Lohnnebenkosten ⇒ mit Rechner für 2024
Lohnnebenkosten sind oft ein etwas undurchsichtiges Thema. Gerade bezüglich Mitarbeiter sind sie aber ein großer Kostenfaktor. Auf dieser Seite verschaffen wir Ihnen Überblick über die aktuellen Kosten und deren Ausmaß.
Lohnnebenkosten - auf einen Blick
-
Lohnnebenkosten sind unter anderem die Abgaben, die der Arbeit- oder Dienstgeber zusätzlich zum Brutto-Lohn der Mitarbeiter abführen muss.
-
Aus Unternehmersicht können Sie die genauen Lohnnebenkosten für einen Mitarbeiter mit dem Lohnnebenkosten-Rechner ermitteln.
-
Mit den Lohnnebenkosten wird das soziale Netz finanziert und sie werden deshalb in einem Atemzug mit den Sozialabgaben genannt.
-
Circa ein Drittel der Summe aus den Lohnnebenkosten wird vom Staat für Sozialbeiträge wie Pensionen, Unterstützung für arbeitslose Personen und für Kranken- und Unfallversicherung eingesetzt.
-
In etwa zwei Drittel der gesamten Lohnnebenkosten kommen durch Entlohnung während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld direkt bei den Arbeit- oder Dienstnehmern an.
Was sind Lohnnebenkosten genau?
Sozialbeiträge | Arbeitgeberanteil
Zu den Lohnnebenkosten zählen die Abgaben, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto-Lohn abgeführt werden müssen. Beispielsweise sind umfasst das die Beträge für:
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Betriebliche Vorsorge (auch Abfertigung genannt)
- Bezahlte Krankenstände und Urlaube
- Kosten für Fortbildungen
Lohnnebenkosten dienen zu einem großen Teil dazu, das soziale System in Österreich aufrechtzuerhalten, daher spricht man auch von Lohnnebenkosten und Sozialabgaben:
-
Circa ein Drittel wird für Sozialbeiträge wie Pensionen, Unterstützung für arbeitslose Personen sowie die Kranken- und Unfallversicherung eingesetzt.
-
Der Familienlasten-Ausgleichsfonds bildet sich ebenfalls aus den Beiträgen der Lohnnebenkosten, genauer aus dem Dienstgeberbeitrag.
-
Daraus werden beispielsweise die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgelder, die Finanzierung von Schulbüchern oder auch die kostengünstige oder kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Schüler und Lehrlinge (Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) finanziert.
-
Ein Teil der Lohnnebenkosten fließt auch in den Insolvenzgeldfonds. Dieser stellt eine soziale Absicherung dar, da aus diesem Fonds im Fall eines Firmenkonkurses die Zahlung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohn und Gehalt der Mitarbeiter ermöglicht wird.
-
So werden das Einkommen und somit auch die Existenz der von der Insolvenz betroffenen Personen gesichert.
Man kann also zusammenfassen, dass ein Teil der Lohnnebenkosten explizit für den Arbeitnehmer bezahlt wird und ein anderer Teil in das soziale Netz investiert wird, welches allen Menschen in Österreich zur Verfügung steht.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Österreich?
Sozialbeiträge | Umfang Arbeitgeberanteil
Bei den Lohnnebenkosten muss zwischen Arbeitgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern unterschieden werden:
- Als Arbeitgeber zahlen Sie einen Beitrag zu Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung Ihrer Arbeitnehmer, dieser Beitrag wird als Arbeitgeberanteil bezeichnet.
- Aber auch als Arbeitnehmer haben Sie Abgaben zu leisten, genauer die Lohnsteuer und Versicherungsbeträge, die vom Netto-Lohn abgezogen werden.
Höhe der Abgaben
Für Arbeitgeber beträgt die Höhe der Arbeitgeberbeiträge rund 28 % des Bruttolohnes ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wobei es hier je nach Branche auch Unterschiede geben kann, da auch Schlechtwetterentschädigungen, Schwerarbeiterbeiträge und andere Zulagen zu den Lohnnebenkosten zählen.
