Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ⇒ einfach erklärt

Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist eine 2023 gesetzlich neu geschaffene Rechtsform für Österreich, die besonders für innovative Startups und Gründer in der Frühphase gedacht ist. Die Gesellschaft hat eigene Rechtspersönlichkeit und das Stammkapital beträgt 10.000 Euro. Anders als KG und OG kann eine FlexKapG auch von nur einer Person gegründet werden.

FlexKapG – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zur flexiblen Kapitalgesellschaft
Definition

Innovative Unternehmensform, die Flexibilität in der Unternehmensstruktur mit der Sicherheit einer Kapitalgesellschaft verbindet

Zielsetzung
  • Gründung und Führung von Startups und kleinen bis mittleren Unternehmen (KMU) zu vereinfachen und zu fördern
  • Bürokratische Hürden werden abgebaut
  • Ermöglicht Anpassungen an moderne Geschäftsmodelle
Merkmale
  • Möglichkeit der Gründung durch eine Einzelperson
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsvertrags
  • Vereinfachte Kapitalstruktur- und Beteiligungsmodelle
Rechtspersönlichkeit
  • Eigenständiges Auftreten im Rechtsverkehr
  • Verträge abzuschließen
  • Vermögen zu besitzen
Stammkapital & Haftung
  • Mindeststammkapital beträgt 10.000 EUR
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt
  • Minimiert das finanzielle Risiko
Bestimmungen

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapg)

Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapg) ist eine moderne Unternehmensform, die durch hohe Flexibilität und geringe administrative Anforderungen besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist.

Flexible Kapitalgesellschaft: Übersicht

Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), auch als FlexKap, FlexCo oder Flexible Company bezeichnet, stellt eine innovative Rechtsform im österreichischen Unternehmensrecht dar.

Die neue Gesellschafts- und damit Rechtsform ist 2023 durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG) formal eingeführt worden und durch die Bestimmungen im Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) gesetzlich verankert.

Die Gestaltung und der rechtliche Rahmen für die FlexKapG soll vor allem modernen Unternehmensformen und Geschäftsfeldern Rechnung tragen und daher besonders innovativen Startups und Gründern in der Frühphase ihrer Geschäftstätigkeit eine attraktive Alternative zur herkömmlichen GmbH bieten, indem sie speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten ist und bestimmte Hürden sowie Anforderungen verringert und mehr Flexibilität beispielsweise auch in der Gestaltung des Gründungsdokuments, dem Gesellschaftsvertrag, ermöglicht.

Hauptmerkmale der Flexiblen Kapitalgesellschaft:

  • Gründung: Eine der wesentlichen Neuerungen der FlexKapG und Unterscheidungsmerkmal zu Personengesellschaften wie KG und OG ist, dass sie bereits von einer einzigen Person gegründet werden kann. Dies macht die FlexKapG zu einer idealen Wahl für Solo-Gründer und kleine Teams, die eine rechtliche Struktur mit beschränkter Haftung suchen.

  • Stammkapital: Das erforderliche Mindestkapital für die Gründung einer FlexKapG beträgt 10.000 Euro. Dies entspricht der Mindesteinlage einer GmbH und soll die Seriosität der Unternehmung unterstreichen.

  • Rechtspersönlichkeit: Als juristische Person kann die FlexKapG im Rechtsverkehr eigenständig agieren. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und ist klage- sowie rechtsfähig, das bedeutet die FlexKapG kann klagen und geklagt werden.

  • Flexibilität in der Unternehmensführung: Die FlexKapG zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Unternehmensführung aus. Dies ermöglicht den Gesellschaftern, die Struktur und Organisation ihres Unternehmens an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.

Stammkapital einer FlexKapG:

Das Kapital muss bei der Gründung der Gesellschaft aufgebracht werden und dient als Sicherheit für Gläubiger. Für das Stammkapital der flexiblen Kapitalgesellschaft in Höhe von 10.000 Euro gelten spezifische Vorschriften, die sicherstellen, dass die finanzielle Grundlage der Gesellschaft solide ist.

  • Das Stammkapital ist die finanzielle Grundlage der Gesellschaft und definiert die Haftungsgrenze der Gesellschafter.

  • Die Hälfte des Stammkapitals ist in bar einzuzahlen.

  • Als Nachweis hierfür genügt eine Bestätigung der Bank.

Ein signifikanter Unterschied zur klassischen GmbH ist die Aufteilung der Stammeinlagen in zwei Arten von Anteilen:

  • Geschäftsanteile, die Stimmrechte in der Gesellschaft verleihen.

