Bons in Windeseile gedruckt und fertig in Ihrer Buchhaltung. Oder umweltfreundlich per Mail verschicken!



Nach wenigen Klicks startklar, einfach zu bedienen und Bons in Sekunden gedruckt.
Die FreeFinance Registrierkassa ist flexibel, sicher und natürlich RKSV konform.
Auch drahtlos auf Ihrem Tablet oder iPad!
Sie müssen Barbelege ausstellen? Mit FreeFinance starten Sie Ihre RKSV-konforme Registrierkasse innerhalb weniger Minuten. Die Finanzamts-Aktivierung Ihrer Registrierkasse und Erstellung des Startbelegs erfolgt bequem über die Direktschnittstelle, natürlich signiert mit QR-Code (A-Trust Signatur).
Mit uns erstellen Sie rechtskonforme Bons mit Ihrem Logo und drucken diese entweder im A4-Format auf beliebigen Druckern oder im 80mm- bzw. 58mm-Format mit den Druckern von Epson oder Star. Oder Sie senden den Beleg papierlos gleich per Mail an den Kunden!
FreeFinance sorgt dafür, dass Ihnen alle vom Finanzamt geforderten Berichte (zu Belegen, Warengruppen, Datenerfassungsprotokoll) im richtigen Format vorliegen. Monatlich erhalten Sie den Registrierkassen-Export im JSON-Format per Mail zugestellt.
Ihr Kassenstand ist stets aktuell: Sie erfassen alle Einnahmen in Ihrer Kasse - auch Barentnahmen oder Bareinlagen. Die Tageslosung ist per Knopfdruck in Ihrer Buchhaltung verbucht. Tages- und Monatsabschluss erstellen, auch Startbeleg & Jahresbeleg melden!
Jetzt registrieren und alle Funktionen inkl. der Testkasse 30 Tage ohne Limits kostenlos testen.
Optionen für Barbelege:
im klassischen A4-Format
für 80mm-Bondrucker wie z.B. den Epson TM-T20II (USB, LAN)
für 58mm-Bondrucker wie z.B. den Star SM-S230i (mobil, Akku, Bluetooth)
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro UND
die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.
Erst wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.
In Österreich benötigen Sie als Unternehmer eine Registrierkasse, wenn Ihre Jahresumsätze 15.000 Euro übersteigen und Ihre Barumsätze mehr als 7.500 Euro ausmachen.
Unter Barumsätzen sind Zahlungen zu verstehen, die direkt vor Ort stattfinden. Das bedeutet für Unternehmer: wenn ein Kunde in einem Geschäftslokal mit Bankomat- oder Kreditkarte zahlt, ist diese Zahlung als Barumsatz im Sinne der Registrierkassenpflicht zu verstehen.
Überweisungen, Zahlungen mit Onlinebanking oder PayPal sind keine Barumsätze.
Hinweis: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie unter die Registrierkassenpflicht fallen: Umsatz größer als 15.000 Euro und davon Bareinnahmen von mehr als 7.500 Euro.
Frau Hinteregger ist Inhaberin eines kleinen Geschäfts für Schreibwarenzubehör. Fast alle Ihre Kunden zahlen direkt vor Ort entweder mit Bankomatkarte oder in bar.
Frau Hinteregger benötigt jedenfalls eine Registrierkasse, da ihr Jahresumsatz größer als 15.000 Euro ist und sie fast den gesamten Umsatz direkt vor Ort erzielt.
Anmerkung: Nehmen wir an, Frau Hinteregger möchte in Zukunft nicht mehr so viel arbeiten.
Ihre Lebenshaltungskosten sind gering und sie hat sich ausgerechnet, dass sie mit einem Umsatz von 15.000 Euro leben könnte.
Frau Hinteregger bräuchte dann keine Registrierkasse mehr, da sie zwar über 7.500 Euro Barumsätze erzielt - Ihr Jahresumsatz aber unter den 15.000 Euro bleibt.
Herr Brunner ist freier Journalist im Bereich Außenpolitik und schreibt für verschiedene Tageszeitungen und Journale.
In Summe verrechnet er über das Jahr rund 30.000 Euro an Honorarnoten.
