Gemäß den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren und die entsprechenden Aufzeichnungen sowie Belege aufzubewahren.
- Im Gegensatz zum Kassenbuch, das ausschließlich für die Aufzeichnung von Bartransaktionen in der Buchhaltung verwendet wird, erfasst das Bankbuch sämtliche Transaktionen auf den Unternehmenskonten, die per Überweisung abgewickelt werden.
Es dient somit der Dokumentation sämtlicher bargeldloser Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.
- Für Unternehmen, die die Einnahmen-Ausgaben-Bilanzierung anwenden (d.h. Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben), stellt das Bankbuch ein wichtiges Kontrollinstrument dar.
Denn bei diesen Unternehmen sind die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten bezüglich Ein- und Ausgängen durch die doppelte Buchhaltung nicht gegeben.