Bilanz ⇒ einfach erklärt
Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses und Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens in Kontoform. Sie erfüllt die Aufgaben der Dokumentation, Gewinnermittlung, Selbst- und Fremdinformation.
Zum Inhalt dieses Artikels
Bilanz - auf einen Blick
Die 5 wichtigsten Fakten zur Bilanz
Definition |
Überblick über Vermögen, Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens zum jeweiligen Bilanzstichtag |
Bedeutung |
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Aufbau |
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Arten |
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Aufgaben |
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Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz ist eine Bestandsrechnung, die den Vermögens- und Kapitalaufbau des Unternehmens für einen bestimmten Stichtag zeigt und so ein möglichst genaues Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt. Damit stellt die Bilanz ein wichtiges Instrument für das externe Rechnungswesen dar.
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Unter Bilanz versteht man die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens in Kontenform.
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In der Unternehmensbilanz scheinen nur erfolgsneutrale Konten auf, keine Aufwands- oder Ertragskonten.
Der Aufbau einer Bilanz besteht aus einer linken und einer rechten Seite, die linke ist die Aktiva-Seite und die rechte die Passiva-Seite:
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Auf der linken Seite der Bilanz befindet sich das Vermögen (Aktiva).
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Auf der rechten Seite der Bilanz steht das Eigenkapital und die Schulden (Passiva). Die Schulden bestehen dabei aus den Verbindlichkeiten und den Rückstellungen.
Die Bilanzgleichung gibt vor, dass Aktiva und Passiva gleich sind. Das bedeutet, dass die Bilanzsumme auf beiden Seiten immer gleich hoch sein muss.
Bilanzarten
Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen, dabei unterscheidet man die folgenden Grundtypen:
Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz
Die Eröffnungsbilanz wird zum Eröffnen von Bestandskonten einer neuen Periode verwendet, aber auch am Ende der Periode zum Vergleich mit der Schlussbilanz desselben Jahres.
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Die Eröffnungsbilanz wird aufgrund der Schlussbilanz des Vorjahres erstellt.
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Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist damit identisch mit der Eröffnungsbilanz des darauffolgenden Geschäftsjahres.
Laufende Bilanzen und Zwischenbilanzen
Laufende Bilanzen werden jeweils am Ende eines Geschäftsjahres erstellt. Zwischenbilanzen werden zwischen den ordentlichen Bilanzen aufgestellt und können in verschiedenen Fällen relevant oder auch vorgeschrieben sein. Grundsätzlich zu beachten:
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Die Zwischenbilanzen sind gemäß § 7 Abs. 3 SpaltG nach den Vorschriften aufzustellen, die auf die letzte Jahresbilanz der Gesellschaft angewendet worden sind. Die Wertansätze der letzten Jahresbilanz dürfen übernommen werden.
Bei gesellschaftsrechtlichen Umgründungsformen wie Verschmelzung, Umgründung und Spaltung, ist die Erstellung einer eigenen Zwischenbilanz durchzuführen, wenn:
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zwischen dem letzten Jahresabschluss und vor der Aufstellung des Spaltungsplans bzw. Umgründungsvertrags mehr als sechs Monate abgelaufen sind (§ 221a Abs 2 Z 3 AktG & § 7 Abs. 2 Z 3 SpaltG).
Börsennotierte Unternehmen, genauer Aktienemittenten und daher Unternehmen, die Aktien ausgeben, müssen gemäß § 125 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) Zwischenberichte in Form von Halbjahresfinanzberichten erstellen.
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Je nach Anlass und Anforderungen dabei an die Abbildung der Finanz- und Geschäftslage der Firma werden bei börsennotierten Unternehmen auch Zwischenbilanzen in Form von Wochen-, Monats-, Quartals- und Halbjahresbilanzen erstellt.
Kommt es bei börsennotierten Unternehmen zu Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn, dann muss laut Aktiengesetz auch eine Zwischenbilanz erstellt werden, Stichwort Dividendenbessungsfunktion:
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Laut § 54a AktG kann unter Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats ein Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn bis zur Hälfte der durchschnittlichen Jahresdividende der letzten drei Jahre ausgezahlt werden.
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Dieser Abschlag richtet sich nach dem anhand der Zwischenbilanz festgestellten Ergebnis des abgelaufenen Geschäftshalbjahres, wodurch die Zwischenbilanz in diesen Fällen die Dividendenbemessungsfunktion erfüllt.
Handelsbilanz und Steuerbilanz
Handelsbilanzen dienen der Information der Gesellschafter, Gläubiger und Kreditgeber.
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Handelsbilanzen sind die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Bilanzen.
Steuerbilanzen werden grundsätzlich von der Handelsbilanz abgeleitet und dienen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Ertragssteuern.
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Steuerbilanzen sind die nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellten Bilanzen.
Einzelbilanz und Konzernbilanz
Die Unternehmensgröße ist hier entscheidend.
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Ein Einzelunternehmen muss eine Einzelbilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses erstellen.
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Bei mehreren Unternehmen wird eine Konsolidierung durchgeführt. Die Konzernbilanz fließt in den Konzernabschluss mit ein.
Sonderbilanzen
Neben den regulären Bilanzen werden Sonderbilanzen zu bestimmten Anlässen erstellt. Beispielsweise sind das Gründungs-, Fusions-, Sanierungs- und Liquidationsbilanzen.
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Sonderbilanzen werden oft nur einmalig oder zu unregelmäßig wiederkehrenden Anlässen erstellt und dienen oft als Entscheidungsgrundlage.
Aufgaben der Bilanz im Unternehmen
Bilanzen haben drei grundlegende Aufgaben in jedem Unternehmen zu erfüllen:
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Dokumentation
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Gewinnermittlung
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Information
Dokumentation
Durch die Bilanz wird der formelle Abschluss der Buchführung gebildet. Die Bilanz ist eine wichtige Informationsquelle über getätigte Geschäftsvorfälle im Unternehmen und gibt verbindlich Auskunft über das Kapital und Vermögen eines Unternehmens.
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Die Ausnahme bilden dabei stille Reserven, die in der Bilanz nicht abgebildet werden.
Gewinnermittlung
Das Eigenkapital wird am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres anhand der Bilanz verglichen und gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust erzielt hat.
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Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zusammen mit der Bilanz Teil des Jahresabschlusses und wird noch vor der Bilanzaufstellung durchgeführt.
Information
Die Bilanz ist für den Unternehmer ein Instrument zur Unternehmenssteuerung und hat das Ziel zur Selbstinformation.
Drittinformationen beziehen sich z.B. auf Lieferanten, Kreditgeber oder das Finanzamt und dienen als Grundlage für den zukünftigen Umgang gegenüber dem Unternehmen.
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Die Bilanz dient daher auch als Gläubigerschutz.
Bilanzgliederung: wie ist eine Bilanz aufgebaut?
Die Bilanz wird auf zwei Bilanzseiten aufgeteilt: Aktiva und Passiva.
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Die Postionen der Bilanzgliederung gemäß Bilanzgliederungsverordnung (BGVO) sind entsprechend aufzuteilen, sodass sich ein möglichst getreues Bild der Vermögenslage ergibt.
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Die Reihenfolge der einzelnen Posten ist nicht vorgeschrieben.
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Die Bilanz kann auch entsprechend den Kontennummern des verwendeten Kontenrahmens gegliedert werden.
Auf der linken Seite der Bilanz, der Aktiv-Seite, wird die Mittelverwendung dargestellt. Es werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens dargestellt, welche mit den zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben wurde.
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Beispiele sind Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern.
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Die Aktiv-Seite gibt Auskunft über die Vermögensformen und den Vermögensaufbau sowie die Mittelverteilung und wird als Abbildung der Vermögensstruktur des Unternehmens bezeichnet.
Auf der rechten Seite der Bilanz, der Passiv-Seite, werden Schulden der Firma verzeichnet. Hier werden Mittelherkunft und Finanzierung erfasst. Es wird aufgelistet, wie die erworbenen Wirtschaftsgüter, finanziert werden.
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Je nach Mittelherkunft wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden.
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Auf der Passiv-Seite werden die Vermögensquellen des Unternehmens aufgelistet.
Die Bilanzpositionen – was wird erfasst?
Gleichartige Positionen werden in der Bilanz zusammengefasst. Die Geschäftsvorgänge werden in Aktiva und Passiva erfasst.
Eine grundsätzliche Grobgliederung der Bilanz ermöglicht eine übersichtliche Darstellung von Aktiva und Passiva.
Aktiva in der Bilanz
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Auf der Aktiv-Seite der Bilanz wird das Anlagevermögen sowie das Umlaufvermögen erfasst.
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Zu den Bilanzpositionen des Anlagevermögens gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Finanz- und Sachanlagen.
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Die Bilanzposten des Umlaufvermögens sind Vorräte, Wertpapiere, Kassenbestand, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.
Passiva in der Bilanz
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Auf der Passiv-Seite der Bilanz wird das Eigenkapital und das Fremdkapital erfasst.
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Das Eigenkapital besteht aus Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, gezeichnetes Kapital und Gewinn- oder Verlustvortrag.
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Zum Fremdkapital gehören Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
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Beispiele für Fremdkapital können auch Anleihen und erhaltene Anzahlungen sein.
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Der ermittelte Gewinn oder Verlust ist unter dem Bilanzposten Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen.
Erstellung der Bilanz
Die ordnungsgemäße Buchführung während des Jahres bildet die Grundlage für eine Bilanzerstellung, welche am Ende eines Wirtschaftsjahres erstellt wird.
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Damit eine Bilanz erstellt werden kann, muss eine Inventur durchgeführt werden und zum Bilanzstichtag die Konten der doppelten Buchführung schließen.
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Die Aktiva und das Ergebnis der Inventur werden abgeglichen und danach werden Aktiva und Passiva aufgelistet.
Die Werte der einzelnen Bilanzposten werden aus den laufenden Geschäftsvorfällen im Unternehmen aus der Buchführung des laufenden Geschäftsjahres entnommen.
Wann muss eine Bilanz erstellt werden?