Herr Brunner benötigt keine Registrierkasse, da er die gestellten Rechnungsbeträge ausschließlich via Banküberweisung von seinen Auftraggebern bekommt.
Anmerkung: Herr Brunner könnte nebenher noch bis zu 7.500 Euro in bar verrechnen, ohne eine Registrierkasse zu benötigen.
Ausnahmen bestätigen die Regel - dieser viel zitierte Spruch findet auch rund um das Thema Registrierkasse Anwendung:
Die sogenannte "Kalte Hände" Regelung besagt, dass Unternehmer, die ihre Umsätze im Freien erzielen, erst eine Registrierkasse benötigen, wenn der damit erzielte Jahresumsatz die Summe von 30.000 Euro übersteigt. Anwendung findet diese Regelung z.B. bei Marktständen, Foodtrucks oder Verkaufsständen an öffentlichen Orten.
Erklärung: Die Jahresumsatzgrenze von 30.000 Euro bezieht sich auf sämtliche Umsätze, die nicht in festen Räumlichkeiten erwirtschaftet werden, nicht auf den gesamten Umsatz des Unternehmens.
Ein Bio-Bäckerbetrieb liefert seine Backwaren an regionale Supermärkte und Händler. Die Umsätze aus diesem Geschäft machen rund 470.000 Euro im Jahr aus.
Zudem verkauft der Betrieb am wöchentlichen Freitagsmarkt in der Gemeinde seine Mehlspeisen und Backwaren. Die Barumsätze aus dem Freitagsmarkt-Geschäft machen rund 25.000 Euro im Jahr aus.
Der Bio-Bäckerbetrieb benötigt trotzdem keine Registrierkasse, da die Bareinnahmen unter die "Kalte Hände" Regelung fallen, weil der Verkauf ausschließlich im Freien stattfindet, 30.000 Euro nicht überschritten werden und sonst keine zusätzlichen Barverkäufe vorliegen.
Wie bei der "Kalte Hände" Regelung gilt auf Alm-, Ski-, Berg- und Schutzhütten eine Jahresumsatzgrenze von 30.000 Euro pro Hütte. Das heißt, liegt der Jahresumsatz darunter, wird keine Registrierkasse benötigt.
Beachten Sie: "Hütten" sind definiert als einfache Bauwerke, die in abgelegenen Gegenden liegen und keine direkte oder schlechte Anbindung an die öffentliche Infrastruktur haben.
Unternehmen, die ihre Dienstleistung direkt beim Kunden und nicht in der eigenen Betriebsstätte erbringen, können ihre Barumsätze in der Registerkasse nacherfassen, sobald sie wieder in der Betriebsstätte angekommen sind. Wichtig dabei ist, dass ein Papierbeleg für den Kunden ausgestellt wird.
Tipp: um Zeit zu sparen, empfehlen wir den Einsatz unserer mobilen Registrierkasse. Damit haben Sie Ihre Registrierkasse immer am Smartphone dabei und müssen Zuhause nicht nachbuchen.
Um die Beachtung der Registrierkassenpflicht kommen Unternehmen in Österreich nicht umher.
Wichtig ist dabei, dass die jeweiligen Umsatzgrenzen und Bestimmungen Berücksichtigung finden.
Achtung: werden die Bestimmungen zur Registrierkasse nicht eingehalten oder ignoriert, drohen empfindliche Strafen: die erzielten Umsätze können dann mit einem Sicherheitszuschlag geschätzt werden, es drohen Geldstrafen bis zu 5.000 Euro und in schweren Fällen erfolgt zudem eine Anzeige.
Mit FreeFinance können Sie ultraschnell Bons in A4, 58mm- oder 80mm-Format drucken. Sie können die Texte von Kopf- und Fußzeile individuell anpassen, sowie Ihr Logo hochladen.
Ja, bei jedem Bon können Sie entscheiden, ob Sie Ihrem Kunden den Bon ausdrucken oder per Mail zukommen lassen wollen.
Ja - sowohl fürs iPad als auch für Android-Tablets steht Ihnen unsere kostenlose Registrierkassen-App zur Verfügung - Alle Details unter: manubu POS - die mobile Registrierkasse.
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