Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen sind als rechtliche Organisationsform jene Unternehmen, die von einer einzelnen Person geführt werden. Dieser Einzelunternehmer gründet die Firma mittels Gewerbeanmeldung und haftet persönlich und uneingeschränkt.

Einzelunternehmen - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform für Neugründungen in Österreich.

  • Um ein reglementiertes Gewerbe auszuüben, muss der Einzelunternehmer die nötigen Befähigungsnachweise besitzen. Liegen diese nicht vor, so kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.

  • Haftung: Einzelunternehmer haften persönlich und uneingeschränkt für die Schulden ihres Unternehmens. Das finanzielle Risiko ist daher recht hoch.

  • Erreicht ein Einzelunternehmen die Rechnungslegungspflicht, so muss es ins Firmenbuch eingetragen werden. Damit geht auch die Pflicht zur Bezeichnung als e.U. oder „eingetragener Unternehmer“ einher.

  • Erfolgt keine Eintragung ins Firmenbuch, so muss der Name des Einzelunternehmens den Nachnamen und zumindest einen Vornamen des Einzelunternehmers enthalten. Zusätzlich können auch Tätigkeitsbezeichnungen in den Namen aufgenommen werden.

  • Als Einzelunternehmer kann man Arbeitsverträge abschließen und Subunternehmer engagieren. Allerdings muss darauf geachtet werden, ob im Vertrag nicht die persönliche Auftragserledigung durch den Einzelunternehmer zugesichert wird.

Was ist ein Einzelunternehmen? Übersicht


Als Einzelunternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die – wie es der Name bereits vermuten lässt – von einer einzelnen Person geleitet und betrieben werden.

  • Das Einzelunternehmen wird dabei vom betreffenden Einzelunternehmer auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben.

  • In Österreich ist das Einzelunternehmen die häufigste und beliebteste Rechtsform bei Neugründungen.

  • Dennoch gibt es eine besonders zu beachtende Merkmale der Unternehmensform, beispielsweise die Regelungen der Haftung sowie die gegebenenfalls benötigten Gewerbelizenzen bzw. Befähigungsnachweise.

Einzelunternehmen gründen


Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt durch die Gewerbeanmeldung beziehungsweise dann, wenn der Feststellungsbescheid der ausstellenden Behörde rechtskräftig wird. Auch eine elektronische Gewerbegründung (eGründung) ist möglich.

Für die Gründung benötigt der Unternehmer anders als bei anderen Rechtsformen kein Startkapital. Deswegen ist das Einzelunternehmen vor allem für Freiberufler und Jungunternehmer eine beliebte Wahl.

Hinsichtlich Gewerbe des Einzelunternehmens ist zu unterscheiden zwischen:

  • Freies Gewerbe: Ein freies Gewerbe darf von jedem ausgeübt werden und bedarf keiner Gewerbeberechtigung oder Befähigungsnachweise. Die Liste der freien Gewerbe können Sie direkt auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft herunterladen:
    Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

  • Reglementiertes Gewerbe: Das sind Gewerbe gemäß § 94 Gewerbeordnung (GewO). Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes muss ein Befähigungsnachweis vorliegen. Die Liste der reglementierten Gewerbe können Sie direkt auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft herunterladen:
    Liste reglementierter Gewerbe


Name des Unternehmens

Der Name des Einzelunternehmens muss den Nachnamen und zumindest einen Vornamen des Inhabers enthalten. Zusätzlich kann man noch eine Beschreibung der Tätigkeit in den Firmennamen mit aufnehmen, wie beispielsweise: Max Mustermann Webdesign.


Firmenbuch

Erfolgt eine Eintragung in das Firmenbuch, so muss darüber hinaus der Zusatz „eingetragener Unternehmer“ angeführt werden.

Alle Details zum Firmenbuch und Firmenbucheintrag, den Bestimmungen dazu für Unternehmen sowie möglichen Vorteilen einer freiwilligen Eintragung, sofern keine Verpflichtung dazu vorliegt, finden Sie direkt hier:

Firmenbuch und Eintrag

Gewerbeberechtigung

Soll eine Gewerbeanmeldung in einem Bereich erfolgen, der unter die reglementierten Gewerbe fällt, so ist wie bereits erwähnt ein Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser bestätigt, dass der Eigentümer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um die Tätigkeiten durchzuführen.

Kann ein Einzelunternehmer diesen Befähigungsnachweis nicht vorweisen oder ist es ihm nicht möglich, individuelle Befähigungen zu erlangen, dann kann das Gewerbe trotzdem ausgeübt werden. Dafür muss allerdings ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der über die erforderlichen Befähigungsnachweise verfügt.

Gewerbelizenz

Seit 1.5.2018 gibt es zudem den Begriff der Gewerbelizenz. Wird zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet, wird die Gewerbelizenz begründet.

  • Nun werden alle vorliegenden und für die Ausübung des Gewerbes benötigten Gewerbeberechtigungen des Einzelunternehmers unter einer Gewerbelizenz zusammengefasst.

Einzelunternehmen: Steuern & Abgaben


Einzelunternehmer sind mit Eröffnung des Gewerbebetriebes zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet, die Eröffnung muss dem Finanzamt binnen eines Monats gemeldet werden.

  • Die Einkünfte, die besteuert werden, können sich aus selbstständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbetrieb ergeben.

