Versicherungen für Unternehmen

Versicherungen sind für Unternehmen essenziell, um sich vor drohenden wirtschaftlichen Risiken zu schützen. Schon bei der Unternehmensgründung sollten daher die Fragen nach den unterschiedlichen Versicherungen für Unternehmen, welche Versicherungen bei verschiedenen Schadensfällen zum Tragen kommen und für wen sich welche Betriebsversicherung lohnt, genau betrachtet werden.

Versicherungen für Unternehmen – Überblick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die richtigen Versicherungslösungen für ein Unternehmen sind immer von den konkreten Anforderungen des Unternehmens, der Branche, dem Risiko, den gewünschten Serviceleistungen und den Absicherungsmöglichkeiten abhängig.

  • Betriebshaftpflichtversicherungen sind vor allem für Betriebe mit Mitarbeitern relevant. Sie schützen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, während Berufshaftpflichtversicherungen Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abdecken.

  • Für einige Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Finanzberater, Psychologen oder Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

  • Der Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung ist dann anzuraten, wenn Produkte hergestellt, importiert oder hier in Österreich in Verkehr gebracht werden.

  • Betriebsunterbrechungsversicherungen sorgen dafür, dass beispielsweise im Falle eines Schadens einer produzierenden Maschine die Vermögenseinbußen von der Versicherung ausgeglichen werden.

  • Eine Cyber-Versicherung schützt Unternehmen bei Eigenschäden, etwa durch Hackerangriffe und bietet die Möglichkeit einer Cyber-Haftpflicht.

Risiken versichern


Das Thema der verschiedenen Versicherungslösungen kann auf den ersten Blick sehr verwirrend sein. Im Folgenden finden Sie daher hier einen Überblick zu den verschiedenen Betriebsversicherungen.

Grundsätzlich gibt es 3 Arten von Risiken:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Extra: Durch Produkte verursachte Personen- oder Sachschäden

Ein Unternehmer haftet auch für das Verhalten seiner Dienstnehmer, je nach gewählter Rechtsform auch mit Privatvermögen. Deshalb ist es besonders wichtig, bei der Wahl der Versicherungen für das eigene Unternehmen aufmerksam zu sein und alle Eventualitäten, wie je nach Unternehmensform und unternehmerischer Tätigkeit vorliegende Risikopotenziale, miteinzubeziehen.

Versicherungen können weiter in 3 Gruppen unterschieden werden:

  • Sachversicherungen: Sie schützen, wie der Name schon sagt, Sachwerte. Beispiele sind: Feuerversicherungen, Kfz-Versicherung, Versicherungen gegen Sturmschäden und Geschäftsinhaltsversicherungen.

  • Vermögensschaden-Versicherungen: Sie decken nicht nur entstehende Kosten (etwa durch bei Dritten entstandene Vermögensschäden), sondern auch entgangene Erträge ab. Beispiele sind: Betriebsrechtsschutzversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebshaftpflicht.

  • Personen-Versicherungen: Können zusätzlich zu den verpflichtenden Sozialversicherungen abgeschlossen werden. Beispiele sind: betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung und Unfallversicherung (zu beachten: die gesetzliche Pflichtversicherung deckt nur die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten).

Die Betriebshaftpflichtversicherung


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist vor allem für Klein- und Mittelbetriebe relevant, also für all jene Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter beschäftigen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen und gegebenenfalls die Ansprüche aus Sach- oder Personenschäden zu regulieren. Sie ist sozusagen das unternehmerische Äquivalent zur Haftpflichtversicherung im privaten Bereich.

Typische Schäden, die von einer Betriebsversicherung gedeckt werden, sind:

  • Verwendung einer falschen Farbe durch einen Maler.

  • Möbel, die bei der Lieferung durchs Transportunternehmen beschädigt werden.

  • Ein bei der Installation eines Waschbeckens verursachter Fehler, der zu einem Wasserschaden führt.

Die Berufshaftpflichtversicherung


Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel die Kosten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die Dritten entstehen.

Je nach Branche kann es sein, dass bestimmte Risiken ausgeschlossen werden. Außerdem muss vertraglich bestimmt werden, ob die Versicherung nur für unabsichtlich verursachte oder auch für (grob) fahrlässig verursachte Schäden haftet.

Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Unter anderem betrifft das:

  • Ärzte
  • Klinische Psychologen
  • Psychotherapeuten

Für Freiberufler und Selbstständige, insbesondere für Unternehmensberater, Ingenieure und Immobilienmakler wird eine Berufshaftpflichtversicherung empfohlen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert jene Unternehmer ab, die durch ihre Tätigkeit bei einem Dritten einen finanziellen Schaden verursachen können.

Als Vermögensschäden bezeichnet man jene Schäden, die nicht mit einem Sach- oder Personenschaden verbunden sind. Besonders oft kommen diese Schäden bei Freelancern im digitalen Umfeld vor.