  • Unternehmenswert-Anteile (UWA), die ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

Die Unternehmenswert-Anteile bieten eine innovative Möglichkeit, Investoren oder Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, ohne dass diese einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.

  • Die Ausgabe der Unternehmenswert-Anteile ist auf maximal 24,99 % des Stammkapitals begrenzt, was eine ausgewogene Verteilung von Kontrolle und Beteiligung gewährleistet.

Für die Übertragung sowohl der Geschäfts- als auch der Unternehmenswert-Anteile sieht die FlexKapG erleichterte Formerfordernisse vor. Diese Regelungen sollen die Handelbarkeit der Anteile vereinfachen und damit die Attraktivität der FlexKapG als Investitionsobjekt erhöhen.

  • Die Flexibilität in der Gestaltung der Kapitalstruktur und die vereinfachten Übertragungsmöglichkeiten spiegeln den modernen und anpassungsfähigen Charakter der FlexKapG wider, der sie besonders für dynamische und wachstumsorientierte Unternehmen attraktiv macht.

Im Vergleich zur traditionellen GmbH, die aufgrund der Gesetzesänderungen nunmehr ebenfalls ein Mindeststammkapital in Höhe von nur mehr 10.000 Euro erfordert, bietet die FlexKapG eine ähnliche Struktur hinsichtlich der Kapitalanforderungen.

FlexKapG: Haftung

Im Rahmen der flexiblen Kapitalgesellschaft spielt die Haftungsregelung eine zentrale Rolle für die Attraktivität dieser Unternehmensform. Die zentralen Punkte zur Haftung innerhalb einer FlexKapG sind:

  • Grundprinzip der Haftung: Die Haftung der Gesellschafter in einer FlexKapG ist grundsätzlich auf ihre jeweiligen Einlagen beschränkt. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, solange sie ihre Einlagen vollständig geleistet haben.

  • Schutz vor persönlicher Haftung: Im Falle von Verbindlichkeiten oder finanziellen Schwierigkeiten der Gesellschaft schützt die beschränkte Haftung die privaten Vermögen der Gesellschafter. Dieser Schutz ist besonders wichtig in der Start- und Wachstumsphase eines Unternehmens, in der die finanziellen Risiken oft besonders hoch sind.

  • Vollständige Leistung der Einlagen: Die Haftungsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesellschafter ihre Einlagen vollständig geleistet haben. Die Verpflichtung zur vollständigen Leistung der Einlagen stellt sicher, dass die Gesellschaft über die vereinbarte Kapitalgrundlage verfügt, um ihre Geschäftsaktivitäten aufzunehmen und zu betreiben.

  • Erleichterte Übertragbarkeit von Anteilen: Die FlexKapG sieht erleichterte Formerfordernisse für die Übertragung von Geschäfts- und Unternehmenswert-Anteilen vor. Diese Regelung fördert die Flexibilität und Handhabung der Anteile, ohne dass dadurch die Grundprinzipien der Haftungsbeschränkung beeinträchtigt werden.

Die Haftungsregelung der FlexKapG bildet somit einen entscheidenden Faktor, der die rechtliche Sicherheit der Gesellschafter gewährleistet und zugleich die Flexibilität und Attraktivität der Unternehmensform für innovative Startups und Gründer stärkt.

Besonderheiten in der Kapitalstruktur

Die flexible Kapitalgesellschaft zeichnet sich durch einzigartige Merkmale in ihrer Kapitalstruktur aus, die sie deutlich von anderen Unternehmensformen unterscheidet:

  • Die FlexKapG baut auf dem Fundament des GmbH-Gesetzes (GmbHG) auf und gleichzeitig werden für diese Gesellschaftsform Elemente einführt, die zuvor primär der Aktiengesellschaft (AG) vorbehalten waren.

  • Diese Kombination ermöglicht es, die FlexKapG als eine Art Hybridform zwischen GmbH und AG zu verstehen, welche die Vorteile beider Rechtsformen in sich vereint.

  • Die Möglichkeit zur Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen unterstreicht das Bestreben, innovative Vergütungs- und Beteiligungsmodelle in Gesellschaftsform für junge Unternehmen zu verankern.

Innovationen und Gestaltungsmöglichkeiten:

Ein Schlüsselaspekt der FlexKapG sind die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Kapitalmaßnahmen.

  • Dies umfasst unter anderem flexiblere Optionen für Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, die eine dynamische Anpassung der Kapitalstruktur an die jeweiligen Bedürfnisse und Entwicklungsphasen des Unternehmens ermöglichen.

Flexibilität in der Kapitalstruktur:

Die Besonderheiten in der Kapitalstruktur der FlexKapG, insbesondere die Möglichkeit zur Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten, spiegeln den Ansatz wider, moderne Unternehmensführung mit flexiblen Finanzierungs- und Beteiligungsoptionen zu unterstützen.

  • Diese Elemente machen die FlexKapG zu einer besonders attraktiven Option für Startups, wachstumsorientierte Unternehmen und solche, die eine enge Einbindung ihrer Mitarbeiter anstreben.

Die FlexKapG bietet gerade unter den Aspekten der Kapitalstruktur eine moderne und flexible Rechtsform, die sowohl die Sicherheit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch die Flexibilität und Kapitalmarkttauglichkeit einer Aktiengesellschaft (AG) in sich vereint.

Unternehmenswert-Anteile:

Ein Alleinstellungsmerkmal der FlexKapG ist die Einführung von stimmrechtslosen Anteilen, der sogenannten Unternehmenswert-Anteile (UWA).

  • Diese Anteile bieten eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen und deren Beitrag zum Unternehmenserfolg anzuerkennen, ohne dass sich die Stimmrechtsverhältnisse verändern.

  • Die UWAs ermöglichen es, einen Teil des Unternehmenswerts direkt mit dem Engagement und Erfolg der Teammitglieder zu verknüpfen.

  • Dabei ist festgelegt, dass UWAs bis zu einer Höhe von 24,99 % des Stammkapitals ausgegeben werden können, was eine Balance zwischen der Beteiligung der Mitarbeiter:innen und der Kontrolle durch die stimmrechtsführenden Gesellschafter gewährleistet.

Anteilsübertragungen:

Im Vergleich zur GmbH, bei der für Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen grundsätzlich ein Notariatsakt erforderlich ist, bietet die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eine erleichterte Formvorschrift:

  • Für die Übertragung von Anteilen oder die Abgabe von Übernahmeerklärungen genügt bei der FlexKapG die Errichtung einer Privaturkunde, die entweder durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt erstellt werden kann, wodurch die Übertragungsprozesse vereinfacht und flexibler gestaltet werden.

  • Wichtig dabei ist die Überprüfung der Zulässigkeit der Anteilsübertragung und der Identität der beteiligten Personen.

  • Zudem müssen die Parteien über die Rechtsfolgen ihrer Erklärungen und alle weiteren Bedingungen für die Wirksamkeit der Übertragung aufgeklärt werden.

Hinweis: Neben den Erleichterungen der Anteilsübertragungen bleibt die Notwendigkeit eines Notariatsakts für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags der FlexKapG bestehen, mit Ausnahme der Fälle einer vereinfachten Gründung.

Eigene Anteile:

Die Regelungen zum Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die FlexKapG lehnen sich an die des Aktienrechts an und erlauben diesen unter bestimmten Bedingungen:

  • So können Geschäftsanteile der FlexKapG zwangsweise oder nach ihrem Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.

  • Diese Möglichkeit eröffnet FlexKapGs einen weiteren Spielraum bei der Gestaltung ihrer Kapitalstruktur und bietet einen Mechanismus zur Anpassung der Anteilsverteilung innerhalb der Gesellschaft.

  • Der gezielte Erwerb und die Einziehung eigener Anteile können somit als strategisches Instrument im Rahmen der Unternehmensführung genutzt werden.

Mitarbeiterbeteiligungen:

Ein zentraler rechtlicher Unterschied der FlexKapG zur GmbH findet sich bei den Mitarbeiterbeteiligungen:

  • Die Gesellschaft kann für eine Gegenleistung von mindestens einem Cent (0,01 Euro) Mitarbeiterbeteiligungen in Form der Unternehmenswert-Anteile bis zum Umfang von maximal 24,99 % des Stammkapitals ausgeben.

  • Daher sind Mitarbeiter, die solche Anteile haben, Gesellschafter des Unternehmens und am Gewinn beteiligt.

  • Mitspracherechte bei der Willensbildung der Gesellschaft liegen dadurch kaum vor.

  • Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt ein schriftlicher Vertrag, der nicht notariell beglaubigt werden muss.

FlexKapG-Gründung: Vorteile

Die Gründung einer flexiblen Kapitalgesellschaft in Österreich bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie insbesondere für Startups, innovative Unternehmer und Gründer attraktiv macht. Diese neue Rechtsform wurde geschaffen, um den Bedürfnissen moderner Geschäftsmodelle gerecht zu werden und die Unternehmensgründung in Österreich zu fördern.