Auch Umsatzsteuer muss von Einzelunternehmen bezahlt werden. Diese beträgt in der Regel 20 % vom Nettoentgelt - 10 % in Ausnahmefällen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist durch in Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung möglich.

Beiträge zur Sozialversicherung werden ebenfalls fällig:

  • Die Unfallversicherung beträgt derzeit 10,97 EUR monatlich.

  • Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung und Pensionsversicherung hängt von den erzielten Einkünften ab.

  • Die Beitragsprozentsätze liegen bei 6,8 % für die Krankenversicherung und 18,5 % für die Pensionsversicherung.

Alle weiteren Details zur Sozialversicherung und den Pflichtversicherungen für selbstständig tätige Personen inklusive aktueller Beitragshöhen finden Sie direkt hier:

Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)

Haftung bei Einzelunternehmen


Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass er nicht nur mit seinem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.

  • Der Einzelunternehmer ist diesbezüglich auf sich allein gestellt und trägt das volle Risiko.

  • Eine vorgeschriebene Kapitaleinlage wie bei der GmbH gibt es für Einzelunternehmer nicht.

Es empfiehlt sich daher, entsprechende betriebliche Versicherungen für Fälle von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden abzuschließen.

Buchhaltung: was ist zu beachten?


Die Art der Buchführung hängt bei Einzelunternehmen davon ab, wie hoch die erzielten Umsätze beziehungsweise Gewinne ausfallen.

  • Bis 220.000 EUR Umsatz: Einnahmen-Ausgaben Rechnung oder doppelte Buchführung (freiwillig).

  • Bis 700.000 EUR Umsatz: Einnahmen-Ausgaben Rechnung oder doppelte Buchführung (freiwillig).

Wird die Umsatzgrenze von 700.000 EUR zweimal überschritten oder die Grenze von 1.000.000 EUR einmal überschritten, dann ist gemäß § 5 EStG die doppelte Buchführung verpflichtend.

Mit Überschreitung der Grenzen unterliegt ein Einzelunternehmen auch der Rechnungslegungspflicht gemäß §§ 189 ff UGB und muss aufgrund dessen ins Firmenbuch eingetragen werden.

Ausnahme Kleinunternehmerregelung

Erwirtschaftet ein Unternehmen jährlich Umsätze, die unter 35.000 EUR liegen, so ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

  • In diesem Fall ist keine Umsatzsteuer abzuführend, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.

  • Einkommenssteuer muss selbstverständlich trotzdem bezahlt werden.

Alle weiteren Details zur Kleinunternehmerregelung und darüber, welche Unternehmer davon wirklich profitieren bzw. für wen ein Verzicht darauf durch Optieren zur Regelbesteuerung die bessere Variante sein kann, finden Sie direkt hier:

Kleinunternehmerregelung in Österreich

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Fazit: Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen


Wie jede Rechtsform hat auch das Einzelunternehmen als gesetzlich geregelte Organisationsform des Unternehmens bestimmte Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:

Vorteile:

  • Die Entscheidungsgewalt liegt bei einer Person, Investitionen oder ähnliches müssen also nicht mühselig abgesprochen werden.

  • Die Gefahr von Konflikten zwischen den Gründern ist nicht gegeben.

  • Der Gewinn bleibt komplett beim Einzelunternehmer.

  • Die Verwaltung ist kostengünstiger und weniger kompliziert als bei anderen Rechtsformen.

  • Die Gründung erfolgt rasch und relativ unkompliziert.

Nachteile:

  • Das gesamte finanzielle Risiko liegt beim Einzelunternehmer, da dieser persönlich und unbeschränkt haftet.

  • Je nach Geschäftsfeld braucht es gewerberechtliche Befähigungen für die Ausübung der gewünschten Tätigkeit.

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Fragen und Antworten

Als Einzelunternehmen bezeichnet man jene Unternehmen, die allein von einer Person geleitet werden. Das Unternehmen wird dabei auf eigenen Namen und eigene Rechnung betrieben. In Österreich ist das Einzelunternehmen die häufigste und beliebteste Rechtsform bei Neugründungen.

Die Gründung eines Einzelunternehmens eignet sich vor allem für Unternehmer am Start ihrer Laufbahn. Das liegt hauptsächlich an der vergleichsweise unkomplizierten und kostengünstigen Gründung. Zudem gehört der Gewinn allein dem Einzelunternehmer und muss nicht mit Mitgründern oder Gesellschaftern geteilt werden.

Der Gründer eines Einzelunternehmens kann Eigentümer oder Pächter des betreffenden Unternehmens sein. Inhaber des Unternehmens ist also eine einzige natürliche Person. Zusätzlich darf ein Einzelunternehmer Subunternehmer engagieren oder Mitarbeiter anstellen, sofern die Auftragserfüllung nicht zwingend durch den Einzelunternehmer erfolgen muss.

In einem Einzelunternehmen haftet jene Person, die Inhaber des Unternehmens ist. Der Unternehmer haftet hierbei persönlich und unbeschränkt, also mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen.

Bei einem Einzelunternehmen gibt es einen einzigen Inhaber. Dadurch hat dieser Einzelunternehmer auch Anspruch auf den gesamten Gewinn, es gibt also so gesehen keine Gewinnverteilung.

Quellen