Beispiele für Vermögensschäden sind:

  • Fehleinschätzung von Beratern
  • Programmierfehler
  • Fehler im Layout eines Onlineshops
  • Urheberrechtsverletzungen

Verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für die sogenannten Kammerberufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend. Das betrifft die folgenden Berufe:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Finanzdienstleistende

Die Betriebsunterbrechungsversicherung


Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung geht es um Versicherungsschutz für jene Vermögenseinbußen, die sich aus einer Beeinträchtigung der betrieblichen Leistungserstellung ergeben.

Die allgemeinen Produkte umfassen Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Geräteausfälle, Tierseuchen oder aufgrund von Bestreikungen des Transportbetriebs.

Damit eine Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch genommen werden kann, muss der Schaden in der Regel am Versicherungsort liegen. Zudem muss dieser Schaden durch eine Gefahr verursacht worden sein, gegen welche eine Versicherung besteht (z. B. Feuerversicherung).

Eine Betriebsunterbrechung liegt bereits dann vor, wenn der Betrieb nicht mehr im gewohnten Maße aufrechterhalten werden kann, ein kompletter Stillstand des Betriebs ist nicht notwendig.

Die Produkthaftpflichtversicherung


Gemäß § 1 Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller beziehungsweise Importeure und Inverkehrbringer von Waren für die Beschaffenheit dieser Produkte.

Kommt es nun zu durch das Produkt verursachten Personen- oder Sachschäden, so werden diese gegebenenfalls von einer Produkthaftpflichtversicherung gedeckt.

  • Als Produkt werden körperliche Sachen oder deren Teile bezeichnet.

  • Fehlerhaft sind diese Produkte dann, wenn sie nicht die Sicherheit bieten, die unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten wäre.

  • Für Produzenten einer Endproduktes reicht in der Regel eine Produkthaftpflichtversicherung aus, die Produkt-Folge-Schäden abdeckt.

Ist man hingegen in der Produktion von Teilen tätig, so sollte über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung nachgedacht werden, da diese auch Fälle von gewährleistungsnahen Tatbeständen versichern kann.

Die Geschäftsinhaltsversicherung


Eine Geschäftsinhaltsversicherung dient dazu, den Inhalt Ihres Geschäfts – also die gesamte Betriebseinrichtung – zu schützen. Sie sichert vor allem gegen Gefahren wie Feuer oder Einbrüche.

Zu den geschützten Gütern zählen:

  • Maschinen der Produktion
  • Gelagerte Rohstoffe und Waren
  • Etwaiges Mobiliar der Geschäftsräume

Die meisten Geschäftsinhaltsversicherungen schließen zudem Kosten ein, die in Zusammenhang mit einem Schadenereignis stehen.

  • Bricht in Ihren Geschäftsräumlichkeiten beispielsweise ein Feuer aus, so kann es sein, dass eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht nur den Ersatz der oben genannten Punkte absichert, sondern auch die Kosten für einen Sachverständigen, für Löschmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen übernimmt.

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Fragen und Antworten

Welcher Versicherungsbedarf für Unternehmen genau besteht, ist immer individuell zu beurteilen – ein Friseur ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Rechtsanwalt.

Zu empfehlen sind jedenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Abdeckung von Schadenersatzansprüchen, eine Berufshaftpflichtversicherung für den Fall von Vermögensschäden an Dritten, eine Rechtsschutzversicherung und eine Produkthaftpflichtversicherung, wenn Produkte vertrieben werden.

Außerdem richtet sich die Frage nach dem Risikopotenzial für ein Unternehmen auch nach der Branche, dem Umfang und der Rechtsform der Firma.

Wie hoch die Versicherungskosten für ein Unternehmen sind, kann so direkt nicht gesagt werden. Die Höhe der Kosten hängt einerseits davon ab, welche Versicherungen abgeschlossen werden und andererseits davon, wie umfassend der Versicherungsschutz sein soll. Daher muss die Frage immer individuell in Bezug auf das betreffende Unternehmen beleuchtet werden.

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung ergeben sich daraus, in welchen Branchen man tätig ist und welches Risiko abgesichert werden soll. Die Kosten für Betriebshaftpflicht beginnen in der Regel bei ungefähr 10 EUR pro Monat, die endgültigen Kosten sind in den meisten Fällen allerdings höher.

Eine GmbH haftet unbegrenzt mit ihrem eigenen Kapital. Trotzdem sind auch bei dieser Gesellschaftsform zusätzliche Versicherungen sinnvoll, wie beispielsweise: Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht, Rechtsschutzversicherung und die Manager-Haftpflicht-Versicherung.

Für Geschäftsführer empfiehlt sich vor allem die Vermögenshaftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung. Gerade die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird in diesem Zusammenhang auch als Manager-Haftpflicht-Versicherung für Unternehmen bezeichnet.