Österreich liegt mit der Höhe seiner Lohnnebenkosten im oberen Drittel der EU-Länder. Auf 100 Euro Bruttoverdienst werden hierzulande durchschnittlich 38 Euro bzw. Prozent des Bruttolohns fällig.
Detaillierter Überblick: Posten der Lohnnebenkosten
Arbeitnehmer wollen natürlich auch bezahlt werden, wenn sie im Urlaub sind, oder wenn sie durch einen Krankheitsfall der Arbeit fernbleiben müssen:
- Daher zählt auch die Bezahlung von Mitarbeitern im Urlaub, während der Feiertage sowie im Krankheitsfall zu den Lohnnebenkosten.
Weiters kommen noch kommunale Steuern hinzu - nicht zu verwechseln mit der Lohnsteuer:
- Die Erträge aus der Kommunalsteuer werden unter anderem für die Finanzierung von Kindergärten, öffentlichem Verkehr oder auch dem Abwassermanagement eingesetzt.
In Wien gibt es noch eine zusätzliche Ausnahme, hier fällt hier die sogenannte U-Bahn-Steuer an:
- Diese U-Bahn-Steuer liegt seit 2012 für Dienstnehmer unter 55 Jahren bei 2 Euro pro Woche.
Lohnnebenkosten zahlt nur der Arbeitgeber. Trotzdem gibt es auch aufseiten des Arbeitnehmers Abgaben, die gezahlt werden müssen. Darunter fallen beispielsweise:
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Beiträge zur Pensionsversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Diese Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Diesen Betrag kann der Arbeitnehmer auch auf seinem Lohnzettel ablesen.
Anteile der Lohnnebenkosten in Prozent
Lohn- & Gehaltsabgaben | Prozentuale Anteile
Dienstgeberanteil für die Sozialversicherungsbeiträge: Stichtag 1.1.2024
Krankenkasse
Bei der Berechnung der Lohnnebenkosten für die Krankenversicherung ist immer auf die aktuellen Prozentsätze zu achten – diese sind nicht jedes Jahr genau gleich hoch. Je nachdem, ob es sich um Arbeiter oder Angestellte handelt, kann die festgesetzte Höhe abhängig vom Unfallrisiko auch variieren. Mit Stichtag 1.1.2024 gelten die folgenden Werte:
- Für Arbeiter liegt der Beitrag bei 3,78 Prozent,
- für Angestellte ebenso bei 3,78 Prozent.
Unfallversicherung
Der Prozentsatz für die Unfallversicherung liegt für Arbeiter und Angestellte bei 1,10 Prozent.
Pensionsversicherung
Der Prozentsatz für die Pensionsversicherung macht mit 12,55 Prozent den größten Block der Sozialversicherungsbeiträge aus. Auch hier ist der Prozentsatz für Arbeiter und Angestellte gleich hoch.
Insolvenzentgeldsicherungsfonds
Ebenso ist der Beitrag zum Insolvenzentgeldsicherungsfonds (IESG-Zuschlag) Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung. Die Höhe des Beitrags beläuft sich auf aktuell 0,10 Prozent.
Betriebliche Vorsorgekasse
Der Anteil für die betriebliche Vorsorgekasse, auch Mitarbeitervorsorgekasse genannt, beträgt 1,53 Prozent.
Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag
Die Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent. Der Dienstgeberbeitrag liegt bei 3,9 Prozent.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) setzt sich aus einem Bundeskammeranteil von 0,12 Prozent und einem Anteil zusammen, der von der Landeskammer des jeweiligen Bundeslandes bestimmt wird.
Daher variiert die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag je nach Bundesland. Die aktuellen Werte lauten:
Bundesland | Höhe Dienstgeberzuschlag 2024 |
---|---|
Burgenland | 0,40 % |
Kärnten | 0,37 % |
Niederösterreich | 0,35 % |
Oberösterreich | 0,32 % |
Salzburg | 0,36 % |
Steiermark | 0,34 % |
Tirol | 0,39 % |
Vorarlberg | 0,33 % |
Wien | 0,36 % |
Unterhält ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern, so liegt in jedem Bundesland mit gemeldeter Betriebsstätte eine Mitgliedschaft bei der jeweiligen Landeskammer vor.
Kann ich die Höhe der Lohnnebenkosten ermitteln?
Lohn- & Gehaltsabgaben | Berechnung
Um die genaue Höhe der Lohnnebenkosten herauszufinden, gibt es im Internet verschiedenste Rechner.
- Zumeist müssen Sie dafür lediglich den Bruttolohn ihres Arbeitnehmers eingeben und erhalten dann eine detaillierte Auflistung der anfallenden Lohnnebenkosten.
Dabei werden zum monatlichen Bruttogehalt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazugerechnet.
Ein kleines Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 42.000 Euro entstehen für den Arbeitgeber Kosten in Höhe von 54.528 Euro, somit circa 1.044 Euro an Lohnnebenkosten pro Monat. Diese Kosten müssen zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt werden. Sie sehen, die Lohnnebenkosten belaufen sich auf eine ordentliche Summe pro Monat und auch pro Jahr.
Daher sind diese Kosten unbedingt im Auge zu behalten, wenn es um das Kalkulieren der Arbeitskosten und die Planung der Beschäftigung einer Arbeitskraft geht.
Freigrenzen bei den Lohnnebenkosten
Für die einzelnen Posten der Lohnnebenkosten gibt es natürlich auch bestimmte Freigrenzen oder auch Freibeträge. Das ist im Regelfall bei sehr geringen Bruttolöhnen und Bruttogehältern der Fall.
Außerdem sind ältere Dienstnehmer von manchen Arbeitskosten ausgenommen:
- So ist für Personen über 60 beispielsweise kein Dienstgeberbeitrag zu entrichten.
Lohnnebenkosten Rechner
Lohn- & Gehaltsabgaben | Berechnung des Arbeitgeberanteils
Wenn Sie die genauen Lohnnebenkosten für einen Mitarbeiter berechnen möchten und alle nötigen Daten dafür zur Hand haben, können Sie die Berechnung online auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen vornehmen. Hier gehts zum Rechner:
Die Buchhaltung für alle Branchen
Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Angebot bis Z wie Zahlungserinnerung:
- Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
- Layout anpassen
- Stammdaten und Automatisierung
- Digital, sicher und jederzeit alles im Blick
- Vollständige E/A oder Doppelte Buchhaltung
- Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Fragen und Antworten
Was genau sind Lohnnebenkosten?
Unter Lohnnebenkosten versteht man die Kosten, die für Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn anfallen. Daher werden diese Kosten auch als indirekte Personalkosten oder Arbeitszusatzkosten bezeichnet.
Den größten Posten, mit über 20 Prozent des Bruttolohns, machen die Sozialversicherungsbeiträge aus. Darin ist nicht nur die weithin bekannte Absicherung für Krankheitsfälle, Unfälle und die Pension enthalten, sondern auch die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag, welcher beispielsweise im Bereich des sozialen Wohnbaus eingesetzt wird.
Lohnnebenkosten leisten einen großen Beitrag dazu, dass das soziale Netz in Österreich aufrechterhalten wird. Somit wird das staatliche Sozialsystem aus den Lohnnebenkosten finanziert.
Was gehört zu den Lohnkosten?
Zu den Lohnnebenkosten des Arbeitgebers, daher auch Arbeitgeberanteil an den Lohn- und Gehaltsabgaben genannt, in Österreich zählen beispielsweise:
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Dienstgeberbeitrag
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Beiträge für die Mitarbeitervorsorge
- Kommunalsteuer