  • Mit der FlexKapG (FlexCo) soll ein förderliches Umfeld für Unternehmertum und Innovation geschaffen werden, indem der Schutz der Gesellschafter mit den Anforderungen eines modernen Wirtschaftsraums in Einklang gebracht wird.

Vorteile der FlexKapG-Gründung auf einen Blick:

  • Flexibilität in der Unternehmensstruktur: Die FlexKapG erlaubt eine flexible Gestaltung der Unternehmensstruktur, die an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden kann. Dies umfasst auch die Möglichkeit, verschiedene Arten von Anteilen auszugeben.

  • Einfache Gründung und geringere Kosten: Im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften kann die FlexKapG auch von nur einer Person gegründet werden, was die Gründung vereinfacht und potenziell die Gründungskosten senkt.

  • Beschränkte Haftung: Wie bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt, was das persönliche Risiko minimiert.

  • Erleichterte Anteilsübertragungen: Die FlexKapG bietet vereinfachte Formvorschriften für die Übertragung von Anteilen, was die Flexibilität und Handelbarkeit der Anteile erhöht.

  • Innovative Beteiligungsmöglichkeiten: Durch die Einführung von stimmrechtslosen Unternehmenswert-Anteilen bietet die FlexKapG innovative Möglichkeiten, Mitarbeiter und Investoren am Unternehmen zu beteiligen.

  • Anpassung an moderne Geschäftsmodelle: Die FlexKapG ist speziell darauf ausgelegt, den Anforderungen moderner und schnell wachsender Geschäftsmodelle gerecht zu werden, indem sie eine flexible und dynamische Unternehmensführung ermöglicht.

  • Vereinfachte Gründung: Die vereinfachte Gründung gemäß § 9a GmbHG ermöglicht eine Gründung mit weniger bürokratischem Aufwand, vergleichbar mit dem vereinfachten Prozedere einer gründungsprivilegierten GmbH.

Steuerliche Aspekte

Die flexible Kapitalgesellschaft unterliegt grundsätzlich denselben Regelungen, wie sie auch für eine GmbH gelten. Diese sind sowohl für die Gesellschaft als auch für ihre Gesellschafter von Bedeutung:

  • Körperschaftsteuer: Die FlexKapG ist mit ihrem Gewinn einer Körperschaftsteuer von 23 % unterworfen. Dieser Satz ist linear (25 % bis 2022 und 24 % im Jahr 2023) und nicht progressiv, was eine vorhersehbare Steuerbelastung für das Unternehmen ermöglicht.

  • Mindestkörperschaftssteuer: Selbst bei Ausbleiben von Gewinn oder bei Verlusten wird eine jährliche Mindestkörperschaftssteuer fällig. Diese beträgt 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals, was in der Praxis mindestens 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal) bedeutet.

  • Kapitalertragssteuer: Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen einer Kapitalertragssteuer von 27,5 %.

  • Vergütungen und Gehälter: Gehälter, die Gesellschafter für ihre Leistungen innerhalb der Gesellschaft erhalten, werden entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer unterworfen. Auch Vergütungen, einschließlich Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmenswert-Anteilen, folgen bestimmten steuerlichen Regelungen.

  • Anrechnung der Mindestkörperschaftssteuer: Die geleistete Mindestkörperschaftssteuer wird als Vorauszahlung betrachtet, die in späteren Jahren mit höheren Gewinnen verrechnet werden kann. Diese Anrechnung erfolgt jedoch nur, soweit die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den Mindeststeuerbetrag übersteigt.

  • Berechnungsgrundlage: Die Mindestkörperschaftssteuer orientiert sich an 5 % des gesetzlichen Mindestgrund- oder Stammkapitals und wird quartalsweise berechnet.

FlexKapG: Gründungsschritte

Erster Schritt im Gründsprozedere der Gesellschaft ist Entwurf, Ausarbeitung und schließlich Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags.

  • Dieser Schritt erfordert die Form eines Notariatsaktes, um rechtsgültig zu sein.

  • Bei einer Ein-Personen-Gründung erfolgt dies durch eine Errichtungserklärung.

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Gründungsprozess dahingehend zu vereinfachen, dass die FlexKapG unter erleichterten Bedingungen und ohne die sonst obligatorische Einbindung eines Notars gegründet werden kann.

  • Diese Regelungen bieten Gründern Flexibilität und Unterstützung bei der formalen Einrichtung ihrer Unternehmung, wobei die genauen Voraussetzungen für eine vereinfachte Gründung genau geprüft werden sollten.

Gesellschaftsvertrag:

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument der FlexKapG:

  • Als solches stellt der Gesellschaftsvertrag zugleich die wichtigste Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft dar und bildet die vertragliche Basis für die Zusammenarbeit in der Gesellschaft.

