Der Begriff „Kleingewerbe“ ist primär in Deutschland geläufig. Dort handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das gemäß Handelsgesetzbuch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
In Österreich ist der Begriff weniger verbreitet, aber auch hier entspricht ein Kleingewerbe grundlegend einem Unternehmen, das im Vergleich zu einem vollkommenen Gewerbebetrieb in Betriebsaufwand, Unternehmens- und Geschäftsumfang sowie Umsatzhöhe ein deutlich niedrigeres Ausmaß aufweist.
- Steuerrechtlich ist ein Kleingewerbe in Österreich ein Klein- oder Einzelunternehmen und fällt in der steuerlichen Gesetzgebung unter die Kleinunternehmerregelung.
Durch den niedrigeren Umsatz bis zur Grenze von 35.000 Euro im Geschäftsjahr sind Kleingewerbetreibende von der Umsatzsteuer befreit, verrechnen also ohne Ausweisen dieser und müssen keine Umsatzsteuer abführen.
- Das bringt die unechte Umsatzsteuerbefreiung und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug mit sich.