Die Honorarnote ist eine Rechnung, die insbesondere von Freiberuflern (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, usw.) und freien Dienstnehmern für ihre Leistungen ausgestellt wird.

Honorarnote Vorlage: einfach & rechtskonform
Zum Inhalt dieses Artikels
Honorarnote - Auf einen Blick
Wissen kompakt zusammengefasst
- Rechnung und Honorarnote sind in Österreich grundsätzlich das Gleiche. Sowohl für das Einreichen einer Honorarnote als auch das Ausstellen einer Rechnung müssen bestimmte Formvorschriften, abhängig vom Rechnungsbetrag, eingehalten werden.
- Gerade Freiberufler stellen üblicherweise Honorarnoten aus. Gewerbetreibende schreiben für gewöhnlich eine Rechnung.
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Was ist eine Honorarnote?
Erklärung | Definition
Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht und der jeweilige Auftragnehmer auch kein eigenes Unternehmen führt.
Beim Ausstellen von Honorarnoten sind, wie bei der gesamten Fakturierung, bestimmte Kriterien zu erfüllen und gewisse Angaben unerlässlich.
- Als Faustregel gilt auch hier: Je höher die in Rechnung gestellten Beträge sind, desto mehr Angaben sieht die Gesetzgebung für die Honorarnote vor.
Insbesondere für den allfälligen Vorsteuerabzug ist es Bedingung, dass die Honorarnote korrekt ausgestellt wird.
Unterschied Honorarnote & Rechnung
Rechnungslegung | Abgrenzung
Rechnung und Honorarnote sind in Österreich im Grunde das Gleiche. Eine Unterscheidung hat sich im Rahmen von bestimmten Berufsgruppen eingebürgert:
- Honorarnoten werden vor allem von Freiberuflern & Freelancern verwendet
- Gewerbetreibende stellen zumeist Rechnungen aus
Hinweis: Vorschriften
Sowohl für Honorarnote als auch Rechnung gelten dieselben Formvorschriften!
Pflichtangaben auf der Honorarnote
Formvorschriften | Merkmale
Pflichtangaben bis 400 EUR (ggf. inkl. USt.)
- Name, Anschrift der liefernden bzw. leistenden Person
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der Leistung
- Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (hat)
- Entgelt für die Lieferung bzw. Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer, oder netto mit Hinweis auf Steuerbefreiung - siehe nächster Punkt der Aufzählung!)
- Anzuwendender Steuersatz (oder: bei Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung der Hinweis auf die Steuerbefreiung: "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG")
- Ausstellungsdatum
Pflichtangaben bei Rechnungsbetrag über 400 EUR
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Entgelt ohne USt.
- Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag (mit Steuersatz, z.B. USt. 20 %)
- Im Falle einer Steuerbefreiung: Hinweis, dass für diese Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung vorliegt (beispielsweise "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG")
- UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
- Fortlaufende Rechnungsnummer, wobei vom Leistungsempfänger keine Überprüfung vorgenommen werden muss
Zusätzliche Angaben: Rechnungsbetrag über 10.000 EUR (inkl. USt.)
- UID-Nummer des Leistungsempfängers
Weiters gilt, dass bei Honorarnoten in einer Fremdwährung der Steuerbetrag in Euro anzuführen bzw. in Einzelfällen die Umrechnungsmethode anzugeben ist. Außerdem müssen Gutschriften auch als solche bezeichnet werden.
Zu beachten: Die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen müssen am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden!
Was passiert, wenn eine Honorarnote nicht die erforderlichen Vorschriften erfüllt?
Im schlimmsten Fall wird bei einer Überprüfung der Rechnungsbetrag aberkannt, es kann die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden oder die Rechnung wird nur zu Teilen anerkannt. Das kann empfindliche Nachzahlungen mit sich bringen, gerade, wenn es um größere Beträge geht.
Die gute Nachricht vorweg: mit der Buchhaltungslösung von FreeFinance sind Sie in puncto geforderter Pflichtangaben auf einer Rechnung immer auf der sicheren Seite.
Honorarnote Vorlage
Vorlage zur Verwendung | Hilfe für die Praxis

Um Ihnen das Legen einer Honorarnote so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Honorarnotenvorlage (im Word-Format) nutzen und verwenden.
Achten Sie stets darauf, dass alle notwendigen Angaben in der Honorarnote gemacht und je nach Höhe des Rechnungsbetrags alle Formvorschriften eingehalten werden!
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Fragen und Antworten
Welche Bestimmungen gelten für die Honorarnote?
Die sogenannte Honorarnote ist genauso eine Rechnung, die insbesondere von Freiberuflern (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, usw.) und freien Dienstnehmern für ihre Leistungen ausgestellt wird, um damit die Kosten für die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Beim Ausstellen von Honorarnoten sind bestimmte Merkmale zu erfüllen und bestimmte Angaben unerlässlich.
- Die Faustregel gilt auch hier: Je höher die in Rechnung gestellten Beträge sind, desto mehr Angaben sieht die Gesetzgebung für die Honorarnote vor.
Vor allem für den allfälligen Vorsteuerabzug ist es Bedingung, dass die Honorarnote korrekt ausgestellt wird.
Die Formvorschriften an die Honorarnote entsprechen den Bestimmungen, die im Zuge der Rechnungslegung zu beachten sind.
Die genaue Auflistung der Formvorschriften, Merkmale und Anforderungen an Rechnungen und Honorarnoten finden Sie in den entsprechenden Kapiteln dieses Ratgebers.
Wo finde ich eine Vorlage für die Honorarnote zur Orientierung und Verwendung?
Ein Muster, wie eine Honorarnote aussehen kann und welche Angaben diese zu enthalten hat, finden Sie auf dieser Seite!
Eine kostenlose Vorlage der Honorarnote in Form eines Word-Dokuments zum Download finden Sie auch hier!
Achten Sie stets darauf, dass alle notwendigen Angaben in der Honorarnote gemacht und, je nach Höhe des in Rechnung gestellten Betrags, alle Formvorschriften eingehalten werden!
Quellen:
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Detaillierte Informationen auf der Infoseite der Wirtschaftskammer Österreich:
Erfordernisse einer Rechnung - Bestimmungen für Unternehmen im Überblick -
Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS