In der Jahreseinstellungsübersicht erhalten Sie eine Kurzübersicht über die bereits eingegebenen Jahreseinstellungen.
Jahreseinstellungen
Die Jahreseinstellungen sind bestimmte buchhaltungsspezifische Einstellungen, die sich jährlich im Unternehmen ändern können.
Zum Inhalt dieses Artikels
Übersicht
Belegkreise
Belegkreise dienen zur fortlaufenden und strukturierten Vergaben von Belegnummern. Begründet ist die eindeutige und lückenlos fortlaufende Nummerierung von Belegen in der Bundesabgabenverordnung und somit vom Gesetz vorgeschrieben.
Folgende Belegkreise werden automatisch beim Anlegen einer neuen Jahreseinstellunge erstellt::
- E = Einnahmen: für die automatische Nummerierung aller Einnahmen
- A = Ausgaben: für die automatische Nummerierung aller Ausgaben außer Wareneingängen
- U = Umbuchungen: für die automatische Nummerierung aller Umbuchungen
- ER = Eingangsrechnungen: für die automatische Nummerierung aller Eingangsrechnungen
- AR = Ausgangsrechnungen: für die automatische Nummerierung aller Ausgangsrechnungen
In der Übersicht werden auch alle bereits angelegten Belegkreise und die letzten vergebenen Nummern angezeigt.
Der Belegkreis für die Anlagen wird nicht angezeigt.
Jahr konfigurieren
Jede Jahreseinstellung betrifft (wie der Name schon sagt) genau ein Finanzjahr. Das älteste einstellbare Finanzjahr ist das Jahr 2006. Wird in der Übersicht auf "Neues Finanzjahr" geklickt, öffnet sich ein Dialog in dem die Daten für ein neues Jahre eingegeben werden können. Folgende Felder sind anzugeben:
- Jahr: Geben Sie das zu konfigurierende Finanzjahr ein.
- Meldungsintervall: Ihr Meldungsintervall der Umsatzsteuervoranmeldung wird bei der Berechnung dieser herangezogen.
- Die Währung ist die Standardwährung für alle Ihre Belege im System.
Ja nachdem ob man doppelte Buchhaltung oder Einnahmen-Ausgaben Rechnung führt, gibt es folgende weitere Optionen:
- Gewinnermittlungsart: Die Gewinnermittlungsart ist die wichtigste Einstellung. Hierbei kann aus:
- Einnahmen-Ausgaben Rechnung
- Pauschalierung (die Berechnung der Pauschalbeträge erfolgt automatisch)
gewählt werden.
- Detaillierte Gewinnermittlungsart: Je nachdem was bei Gewinnermittlungsart ausgewählt wird, gibt es hier unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten. Diese Einstellung ist essenziell wichtig und steuert die Berechnungen für die Finanzamtsmeldungen.
- Die Umsatzsteuermethode unterteilt sich in:
- Bruttoverrechnung: Sie melden immer die Bruttobeträge - die Umsatzsteuer ist eine Einnahmen oder Ausgabe
- Nettoverrechnung: Sie melden immer die Nettobeträge - die Umsatzsteuer ist nicht Erfolgsrelevant
- Unecht Umsatzsteuerbefreit: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer dürfen sich auch keine Vorsteuer abziehen - alle Aufwände werden inkl. Umsatzsteuer im System eingegeben. Dies gilt für:
- Kleinstunternehmer
- spezielle Berufe, die unecht Steuerbefreit sind, siehe §6 UstG Abs. 1
Ist das Finanzjahr bereits aktiv, das bedeutet, dass bereits Belege eingegeben wurden, ist die Umsatzsteuermethode nur vom Steuerberater änderbar.
- §6 Abs.1: Ist Ihre Tätigkeit lt. §6 UstG Abs. 1 geregelt und somit unecht Umsatzsteuerfrei geben Sie in dieses Eingabefeld die auf Sie zutreffende Zahl ein. Für alle Einnahmen, die sich auf diese unecht Steuerbefreiten Einnahmen beziehen, ist der Steuersatz "Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" zu wählen. Die Zahl ist nur bei der Wahl der Umsatzsteuermethode Unecht Umsatzsteuerbefreit einzugeben.
- Wareneingangsbuch: Sind Sie Händler bzw. verpflichtet ein Wareneingangsbuch zu führen haken Sie das Kontrollkästchen an. Dadurch wird für alle Waren, die im Wareneingangsbuch geführt werden, zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums bereits die Wareneingangsnummer vergeben. Die Umsatzsteuer- und Erfolgswirksamkeit bleibt jedoch auf dem Zahlungsdatum bestehen.
- Bitte Beachten Sie: Um die volle Funktionalität des Wareneingangsbuches nutzen zu können müssen die offenen Posten bei Ausgaben in den Grundeinstellungen aktiviert werden.
- Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes ist aufzuzeigen. Trifft dies bei Ihrem Unternehmen zu haken Sie dieses Kontrollkästchen an. Die Einkommensteuerberechnung berücksichtigt dieses Kontrollkästchen.
- Aktualisierte Belegarten: Der Kontenrahmen und die Gewinnermittlungsart wird den Eingaben entsprechend angepasst.
In der Pauschalierung stehen zur Verfügung:
- Basis und Branchenpauschalierung
Die Pauschalierungssätze werden nach Auswahl der Branche automatisch übernommen - Spezielle Branchenpauschalierung für nicht buchführende Gewerbe (54 spezielle Gewerbe)
Die Pauschalierungssätze müssen gemäß anwendbarer Branche selbst eingetragen werden. Die Liste der Branchensätze zb: bei der WKO abrufbar
Die Vorsteuerpauschalierung muss durch anhaken der Kontrollkästchen extra bestätigt werden, um unbeabsichtigte Selektion zu verhindern.
- Gewinnermittlungsart: Die Wahl der Gewinnermittlungsart sagt aus, ob Sie eine Wohnung oder Haus vermieten oder nur ein Grundstück. Die Umsatzsteuermethode steuert die Berechnung der Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).
- Die Umsatzsteuermethode unterteilt sich in:
- Bruttoverrechnung: Sie melden immer die Bruttobeträge - die Umsatzsteuer ist eine Einnahmen oder Ausgabe
- Nettoverrechnung: Sie melden immer die Nettobeträge - die Umsatzsteuer ist nicht erfolgsrelevant
- Unecht Umsatzsteuerbefreit: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer dürfen sich auch keine Vorsteuer abziehen - alle Aufwände werden inkl. Umsatzsteuer im System eingegeben. Dies gilt für:
- Kleinstunternehmer
- spezielle Berufe, die unecht Steuerbefreit sind, siehe §6 UstG Abs. 1
Ist das Finanzjahr bereits aktiv, das bedeutet, dass bereits Belege eingegeben wurden, ist die Umsatzsteuermethode nur vom Steuerberater änderbar.
- §6 Abs.1: Ist Ihre Tätigkeit lt. §6 UstG Abs. 1 geregelt und somit unecht Umsatzsteuerfrei geben Sie in dieses Eingabefeld die auf Sie zutreffende Zahl ein. Für alle Einnahmen, die sich auf diese unecht Steuerbefreiten Einnahmen beziehen, ist der Steuersatz "Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" zu wählen. Die Zahl ist nur bei der Wahl der Umsatzsteuermethode Unecht Umsatzsteuerbefreit einzugeben.
- Der Verteilungszeitraum für den Herstellungsaufwand ist relevant für die Abschreibungsdauer dieser Aufwände und wird im Finanzamtsdokument entsprechend vermerkt.
- Aktualisierte Belegarten: Der Kontenrahmen und die Gewinnermittlungsart wird den Eingaben entsprechend angepasst.
Bei der doppelten Buchführung haben sie andere Auswahlmöglichkeiten als bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung.
- Detaillierte Gewinnermittlungsart: Es stehen die Optionen “Doppelte Buchhaltung für EinzelunternehmerInnen (E1A)” und “Doppelte Buchhaltung für Körperschaften, wie GmbH, etc. (K1)” zur Verfügung. Die Auswahl ist zu treffen, sodass FreeFinance das richtige Formular wählen und an FinanzOnline schicken kann.
Aktualisiere Belegarten - Kontenrahmen an Gewinnermittlungsart anpassen
Durch Auswahl des Kontrollkästchens werden Ihre Konten an die aktuelle Jahreseinstellung angepasst. Änderungen können sich zum Beispiel durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart ergeben, da Pauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben Rechnung unterschiedliche Konten verwenden.
Schaltflächen
- Neues Finanzjahr: Erstellen Sie ein neues Finanzjahr.
- Speichern: Speichert Ihre Änderungen - haben Sie das Kontrollkästchen Belegarten aktualisieren angehakt wird der Kontenrahmen angepasst.
- Zurück: verläßt das Formular und bringt Sie zurück auf die Jahreseinstellungsübersicht