Krankenversicherung Selbstständige

Krankenversicherung Selbstständige – Alles, was Sie wissen müssen

Durch die Pflichtversicherung in Österreich sind selbstständig Erwerbstätige neben der Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung bei der SVS pflichtversichert. Die Beitragshöhe hängt von den Einkünften ab und beträgt 2024 monatlich 35,25 Euro bis 480,76 Euro. Angehörige können mitversichert werden.

Krankenversicherung Selbstständige auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • In Österreich gilt das System der Pflichtversicherung.

  • Personen, die selbstständig erwerbstätig sind, sind daher bei der SVS pflichtversichert.

  • Zusätzlich zu dieser Pflichtversicherung können private Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

  • Die Pflichtversicherung der SVS enthält Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung.

  • Die Höhe der Beiträge für die SVS hängt von der Höhe der Einkünfte ab.

  • Es besteht die Möglichkeit, Angehörige in der GKV kostengünstig oder kostenlos mitzuversichern.

Müssen Selbstständige krankenversichert sein?


In Österreich ist das Sozialversicherungssystem sehr umfassend. Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender unterliegen Sie, sobald Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).

Geregelt wird diese Pflichtversicherung vom Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).

Die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung (GKV) umfasst die Bereiche Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Krankenversicherung.

Über die Pflichtversicherung hinaus können weitere, freiwillige Zusatz-Versicherungen abgeschlossen werden. Man spricht dabei auch von der privaten Krankenversicherung (PKV).

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige

In Österreich besteht Versicherungspflicht:

Ist man nicht über ein Angestelltenverhältnis versichert, muss man natürlich trotzdem für den Krankheitsfall abgesichert sein. Bei Selbstständigen passiert das über die gesetzliche Krankenversicherung der SVS.

Anders als Angestellte bekommen Selbstständige keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn sie erkranken und deshalb nicht arbeiten können. Es kann daher sinnvoll sein, eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben.

Auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, den Versicherungsschutz individuell anzupassen, um so etwa von Krankengeld, Unterstützungsleistung oder einer Sonderklassen-Geldleistungsberechtigung zu profitieren. Letztere kann zudem mit einer privaten Spital-Zusatzversicherung kombiniert werden.

Vorteile der GKV für Selbstständige im Überblick:

  • Eintritt in die Versicherung unkompliziert online möglich.

  • Kostenlose jährliche Vorsorgeuntersuchung.

  • Beiträge können monatlich, quartalsweise oder jährlich bezahlt werden.

  • Kostenersatz bei Wahlarztbesuchen.

  • Angehörige können kostengünstig oder in bestimmten Fällen sogar kostenlos mitversichert werden.

  • Keine Risikozuschläge.

Nachteile der GKV für Selbstständige im Überblick:

  • (Hohe) Nachzahlungen im dritten Jahr der Selbstständigkeit aufgrund der Berechnungsmethode der Beiträge.

  • Der Versicherungsträger kann nicht selbst ausgesucht werden.

  • Die Beitragshöhe kann nicht frei gewählt werden, sondern ist abhängig von den Einkünften.

  • Der Versicherungsschutz kann nur begrenzt gestaltet werden.

Private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige

Möchte man sich zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, so kommt dafür eine private Krankenversicherung für Selbstständige infrage.


Bestandteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Eine private Krankenversicherung bietet gewisse Vorteile, wie eine größere Auswahl an Leistungen oder kürzere Wartezeiten auf Operationen, da sie den Zugang zu Privatspitälern ermöglicht.

Außerdem werden die Kosten für Wahlarztbesuche und Aufenthalte in Privatspitälern (je nach gewählter Versicherung) meist zur Gänze übernommen.

Je nach den eigenen Bedürfnissen kann man unter anderem zwischen Wahlarztversicherungen, Sonderklassenversicherungen und Kombinationen der beiden wählen.