  • Er regelt in erster Linie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, daher sollten möglichst alle für die Gesellschafter und die spätere Tätigkeit der Gesellschaft relevanten Punkte im Vertrag klar erfasst sein.

  • Die Ausführungen und Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag binden die Gesellschafter für die spätere geschäftliche Tätigkeit.

Da die FlexKapG weitestgehend dem GmbH-Recht unterliegt, sind für sie auch die Rahmenbedingungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags von Bedeutung.

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Vertretung:

Als juristische Person benötigt die FlexKapG externe Vertretung, die durch einen oder mehrere gewerberechtlichen Geschäftsführer erfolgt.

Gewerbeberechtigung:

Für gewerbliche Aktivitäten ist die Gewerbeberechtigung und somit ein Gewerbeschein erforderlich, der auf die FlexKapG ausgestellt wird.

  • Die Anmeldung beim Gewerbeamt kann erst nach der Eintragung der FlexKapG ins Firmenbuch erfolgen.

  • Zudem muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer benannt werden, der alle notwendigen persönlichen und beruflichen Qualifikationen erfüllt und aktiv im Betrieb tätig ist.

  • Bei reglementierten Gewerben muss der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder Teil des vertretungsbefugten Organs sein oder als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit mindestens halber Normalarbeitszeit beschäftigt werden.

Sozialversicherung:

Reine Gesellschafter einer FlexKapG sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig. Handelsrechtliche Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, unterliegen jedoch der Pflichtversicherung nach dem GSVG, es sei denn, sie haben keinen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft.

  • Dies gilt bei einer Beteiligung bis zu 25 % oder einer Beteiligung von 25,01 % bis 49,99 %, wenn eine Weisungsunterworfenheit des Gesellschafter-Geschäftsführers besteht.

  • Für Dienstnehmer der FlexkapG gilt ebenso das GmbH-Recht mit denselben Rahmenbedingungen hinsichtlich Anmeldung und Versicherung, wie sie für eine GmbH vorgesehen sind.

Entstehung der Gesellschaft: Firmenbucheintrag

Alle Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften sind dazu verpflichtet, sich in das sogenannte Firmenbuch einzutragen. Für eine FlexKapG gilt:

  • Die flexible Kapitalgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch.

  • Erst danach kann die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

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Firmenwortlaut:

Die Gestaltung des Firmennamens bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten.

  • Das Unternehmen kann in der Namensgebung als Personen-, Sach- oder Fantasiefirma geführt werden. Dabei sind Formen und Kreativität keine Grenzen gesetzt.

  • Es muss jedoch verpflichtend einen der Zusätze „FlexKapG“, „FlexCo“ oder „Flexible Kapitalgesellschaft“ führen, um die Rechtsform klar zu kennzeichnen.

Buchhaltung einer FlexKapG

Grundsätzlich unterliegt eine FlexKapG genau wie die GmbH sowohl der Bilanzierungspflicht in Sachen Jahresabschluss und der Rechnungslegungspflicht. Für eigene erbrachte Leistungen muss eine FlexKapG somit jeweils eine den Vorschriften genügende Rechnung an Leistungsempfänger ausstellen.

Das bedeutet das für die Buchhaltung und Bilanzierung einer flexiblen Kapitalgesellschaft:

  • Die FelxKapG muss zumindest ihre Bilanz jährlich zum Firmenbuch einreichen.

Wie allgemein bei Kapitalgesellschaften gültig, kann je es nach Größe der Gesellschaft außerdem vorgesehen sein, dass zusätzliche Unterlagen der Rechnungslegung offengelegt werden müssen und eine Abschlussprüfung des Jahresabschlusses durchgeführt wird.

Buchhaltung FlexKapG: Vorschriften

  • Rechnungslegungspflicht kraft Rechtsform: Umsatz- und tätigkeitsunabhängige Buchführungspflicht für Kapitalgesellschaften, siehe §§ 189 ff UGB sowie § 124 BAO.

  • Bilanzierungspflicht: Jahresabschluss

  • Buchführungspflicht: Doppelte Buchhaltung

Diese Bestimmungen bedeuten für die neue Rechtsform FlexKapG (FlexCo, Flexible Company), dass die doppelte Buchhaltung vorzunehmen ist.

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Gebührenbefreiung und Förderungen

Für Neugründungen und Betriebsübernahmen sind gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) keine Gebühren zu entrichten.

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Förderungen für alle Rechtsformen

Informationen im Überblick zu allgemeinen Förderungen für alle Unternehmensformen durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) finden Sie hier:

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