberuflich tätige Personen ebenso als Selbstständige betrachtet - und sind dementsprechend auch von den steuerlichen Bestimmungen gemäß Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bzw. Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) betroffen.
Sie müssen die Einkommensteuer beachten und unterliegen versicherungstechnisch der SVS mit den Regularien für Neue Selbstständige und Freiberufler sowie dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG).

Als Freiberufler hat man keine Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen, also keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und kollektivvertraglichen Lohn bzw. Sonderzahlungen.

Alle Details zum Thema Freiberuflichkeit und freiberufliche Tätigkeiten in Österreich finden Sie hier:

Weiterlesen zu: Freiberuflichkeit