Wenn ein unternehmerischer Umsatz dem Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegt, wird er als steuerbar bezeichnet und kann grundsätzlich steuerpflichtig oder steuerfrei sein.
Bei steuerfreien Umsätzen unterscheidet man zwischen echter und unechter Steuerbefreiung, wobei sich die Unterscheidung grundsätzlich darauf bezieht, ob mit dem jeweiligen Umsatz in Zusammenhang stehende Vorsteuern abzugsfähig sind oder nicht:
- Bei unecht umsatzsteuerbefreiten Umsätzen besteht auch kein Recht auf den Vorsteuerabzug.
- Bei echt steuerbefreiten Umsätzen, beispielsweise im Zuge von Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten, bleibt das Recht zum Vorsteuerabzug hingegen erhalten.
- Daher bedeutet die unechte Umsatzsteuerbefreiung für darunterfallende Unternehmer, dass diese keine Vorsteuern geltend machen dürfen.