Ist ein Unternehmen gemäß §§ 189 ff UGB sowie § 124 BAO buchführungs- und damit bilanzierungspflichtig, muss entsprechend eine Bilanz erstellt werden. Besteht keine Bilanzierungspflicht, kann jederzeit freiwillig eine Buchführung vorgenommen werden.
Allerdings ist ein Unternehmen bei der Durchführung einer doppelten Buchhaltung verpflichtet, auch einen Jahresabschluss zu erstellen (Rechnungslegungspflicht).
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Immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von ihrem Umsatz, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH und Personengesellschaften, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben (z.B. GmbH & Co KG).
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Ausgenommen von einer Bilanzierungspflicht sind gemäß § 189 Abs. 4 UGB Land- und Forstwirte, Freiberufler sowie Unternehmer, deren Einkünfte im Überschuss der Einnahmen über den Werbungskosten liegen.
Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften wie die KG und OG sind nach § 189 UGB zur Bilanzierung verpflichtet, wenn:
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der Umsatz von 700.000 Euro zweimalig hintereinander überschritten wird oder
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die Umsatzgrenze von 1.000.000 Euro einmalig überschritten wird.
Einreichung und Offenlegung der Bilanzen
Nicht alle Unternehmen müssen ihre Bilanzen, sofern sie zur Erstellung verpflichtet sind, auch offenlegen.
Personengesellschaften wie die KG und OG müssen keine Bilanz erstellen, es sei denn, sie unterliegen auch der Rechnungslegungspflicht:
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Wenn der Umsatz 2 Jahre in Folge mehr als 700.000 Euro beträgt oder in einem Jahr mehr als 1.000.000 Euro, dann müssen auch diese Personengesellschaften eine Bilanz erstellen.
Zur Einreichung und Offenlegung im Firmenbuch sind die Personengesellschaften nicht verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft alle Kapitalgesellschaften und bestimmte sonstige Rechtsträger, wie kapitalistische Personengesellschaften und Aktiengesellschaften.
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Kapitalgesellschaften mit größerem Umfang veröffentlichen ihre Bilanz als Teil des Jahresabschlusses außerdem im offiziellen Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Große Aktiengesellschaften sind dazu verpflichtet.
Die genauen Details zu den Bestimmungen für Offenlegung und Einreichung der Jahresabschlüsse und Bilanzen finden Sie direkt hier:
Praxisbeispiel
Zum Jahresabschluss wird die Schlussbilanz aufgestellt.
Mit der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung Teil des Jahresabschlusses und wird noch vor der Bilanzaufstellung durchgeführt.
Beispiel
Die Firma Hauser & Co GmbH hat zum 31.12.2022 folgende Schlussbilanz erstellt:
Aktiva | Passiva | ||
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A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | 300.000 Euro | |
Grundstücke und Gebäude | 250.000 Euro | B. Rückstellungen | |
Maschinen und technische Anlagen | 90.000 Euro | Pensionsrückstellungen | 80.000 Euro |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 35.000 Euro | sonstige Rückstellungen | 20.000 Euro |
B. Umlaufvermögen | C. Verbindlichkeiten | ||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 220.000 Euro | langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 500.000 Euro |
unfertige Erzeugnisse | 100.000 Euro | kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.000 Euro |
fertige Erzeugnisse | 90.000 Euro | sonstige Verbindlichkeiten | 50.000 Euro |
Wertpapiere | 15.000 Euro | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 150.000 Euro | ||
Bankguthaben | 70.000 Euro | ||
Summe Aktiva | 1.020.000 Euro | Summe Passiva | 1.020.000 Euro |
Die Schlussbilanz des jeweils letzten Geschäftsjahres bildet die Eröffnungsbilanz zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres.
Fragen und Antworten
Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz gibt eine Übersicht über den Vermögensstand eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Am Bilanzstichtag wird das Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Beide Seiten der Bilanz müssen die gleiche Summe aufweisen.
Wofür wird eine Bilanz benötigt?
Das Unternehmen dokumentiert anhand der Bilanz die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Ziel der Bilanz ist es, die Zusammensetzung des Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals für einen bestimmten Zeitpunkt (Abschlussstichtag) zu zeigen.
Die Bilanz informiert über die Vermögenslage und die Entwicklung eines Unternehmens.
Die Bilanz hat als Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens, für die Analyse des Jahresabschlusses, die Jahresabschlusskritik und weitere Auswertungen zu dienen.
Wie ist eine Bilanz aufgebaut?
Die Bilanz ist in zwei Teile gegliedert, in die Aktiv-Seite und die Passiv-Seite. Auf der linken Seite der Bilanz, der Aktiva (Vermögen), wird die Mittelverwendung erfasst. Auf der rechten Seite der Bilanz, der Passiva (Eigen- und Fremdkapital) wird die Mittelherkunft verzeichnet.
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Bilanzgliederungsverordnung (BGVO):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Spaltungsgesetz (SpaltG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Aktiengesetz (AktG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Börsegesetz 2018 (BörseG 2018):
Tagesaktuelle Fassung im RIS