In der Buchhaltung dienen Rückstellungen zur Darstellung von Verbindlichkeiten und drohenden Aufwendungen, die zum Bilanzstichtag in ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts noch ungewiss sind.
- Rückstellungen stellen eine wichtige Kategorie der Passivseite der Bilanz dar.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten, wie Prozesskosten, Rechts- und Beratungskosten oder Betriebssteuern, zu bilden.
Von den Posten der Rechnungsabgrenzung (passive Antizipationen) unterscheidet sich die Rückstellung in erster Linie dadurch, dass die Höhe des Aufwandes, für den sie gebildet wird, noch nicht feststeht.
- Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach angemessener kaufmännischer Einschätzung erforderlich ist.
Dabei muss die Höhe der Rückstellung oft geschätzt werden, wobei alle relevanten Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen sind, die die Zahlung beeinflussen könnten. Besonders wichtig sind hierbei die bisherigen Erfahrungen.