Betriebliche Einkünfte
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:
Darunter fallen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wie der Arbeit von Ärzten, Anwälten, Architekten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, Aufsichtsräten oder auch Einkünfte von Geschäftsführern einer GmbH oder FlexkapG, an der gleichzeitig eine Beteiligung von mehr als 25 % besteht. Ebenso zählen die Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
Hierzu zählen alle Einkünfte, die aus einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht im gewerblichen Kontext erzielt werden. Diese Einkünfte gehen über die reine Verwaltung eigenen Vermögens wie etwa durch Vermietung hinaus.
- Beispielsweise sind das die Einkünfte aus einem klassischen Gewerbebetriebe wie einer Tischlerei, Schlosserei, einem Handelsbetrieb oder auch die Einkünfte durch die Arbeit als Vertreter.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft:
Dies bezieht sich auf Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Grundstücken, die landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.
- Hierzu gehören die Einkünfte aus der Arbeit von Landwirten, Gärtnern, Forstwirten, Imkern usw.
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