Um Ihnen das Schreiben der Rechnung so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Rechnungsvorlage mit rechtskonformem Kleinunternehmer-Hinweis (im Word-Format) verwenden:
Hinweis Kleinunternehmer ⇒ Rechnung mit gesetzlichem Hinweis gemäß § 6 UStG
Kleinunternehmer, die gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unter die Kleinunternehmerregelung mit Befreiung von der Umsatzsteuer (USt) fallen, müssen auf ihren Rechnungen auf diese Steuerbefreiung hinweisen (Hinweis auf rechtmäßigen Kleinunternehmerstatus). Dieser verpflichtende Hinweis wird als Kleinunternehmer-Hinweis bezeichnet und muss auf Kleinunternehmer-Rechnungen angeführt werden.
Zum Inhalt dieses Artikels
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Kleinunternehmer-Hinweis – auf einen Blick
| Definition | Mit dem Kleinunternehmer-Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird auf Rechnungen, einschließlich E-Rechnungen, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen, im Zuge dieser gemäß § 6 UStG keine Umsatzsteuer (USt) enthalten ist. |
| Funktion | Der Kleinunternehmer-Hinweis zeigt die rechtmäßige Anwendung der Kleinunternehmerregelung an und ist verpflichtend auf Kleinunternehmer-Rechnungen anzuführen, wenn man als Unternehmer unter diese Regelung fällt. Kleinunternehmer weisen daher immer einen Netto-Rechnungsbetrag aus. |
| Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug | Da Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, weisen sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) abgeben. Jedoch entfällt dadurch auch der Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer. |
| Vorschrift für | Kleinunternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. |
| Konsequenzen fehlender Hinweis |
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| Bestimmungen |
Um Kleinunternehmer-Rechnungen mit dem entsprechenden Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung ausstellen zu dürfen, müssen die Umsatzgrenzen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG eingehalten werden:
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Mit dem Kleinunternehmer-Hinweis wird auf Rechnungen, einschließlich E-Rechnungen, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen, im Zuge dieser keine Umsatzsteuer (USt) enthalten ist.
Hinweis Kleinunternehmer: Muster & Vorlage
Definition & Übersicht
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) in Österreich sieht für Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer, das sind meist Einzelunternehmen oder Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die sogenannte unechte Umsatzsteuerbefreiung ohne Recht auf den Vorsteuerabzug vor:
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Diese Regelung gilt, wenn die jeweiligen Unternehmer unter der Umsatzgrenze (Kleinunternehmergrenze) von 55.000 EUR Gesamtumsatz (bis 31.12.2024: 35.000 Euro netto) im Geschäftsjahr bleiben und Vorjahr nicht überschritten haben.
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Diese ab 2025 gültige Kleinunternehmergrenze ist eine Brutto-Grenze ohne unterstellte Steuerpflicht, bei der das Herausrechnen der fiktiven Umsatzsteuer entfällt.
Wenn diese Umsatzgrenze unterschritten wird, kann der Unternehmer diese Kleinunternehmerregelung und in Anspruch nehmen. Tut er das, dann gilt:
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Es muss verpflichtend ein entsprechender Hinweis auf den Rechnungen angeführt werden.
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Damit ist der Hinweis auf Kleinunternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz – kurz Kleinunternehmer-Hinweis – gemeint.
Es ist jedoch auch ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung mit entsprechendem Antrag auf Regelbesteuerung möglich, selbst wenn die Umsatzgrenze von 55.000 Euro im Geschäftsjahr nicht erreicht wird.
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In diesem Fall unterbleibt der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung und es wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer mit Steuersatz und Steuerbetrag ausgewiesen.
Worauf Sie als Unternehmer außerdem achten müssen, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, können Sie direkt hier nachlesen:
Mehr zum Thema: Kleinunternehmerregelung
Was Kleinunternehmer in Sachen Rechnungslegung sonst noch achten beachten müssen, finden Sie hier:
Mehr zum Thema: Kleinunternehmer-Rechnung
Wichtig ist, dass auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und stattdessen der verpflichtende Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG angeben wird.
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Der Kleinunternehmer-Hinweis kann auch anders formuliert sein – wichtig ist, dass der Hinweis eindeutig ist und auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG verweist.
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Fragen und Antworten
Was ist der Kleinunternehmer-Hinweis?
Der Kleinunternehmer-Hinweis ist ein verpflichtender Hinweis auf der Rechnung von Kleinunternehmern gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Er informiert darüber, dass keine Umsatzsteuer verrechnet wird, weil der Aussteller unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Der Hinweis muss auf jeder Rechnung angeführt werden, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Nur so ist für den Rechnungsempfänger ersichtlich, dass keine Umsatzsteuer geschuldet wird.
Was passiert, wenn der Hinweis fehlt oder falsch angegeben ist?
Fehlt der Hinweis, kann das zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen. Der Unternehmer riskiert, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordert oder die Rechnung vom Empfänger nicht anerkannt wird. Eine korrekte Formulierung ist daher unbedingt notwendig.
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS