Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklage, dem Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag zusammen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. die Stammeinlage einer GmbH. Dieses muss bei Gründung eingebracht werden.
Kapitalrücklage
Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Rücklage, die bei einer GmbH von den Gesellschaftern eingebracht werden kann, die aber nicht zur Stammeinlage zählt.
Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage ist ein bestimmter Anteil des erwirtschafteten Unternehmensgewinns, der sich wiederum in drei Bereiche unterteilen lässt:
- Gesetzliche Rücklagen: Muss in Österreich mindestens 5 Prozent betragen. Das ist aber nur der Fall, solange die Summen der gesetzlichen Rücklagen noch nicht 10 Prozent der Stammeinlage erreicht haben.
- Satzungsmäßige Rücklagen: Es kann sein, dass sich Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil des Unternehmensgewinns im Unternehmen zu behalten.
- Freie Rücklagen: Können ebenfalls im Einvernehmen durch die Gesellschafter bestimmt werden.
Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag
Hier lassen sich Kapitalpositionen zusammenfassen, die beispielsweise nicht durch die Gewinnrücklage abgedeckt sind. So lässt sich z.B. über den Verlustvortrag der erwirtschaftete Verlust des Unternehmens über mehrere Jahre aufteilen.
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
Dabei handelt es sich um die Differenz von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens, die über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt wird. Je nachdem, ob das Ergebnis positiv oder negativ ist, spricht man von einem Gewinn- oder Verlustvortrag.