Wie Sie mit wenigen Klicks die Einstellungen für Ihr Kassenbuch vornehmen, sehen Sie in diesem FreeFinance-Video.
Das Kassenbuch ist ein Bestandteil der Buchhaltung und dient dazu, die Zu- und Abgänge von Bargeld in chronologischer Reihenfolge bei Bargeschäften festzuhalten und einen Überblick über die Geschäftskasse zu ermöglichen.
Funktion: |
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Rechtliche Anforderung: |
Nach Bundesabgabenordnung (BAO) verpflichtet, die Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren. |
Aufzeichnungen: |
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Vorteile: |
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Entsprechend der Bestimmungen zu den betrieblichen Aufzeichnungspflichten in der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmen dazu verpflichtet, alle ihre Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren.
Das Kassenbuch dient der Verwaltung der internen Kasse und erfasst die Einnahmen und Ausgaben von Barmitteln, also alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, die mit Bargeld bezahlt werden.
Als Faustregel kann gesagt werden: Wer in seinem Geschäft eine klassische (Bargeld-) Kasse in Verwendung hat oder für Dienstleistungen in bar bezahlen wird, muss für eine vollständige Buchhaltung entsprechend auch ein Kassenbuch führen.
Das Kassenbuch gibt einen Überblick darüber, wie viel Bargeld sich in der Geschäftskasse des Unternehmens befindet und enthält außerdem die entsprechenden Buchungsbelege der Geschäftsvorfälle.
Nachdem im Kassenbuch die Bargeschäfte erfasst sind, stellt sich die Frage nach dem entsprechenden Buch in der Unternehmensdokumentation für die unbaren Einnahmen und Ausgaben.
Alle Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen müssen im Rahmen der Einahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) aufgezeichnet werden. Im Zuge dieser werden auch die Umsatzsteuer (USt) bzw. Vorsteuer mit protokolliert.
Dies kann prinzipiell in einer einzigen Aufzeichnungsart erfolgen, wenn die jeweiligen Bestandteile und Erfordernisse berücksichtigt werden.
Beim Führen des Kassenbuchs müssen folgenden Daten vermerkt werden:
Grundsätzlich ist das Kassenbuch taggenau zu führen. Die Möglichkeiten der Aufzeichnungen unterscheiden sich, je nach Bedarf:
Mehrere Kassen, z. B. bei Registrierkassen oder Kassierpersonal stellen einen Sonderfall dar. Es kann entweder für jede Kassa ein eigenes Kassenbuch oder der Saldo eines Tages, die Tageslosung, pro Kassa in einem Kassenbuch aufgezeichnet werden.
Die Aufschlüsselung der Tageslosung muss aber trotzdem durchgeführt werden. Dies kann durch Registrierkassenrollen, „Strichlisten“ oder Rechnungskopien erfolgen.
Hierbei müssen alle Transaktionen, das heißt beispielsweise auch Bankabhebungen oder Einzahlungen, im Kassenbuch vermerkt werden.
Zu beachten: Diese Art des Kassenbuchs betrifft nur jene Unternehmer, die das Kassenbuch indirekt, sprich aufgrund von Rückrechnungen der Tageslosung, durchführen.
Endbestand der Kassa (Kassasturz) |
- Anfangsbestand (=Endbestand des Vortages) |
+ Ausgaben |
- Bankabhebungen, Privateinlagen |
Tageslosung |
Die Tageslosung wird in das Kassenbuch als Einnahmen übernommen. Da die eventuellen Ausgaben und Bankabhebungen bzw. Privateinlagen herausgerechnet werden, werden diese Transaktionen ebenso wieder ins Kassenbuch als eigene Positionen eingetragen.
Kreditkarten und Gutscheine sind wie Barverkäufe zu betrachten. Gutscheine werden bereits beim Verkauf, nicht erst bei deren Einlösung, im Kassenbuch vermerkt.
Wichtig bei der Rückrechnung der Tageslosung und der damit verbundenen Aufzeichnung im Kassenbuch mit Bestandsverrechnung sind die täglichen Salden.
Es muss jeden Tag ein Endbestand ermittelt werden. Dieser ist der Anfangsbestand des nächsten Tages.
Die rechnerischen Endbestände sind mit den tatsächlichen Endbeständen täglich zu kontrollieren. Stimmen diese Beträge nicht überein und lassen sich auch keine Fehler finden, so besteht die Möglichkeit einer Eintragung des tatsächlichen Endbestands.
Für die Berechnung mittels Kassensturz darf der Vorjahresumsatz 150.000 Euro nicht übersteigen.
Die Regelung mit Pufferjahr und einem einmaligen Überschreiten der Grenze um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, ist auch an dieser Stelle gegeben.
Bei der Gewinnermittlung bzw. Umsatzsteuerberechnung sind Kassenbuch und Bankbuch zu addieren und die benötigten Beträge immer aus beiden Büchern zu ermitteln.
Grundsätzlich ist für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Istbesteuerung als Ermittlungsmethode nach vereinnahmten Entgelten durchzuführen.
Jedoch kann bei der Ermittlung der Ausgaben und der Vorsteuer die Sollbesteuerung durchgeführt werden.
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Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:
Die Funktion des Kassenbuchs in der Buchhaltung besteht darin, die Zu- und Abgänge von Bargeld in chronologischer Reihenfolge bei Bargeschäften festzuhalten.
Folgende Informationen werden im Kassenbuch festgehalten:
Der Zweck des Kassenbuchs besteht darin, eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Transaktionen mit Bargeld zu führen.
Dadurch wird eine klare Übersicht über den Kassenbestand gewährleistet, ermöglicht die Kontrolle von Ein- und Ausgaben und hilft bei der Vermeidung von Unregelmäßigkeiten oder Fehlern in der Kassenführung.