Liegt Ihr Jahresumsatz zwischen 10.000,00 € und 400.000,00 €? Dann schnell prüfen, ob Sie die Energiekostenpauschale beantragen können.
Noch bis zum 30.11. über usp.gv.at beantragen!
Übrigens: Im Fall einer Überweisung ist dieser Betrag als sonstiger Ertrag mit 0% Steuer zu erfassen. Er ist Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerpflichtig.