Der Verlustvortrag ist Teil der Verlustverwertung, neben dem Verlustausgleich und Verlustrücktrag. Voraussetzung ist eine echte Einkunftsquelle und keine Liebhaberei. Er erlaubt es, steuerlich anerkannte Verluste eines Jahres auf künftige Veranlagungszeiträume zu übertragen und dort mit positiven Einkünften zu verrechnen. Das führt zu einer Senkung der Steuerlast.
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Der Verlustvortrag betrifft vor allem Unternehmen, Selbstständige und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erzielen.
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Die Geltendmachung erfolgt über die Einkommensteuererklärung, eine Nutzung ist über mehrere Jahre hinweg möglich – bis zum vollständigen Verlustabzug.