Die Kommunalsteuer (KommSt) ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, also eine Abgabe ausschließlich auf Gemeindeebene.
-
Die Kommunalsteuer ist bundesgesetzlich geregelt, wird aber von den Gemeinden erhoben.
-
Daher ist diese Gemeindeabgabe ein wichtiges Instrument zur direkten Finanzierung der Gemeinden, weil sie deren finanzielle Unabhängigkeit sichert.
Beschäftigen Unternehmen in Österreich Dienstnehmer gemäß § 47 Abs. 2 EStG und zahlen Arbeitslöhne, muss dafür eine Kommunalsteuer entrichtet werden.
-
Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind.
Zusätzlich zur Kommunalsteuer müssen alle Dienstgeber, die in Wien Dienstnehmer beschäftigen, eine zusätzliche Dienstgeberabgabe an die Stadt entrichten. Diese wird auch als U-Bahn-Steuer bezeichnet, weil die Abgabe von der Stadt für den U-Bahn-Bau verwendet wird.