Welche Rechtsformen gibt es in Österreich?

Die Rechtsform ist die gesetzlich geregelte Organisationsform eines Unternehmens, der dieses in Sachen Gesetzgebung und operativem Geschäft unterliegt. Je nach Rechtsform sind für das Unternehmen unterschiedliche Bestimmungen zu beachten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Rechtsform - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Als Rechtsform wird die gesetzlich reglementierte Organisationsform eines Unternehmens bezeichnet.
  • Die Rechtsform ist der zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen, in dem die Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen.
  • Je nach Rechtsform müssen Unternehmen bestimmte Merkmale erfüllen.
  • Außerdem sind unterschiedliche Bestimmungen für steuerliche Pflichten, juristische und wirtschaftliche Grundlagen zu beachten.
  • Grundsätzlich besteht bei der Unternehmensgründung in Österreich die Wahl zwischen drei Kategorien an Rechtsformen.

Übersicht

Unternehmens- & Steuerrecht | Rechtliche Organisationsform


In Österreich besteht für die Unternehmensgründung bei gewerblichen Unternehmen im Regelfall die Wahl zwischen den folgenden drei Varianten - das heißt, zur Wahl stehen grundsätzlich die folgenden Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen (EPU)
  • Personengesellschaften (z.B. OG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
  • Mischformen (z.B. GmbH & Co KG)

Von Rechtsform wird gesprochen, weil es die rechtliche Organisationsform ist, der das Unternehmen in Sachen Gesetzgebung und Teilnahme am Wirtschaftsleben unterliegt. Die Gesetzgebung sieht für die unterschiedlichen Rechtsformen auch unterschiedliche Pflichten und Regelungen vor, beispielsweise in Sachen Buchhaltung, steuerrechtlichen Bestimmungen oder auch hinsichtlich einzubringendem Kapital.

Die Wahl der Rechtsform orientiert sich daher in erster Linie an Umfang und Geschäftsfeld des zu gründenden Unternehmens - dabei bringen die unterschiedlichen Rechtsformen sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile für das Unternehmen mit sich.

Rechtsformen Österreich: Merkmale

Unternehmen | Organisationsform | Bestimmungen


Wenn ein neues Unternehmen gegründet werden soll, ist einer der wichtigsten und schwierigsten Schritte, die geeignete Rechtsform zu wählen. Denn jede  Rechtsform bringt verschiedene Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile mit sich.

Für die angestrebte Unternehmensgründung stehen neben dem Einzelunternehmen im Grunde Personengesellschaften, wie etwa Kommanditgesellschaften (KG) und Offene Gesellschaften (OG), die der Einkommensteuer (ESt) unterworfen sind, sowie Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die der Körperschaftsteuer (KöSt) unterliegt, zur Wahl.

Außerdem gibt es noch unternehmerische Kooperationsformen, beispielsweise durch sogenannte Joint Ventures (eigens zu gründende Kooperationsunternehmen) oder in Form von vertraglich geregelter Kooperation zwischen Unternehmen, Gesellschaften oder auch Gesellschaftern einer Gesellschaft - in Österreich etabliert ist dabei die Kooperation mithilfe des Kooperationsunternehmens Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GesbR).


Einzelunternehmen (EPU)

Der Inhaber eines solchen Unternehmens ist zugleich die einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Dabei kann diese Person entweder Eigentümer oder auch Pächter des Unternehmens sein.
Einzelunternehmer sein bedeutet aber nicht, dass man sein Unternehmen vollkommen alleine oder auf sich alleine gestellt betreiben muss - es können selbstverständlich Arbeitnehmer beschäftigt werden, also entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Ebenso ist die Mitarbeit der Familie eine obligate Möglichkeit, Unterstützung im Unternehmensalltag zu haben.

Die Details zum Einzelunternehmen und den dafür zu beachtenden rechtlichen Merkmalen sowie Bestimmungen, möglichen Vorteilen und potenziellen Nachteilen sowie dem Gründungsablauf dieser Rechtsform und den Details zu Fragen der Sozialversicherung, Haftung und steuerlichen Aspekten finden Sie direkt hier:

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform in Österreich. Der Grund für die hohe Attraktivität dieser Unternehmensform ist schon im Namen enthalten: Die Haftung ist auf die Gesellschaft beschränkt. Daher eignet sich eine GmbH besonders für Zusammenschlüsse von Partnern, die zwar in der Gesellschaft mitarbeiten, das Risiko aber auf die Kapitaleinlage bzw. das Gesellschaftsvermögen reduziert bleiben soll.

Die Details zur GmbH und den dafür zu beachtenden rechtlichen Merkmalen sowie Bestimmungen, möglichen Vorteilen und potenziellen Nachteilen sowie dem Gründungsablauf dieser Rechtsform und den Details zu Fragen der Sozialversicherung, Haftung und steuerlichen Aspekten finden Sie direkt hier:

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Offene Gesellschaft (OG)

Eine OG besteht aus zumindest zwei Gesellschaftern, die solidarisch für die gesamte OG haften. Die Offene Gesellschaft ist gut mit dem Zusammenschluss von zwei oder mehreren Einzelunternehmen zu vergleichen. Alle sind für alles gleichermaßen verantwortlich.

Die Details zur OG und den dafür zu beachtenden rechtlichen Merkmalen sowie Bestimmungen, möglichen Vorteilen und potenziellen Nachteilen sowie dem Gründungsablauf dieser Rechtsform und den Details zu Fragen der Sozialversicherung, Haftung und steuerlichen Aspekten finden Sie direkt hier:

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Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Personengesellschaft, bei der zumindest ein Gesellschafter, der Kommanditist, bis zu einer begrenzten - im Firmenbuch bestimmten - Summe haftet, während mindestens ein anderer Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt haftet.
Das heißt: Der bzw. ein Komplementär haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen!

Die Details zur KG und den dafür zu beachtenden rechtlichen Merkmalen sowie Bestimmungen, möglichen Vorteilen und potenziellen Nachteilen sowie dem Gründungsablauf dieser Rechtsform und den Details zu Fragen der Sozialversicherung, Haftung und steuerlichen Aspekten finden Sie direkt hier:

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Die GesbR ist als Rechtsform eine Gesellschaft, an der sich zumindest zwei Gesellschafter beteiligen. Diese können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften sein und beteiligen sich an der GesbR, indem sie Arbeitskraft oder Vermögensgegenstände zum gemeinsamen Nutzen einbringen.

Eine GesbR kann als unternehmerisches Dach bezeichnet werden, unter dem die einzelnen Gesellschafter ihre Geschäftstätigkeit zum gemeinsamen Erfolg bzw. zu gemeinsamer Projektabwicklung, usw. vereinen. Daher ist diese Rechtsform beliebt für die Bildung eines Kooperationsunternehmens (Kooperationsgesellschaft) - oft wird das für den Zweck gewählt, mit Partnern ein gemeinsames Projekt zu verwirklichen.

Die Details zur GesbR und den dafür zu beachtenden rechtlichen Merkmalen sowie Bestimmungen, möglichen Vorteilen und potenziellen Nachteilen sowie dem Gründungsablauf dieser Rechtsform und den Details zu Fragen der Sozialversicherung, Haftung und steuerlichen Aspekten finden Sie direkt hier:

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Fragen und Antworten

Bei der Unternehmensgründung von gewerblichen Unternehmen besteht in Österreich im Regelfall die Wahl zwischen den folgenden drei Unternehmensvarianten und somit:

  • Einzelunternehmen (EPU)
  • Personengesellschaften (z.B. OG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
  • Mischformen (z.B. GmbH & Co KG)

Rechtsform des Unternehmens heißt es, weil damit die rechtliche Organisationsform des Unternehmens gemeint ist, der dieses Unternehmen in Sachen Gesetzgebung und Teilnahme am Wirtschaftsleben unterliegt. Je nach Rechtsform kommen dabei unterschiedliche Bestimmungen des Unternehmens- und Steuerrechts für das betreffende Unternehmen zum Tragen.

Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Rechtsformen, die für ein Unternehmen in Österreich infrage kommen:

  • Einzelunternehmen (EPU)
  • Personengesellschaften (z.B. OG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)

Weiter aufgeschlüsselt stehen die folgenden sieben konkreten Rechtsformen zur Wahl:

  1. Einzelunternehmen (EPU)
  2. Offene Gesellschaft (O.G.)
  3. Kommanditgesellschaft (K.G.)
  4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
  5. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  6. Aktiengesellschaft (AG)
  7. Mischform: z. B. GmbH & Co KG

Quellen