Die Vorteile der PKV für Selbstständige im Überblick:

  • Die Versicherung kann sehr flexibel gestaltet und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

  • Mehr Kontrolle über die Beitragshöhe.

  • Beitragshöhe nicht vom Einkommen abhängig.

  • Kostenlose oder kostengünstige Mitversicherung von Angehörigen je nach gewählter Versicherung möglich.

Die Nachteile der PKV für Selbstständige im Überblick:

  • Recherche und Durchsicht der verschiedenen Angebote notwendig.

  • Risikozuschläge.

  • Muss zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

  • Bei geringen Einkünften sind die monatlichen Kosten oft höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

PKV oder GKV – was lohnt sich für wen mehr?

Die Antwort auf die Frage, ob zusätzlich zur Pflichtversicherung der GKV noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, ist sehr individuell und von der konkreten Situation und den Wünschen und Bedürfnissen der einzelnen Person abhängig.

Die Wahl einer privaten Krankenversicherung sollte daher gut durchdacht und gegebenenfalls ein Experte zurate gezogen werden.

Für wen lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung?

  • Neue Gründer und Selbstständige, die noch keine hohen Einkünfte haben.

  • Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen müssten.

  • Ältere Selbstständige, da für diese in einer privaten Krankenversicherung höhere Beiträge fällig werden.

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung?

  • Personen, die oft Wahlärzte besuchen.

  • Selbstständige, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die über das Angebot der GKV hinaus gehen.

  • Personen, die eine Geburt in einem Privatspital planen.

  • Selbstständige Personen, die die Möglichkeit haben wollen, im Krankheitsfall oder nach einem Unfall ein Privatspital aufzusuchen.

Krankenversicherung von der Steuer absetzen

SVS-Beiträge gelten als Betriebsausgaben und können dementsprechend von den Einkünften abgezogen werden.

Auch Beiträge für die Zusatzleistungen bzw. die Zusatzversicherung Krankenversicherung der SVS können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Beiträge, die in eine private Krankenversicherung einbezahlt wurden, können seit 2021 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige

Während die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von den Einkünften abhängig sind, ergeben sich die Beiträge für eine private Krankenversicherung aus den gewählten Versicherungsleistungen, dem Alter und eventuellen Vorerkrankungen des Versicherten.

Wie viel müssen Selbstständige zahlen?

Grundsätzlich werden die Beiträge für die Sozialversicherung immer nach folgendem Muster berechnet:

  • Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag

Die Höhe der Beiträge hängt also davon ab, wie hoch die Einkünfte aus einem Gewerbe, einer Freiberufler-Tätigkeit oder der Arbeit als Einzelunternehmer in einem Jahr ausfallen.

Die Beitragshöhe zur Unfallversicherung ist unabhängig vom Einkommen und beträgt im Jahr 2024 monatlich 11,35 EUR.

Je nachdem, ob man Freiberufler ist und dadurch nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) oder selbstständig Erwerbstätiger nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) ist, unterscheiden sich die Beitragssätze für die Pensionsversicherung.

  • Für Freiberufler liegt der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bei 20 %.

  • Für selbstständige Erwerbstätige liegt der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bei 18,50 %.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung ist für alle gleich und liegt bei 6,8 %. Dazu kommt dann noch der Prozentsatz für die Selbstständigen-Vorsorge, der bei 1,53 % liegt.

Grob gerechnet müssen Selbstständige also ungefähr 27 % ihrer Einkünfte für die Beiträge der Pflichtversicherung zurücklegen.

Wie lassen sich die Beiträge bei schwankendem Einkommen berechnen?

Der SVS ist bewusst, dass das Einkommen selbstständiger Personen schwankt und nicht so vorhersehbar ist, wie bei Angestellten. Daher werden die Beiträge zur Sozialversicherung in zwei Schritten berechnet.

