Zu den Lohnnebenkosten zählen die Abgaben, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto-Lohn abgeführt werden müssen. Beispielsweise sind umfasst das die Beträge für:
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Betriebliche Vorsorge (auch Abfertigung genannt)
- Bezahlte Krankenstände und Urlaube
- Kosten für Fortbildungen
Lohnnebenkosten dienen zu einem großen Teil dazu, das soziale System in Österreich aufrechtzuerhalten, daher spricht man auch von Lohnnebenkosten und Sozialabgaben:
-
Circa ein Drittel wird für Sozialbeiträge wie Pensionen, Unterstützung für arbeitslose Personen sowie die Kranken- und Unfallversicherung eingesetzt.
-
Der Familienlasten-Ausgleichsfonds bildet sich ebenfalls aus den Beiträgen der Lohnnebenkosten, genauer aus dem Dienstgeberbeitrag.
-
Daraus werden beispielsweise die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgelder, die Finanzierung von Schulbüchern oder auch die kostengünstige oder kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Schüler und Lehrlinge (Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) finanziert.
-
Ein Teil der Lohnnebenkosten fließt auch in den Insolvenzgeldfonds. Dieser stellt eine soziale Absicherung dar, da aus diesem Fonds im Fall eines Firmenkonkurses die Zahlung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohn und Gehalt der Mitarbeiter ermöglicht wird.
-
So werden das Einkommen und somit auch die Existenz der von der Insolvenz betroffenen Personen gesichert.
Man kann also zusammenfassen, dass ein Teil der Lohnnebenkosten explizit für den Arbeitnehmer bezahlt wird und ein anderer Teil in das soziale Netz investiert wird, welches allen Menschen in Österreich zur Verfügung steht.