Die Gewerbeberechtigung ist das offizielle behördliche Dokument, das die selbstständige Ausübung eines Gewerbes in Österreich erlaubt.
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Sie wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und dient als offizieller Nachweis, der es einer Person ermöglicht, bestimmte gewerbliche Tätigkeiten gesetzeskonform auszuführen.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oft der Begriff Gewerbeschein verwendet, der historisch dasselbe bedeutete, heute jedoch umgangssprachlich für die Gewerbeberechtigung steht.
- Trotz der verbreiteten Verwendung des Begriffs Gewerbeschein, beziehen sich beide Ausdrücke auf das rechtliche Dokument, das zur Gewerbeausübung erforderlich ist.
Die Unterscheidung ist besonders relevant, da der formelle Prozess der Gewerbeanmeldung im Hinblick auf die Unternehmensgründung oft umgangssprachlich als „Lösen eines Gewerbescheins“ beschrieben wird. Tatsächlich ist damit aber die Erteilung einer Gewerbeberechtigung bezeichnet, die dieser Prozess nach sich zieht.
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Dieses Dokument bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes erfüllt sind.
In Österreich regeln spezifische gesetzliche Bestimmungen, wer unter welchen Umständen ein Gewerbe ausüben darf, wobei die Gewerbeberechtigung zentral für die legale Geschäftstätigkeit steht.
Fazit:
Beide Begriffe – sowohl Gewerbeberechtigung als auch Gewerbeschein – beziehen sich auf die Berechtigung, ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu können.