Zuerst kommt es zu einer vorläufigen Berechnung der Beiträge. Für die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit richtet sich diese nach gewissen Mindestbeträgen. Ab dem vierten Jahr werden dann die Einkünfte aus dem vorherigen Jahr in die Berechnung miteinbezogen.

Die endgültige Berechnung passiert erst dann, wenn der Einkommensteuerbescheid eines Beitragsjahres bei der SVS eingegangen ist. Basierend auf diesem werden dann die endgültigen Beträge berechnet – entweder bekommt man dann Geld zurück oder man muss (wie in den meisten Fällen) Beträge nachzahlen.

Woher weiß die Krankenkasse, wie viel ein Selbstständiger verdient?

Die Krankenkasse weiß, wie viel ein Selbstständiger verdient, da die Einkommensteuerbescheide, die an das Finanzamt übermittelt werden, schlussendlich auch an sie geschickt werden.

Mithilfe des Einkommensteuerbescheides des jeweiligen Beitragsjahres erfolgt dann auch die Berechnung der endgültigen Beiträge für das entsprechende Jahr.

Mindestbeitrag für Selbstständige

Die Höhe der Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung wird nach unten durch die Mindestbeitragsgrundlage begrenzt. Diese wird in den ersten 3 Jahren nach Gründung bzw. Beginn der Selbstständigkeit auch für die vorläufige Berechnung der Beiträge genutzt.

  • Die Mindestbeitragsgrundlage für 2024 liegt bei 6.221,28 Euro.

  • Die entsprechenden Monatsbeiträge liegen auf Basis der Mindestbeitragsrundlage bei 150,44 Euro.

Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Pensionsversicherung: 95,91 Euro pro Monat
  • Krankenversicherung: 35,25 Euro pro Monat
  • Unfallversicherung: 11,35 Euro pro Monat
  • Selbstständigenvorsorge: 7,93 Euro pro Monat

Höchstbeitrag für Selbstständige

Hat ein Unternehmer höhere Einnahmen, so wird trotzdem die Höchstbeitragsgrundlage für die Berechnung der Beiträge hinzugezogen.

  • Die Höchstbeitragsgrundlage 2024 beträgt 84.840 Euro pro Jahr.

  • Die monatlichen Beiträge bei Erreichen der Höchstbeitragsgrundlage betragen 1842,13 Euro.

Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Pensionsversicherung: 1262,63 Euro pro Monat
  • Krankenversicherung: 464,11 Euro pro Monat
  • Unfallversicherung: 10,97 Euro pro Monat
  • Selbstständigenvorsorge: 104,42 Euro pro Monat
FreeFinance Logo

Die Buchhaltung für alle Branchen

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung
  • SVS-Beiträge bequem im Vorhinein berechnen
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Sobald man eine bestimmte Einkommenshöhe überschreitet (in 2024 sind das 6.221,28 EUR), tritt man in die Pflichtversicherung ein. Selbstständige zahlen daher, genauso wie klassische Arbeitnehmer auch, in die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung ein und sind bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert.

Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der selbstständig erwerbstätigen Person ist. Für die vorläufige Berechnung wird die Mindestbeitragsgrundlage (für 2024 sind das 518,44 EUR monatlich) zu Hilfe genommen. Mindestens sind daher monatliche Beiträge in Höhe von 150,44 EUR zu entrichten.

Als Selbstständiger, der mehr als 6.221,28 EUR pro Jahr verdient, sind Sie über die SVS versichert, da es in Österreich das System der Pflichtversicherung gibt. Zusätzlich zur SVS haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Selbstständige abzuschließen.

Zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit muss eingeschätzt werden, ob voraussichtlich Versicherungspflicht besteht. Es ist möglich, eine sogenannte Überschreitungserklärung abzugeben. Die Versicherung startet dann mit Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Überschreitet man die Versicherungsgrenze voraussichtlich nicht, kann mittels Opting-In trotzdem in die Versicherung eingetreten werden.

Quellen