Hinweis Kleinunternehmer

Rechnung: Hinweis Kleinunternehmer

Kleinunternehmer, die gemäß Umsatzsteuergesetz unter die Kleinunternehmerregelung mit der Befreiung von der Umsatzsteuer fallen, müssen auf ihren Rechnungen auf diese Steuerbefreiung hinweisen.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Hinweis Kleinunternehmer - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Kleinunternehmer, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuer befreit und verrechnen auf ihren Rechnungen daher ohne Ausweisen der USt.
  • Auf diese Steuerbefreiung muss auf den Rechnungen eindeutig hingewiesen werden, indem der Kleinunternehmer-Hinweis auf den Rechnungen angeführt wird.
  • Die gesetzliche Grundlage für diese Bestimmung ist im Umsatzsteuergesetz unter § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 formuliert.
  • Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung lautet daher im Regelfall "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994".
  • Mit diesem Hinweis ist eindeutig ausgewiesen, dass der Unternehmer die Kosten für eine Leistung oder Lieferung ohne Umsatzsteuer und somit als Netto-Betrag ausweist und verrechnet.

Übersicht

Umsatzsteuergesetz (UStG) | Kleinunternehmerregelung


Das Umsatzsteuergesetz in Österreich (UStG), sieht für Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer, das sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die sogenannte unechte Umsatzsteuerbefreiung ohne Recht auf den Vorsteuerabzug vor:

  • Diese Regelung gilt, wenn die jeweiligen Unternehmer unter der Netto-Umsatzgrenze von 35.000 EUR im Geschäftsjahr bleiben.

Wenn diese Umsatzgrenze unterschritten wird, kann der Unternehmer diese Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Tut er das, dann gilt:

  • Es muss dann aber verpflichtend ein entsprechender Hinweis auf den Rechnungen angeführt werden.
  • Damit ist der Hinweis auf Kleinunternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz - kurz Kleinunternehmer-Hinweis -  gemeint.

Es ist jedoch auch ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung mit entsprechendem Antrag auf Regelbesteuerung möglich, selbst wenn die Umsatzgrenze von 35.000 EUR im Geschäftsjahr nicht erreicht wird.

  • In diesem Fall unterbleibt der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung und es wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer mit Steuersatz und Steuerbetrag ausgewiesen.

Worauf Sie als Unternehmer außerdem achten müssen, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, können Sie direkt hier nachlesen:

Mehr zum Thema

Hinweis Kleinunternehmer: Vorlage

Rechnungslegung Kleinunternehmer | Hinweis gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Muster einer Kleinunternehmer-Rechnung mit dem Hinweis gemäß UStG kann wie auf unserer Musterrechnung siehe links aussehen - der Hinweis muss verpflichtend auf der Rechnung angeführt sein!

Sie können die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer direkt als praktisches Word-Dokument herunterladen:

Rechnungsvorlage

Rechnungslegung bei Kleinunternehmern:

Mehr zum Thema

Tipp: Sie wollen das Layout der Rechnung an das Design Ihres Unternehmens anpassen? Testen Sie noch heute die umfassendste Buchhaltungslösung in Österreich und gestalten Sie wunderschöne Rechnungen.

Von ansprechender Gestaltung der Rechnung bis zur Mahnung bzw. zum Geschäftsbrief, über das Verwalten der Stammdaten bis zur Integration in Ihre Buchhaltung - mit FreeFinance erledigt sich das Erstellen und Ausstellen der Rechnungen beinahe von allein. Obendrein sparen Sie Zeit und Nerven, kommen schneller an Ihr Geld.

Selbstverständlich werden die erforderlichen Rechnungsmerkmale an eine Rechnung in Österreich automatisch in FreeFinance generiert - das spart Ihnen wertvolle Zeit und gibt Ihnen das gute Gefühl der Sicherheit!

FreeFinance Logo

Rechnungslegung mit FreeFinance

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Angebot bis Z wie Zahlungserinnerung:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Quellen