Genau wie natürliche Personen eine Einkommensteuer auf ihre Einkommen zu entrichten haben, müssen Körperschaften als juristische Personen, die sie steuerrechtlich sind, auch eine Steuer auf ihre Einkünfte abführen - die Körperschaftsteuer, kurz KÖSt.

Körperschaftsteuer (KÖSt) in Österreich ⇒ einfach erklärt
Zum Inhalt dieses Artikels
- Körperschaftsteuer - auf einen Blick
- Übersicht
- Was ist eine Körperschaft? Definition
- Körperschaftsteuer und Steuerpflicht
- Befreiung von der Körperschaftsteuer
- Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
- Steuerreform 2022: Senkung der KÖSt
- Doppelbesteuerung: KÖSt & KESt
- Körperschaftsteuer: Berechnung
- Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt)
- Fragen und Antworten
- Quellen
Körperschaftsteuer - auf einen Blick
Wissen kompakt zusammengefasst
- Die Körperschaftsteuer beträgt 25 %.
- Bemessungsgrundlage ist der im Vorjahr durch die Körperschaft erwirtschaftete Gewinn.
- Die KÖSt ist die Einkommensteuer für juristische Personen.
- Wird Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, kommt es zu einer doppelten Steuerbelastung durch KÖSt und Kapitalertragsteuer.
- Abhängig von der Rechtsform der Körperschaft gilt ein Mindeststeuersatz, der auch bei Untätigkeit des Unternehmens zu entrichten ist.
Übersicht
Steuern & Abgaben | Körperschaftsteuer
In Österreich zahlen alle Körperschaften für ihre Einkünfte eine Körperschaftsteuer, kurz KÖSt genannt.
- Als Körperschaft bezeichnet man eine Kooperation von Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel.
- Körperschaften gelten also auch steuerrechtlich als juristische Personen - daher ist die KÖSt eine Einkommensbesteuerung wie die Einkommensteuer bei natürlichen Personen.
Zu beachten ist dabei, dass für Körperschaften andere steuerliche Pflichten als für Privatpersonen oder andere Firmen gelten.
Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Körperschaften bildet das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG). Dieses können Sie in aktueller Fassung direkt hier aufrufen.
Was ist eine Körperschaft? Definition
Steuern & Abgaben | Steuerrecht
Um steuerrechtlich als sogenannte Körperschaft zu gelten, müssen die folgenden Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein:
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Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
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Die Handlung von Körperschaften erfolgt durch ihre Organe und gesetzlichen Vertreter.
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Das Ziel einer Körperschaft ist nicht an eine Einzelperson gebunden.
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Die Mitglieder können ausgewechselt werden, das Ziel bleibt jedoch immer dasselbe.
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Als Körperschaften definiert man unter anderen einen Verein, Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch eine Aktiengesellschaft (AG).
-
Es wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungsträger, Bund, Länder und Gemeinden, Kammern) und juristischen Personen des privaten Rechts (Genossenschaft, AG, GmbH, Verein) unterschieden.
Körperschaftsteuer und Steuerpflicht
Steuern & Abgaben | Bestimmungen
Im Gegensatz zu natürlichen Personen, die Einkommensteuer bezahlen, müssen juristische Personen laut geltendem Steuerrecht Körperschaftsteuer entrichten. Diese wird linear berechnet, das heißt sie beträgt unabhängig vom Einkommen immer 25 %.
Es wird in unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht unterschieden, wobei erstere den Regelfall darstellt:
Unbeschränkte Steuerpflicht
Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich sind unbeschränkt steuerpflichtig. Dass bedeutet:
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Es wird jede Art von Einkommen aus In- und Auslandsgeschäften erfasst.
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Ist vertraglich kein Sitz der Körperschaft festgelegt, so gilt der Ort der Geschäftsleitung als dieser.
-
Es besteht die Möglichkeit, dass Körperschaften mit Sitz im Ausland auch hier steuerpflichtig sind, wenn sich führende Personen viel in Österreich aufhalten und unternehmenswichtige Entscheidungen hier getroffen werden.
Beschränkte Steuerpflicht
Ist weder der Sitz noch die Geschäftsleitung in Österreich, ist man nur beschränkt zur Körperschaftsteuer verpflichtet. Das bedeutet:
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Es werden nur die im Inland erwirtschafteten Einkünfte herangezogen.
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Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Einkommen aus Immobilienveräußerungen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht.
Befreiung von der Körperschaftsteuer
Steuern & Abgaben | Bestimmungen
Bestimmte Körperschaften sind aufgrund ihrer Tätigkeiten und steuerrechtlicher Bestimmungen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen.
KÖSt: Steuerbefreiung
Insbesondere die folgenden Körperschaften sowie die Erfüllung der angeführten Voraussetzungen führen zu dieser Steuerbefreiung:
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Gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) unter bestimmten Voraussetzungen gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger. Siehe dazu Infoseite zum Thema Spenden und Gemeinnützige Vereine des BMF.
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Gemeinnützige Bauträger nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), soweit sich ihre Tätigkeit auf befreite Geschäfte und die Vermögensverwaltung beschränkt.
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Unter bestimmten Voraussetzungen entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, darunter fallen beispielsweise Feuerwehrfeste.
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Bestimmte Kreditinstitute, die keinen Gewinn anstreben, sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen Bodenreformgemeinschaften und Siedlungsträger.
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Bei Pensionskassen gilt: Teilbefreiung, die sich auf die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft(en) bezieht.
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Unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungs- und Mitarbeitervorsorgekassen.
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Kleine Versicherungsvereine mit Beitragseinnahmen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre bis 4.400 Euro jährlich.
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Landwirtschaftliche Nutzungsgenossenschaften und Winzergenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
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Berufs- und Interessenvertretungen im Rahmen der satzungsgemäßen Interessenvertretung.
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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften für die dem Finanzierungsbereich zuzuordnenden Erträge.
Quelle der Angaben: Unternehmensservice Portal des Bundesministeriums für Finanzen
Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
Beispiel Körperschaftsteuer | Berechnung
Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist, wie bei der Einkommensteuer, der erzielte Gewinn über einen bestimmten Zeitraum.
-
Was als Einkommen gilt und wie es ermittelt wird, ist in Paragraf 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt.
-
In den Paragrafen 7 bis 12 Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind weitere Bestimmungen über die Einkünfte festgeschrieben.
Wie bei jeder anderen Einkommensteuer muss eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben werden.
Steuerreform 2022: Senkung der KÖSt
Körperschaftsteuer | Ökosoziale Steuerreform
Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform von 2022 wurde beschlossen, die Körperschaftsteuer in den Folgejahren schrittweise zu senken:
-
Im Jahr 2023 wird die KÖSt auf 24 % gesenkt und
-
im Jahr 2024 auf schließlich auf 23 %.
Doppelbesteuerung: KÖSt & KESt
Steuern & Abgaben | Steuerrecht
Zu beachten ist, dass die Einkommen aus einer Körperschaft einer Doppelbesteuerung unterliegen können.
Das von einer Körperschaft erzielte Einkommen wird auf zwei Ebenen besteuert:
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Auf Ebene der Körperschaft wird der Gewinn der Körperschaft mit Körperschaftssteuer iHv 25 % (ab 1.1.2023 24 %, ab 1.1.2024 23 %) belastet, dies unabhängig davon, ob nachfolgend eine Gewinnausschüttung erfolgt oder nicht.
-
Wird der Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, so unterliegt diese Ausschüttung zusätzlich der Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer (KESt).
Körperschaftsteuer
Unabhängig davon, ob danach eine Gewinnausschüttung erfolgt, wird das gesamte Einkommen steuerlich belastet. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer (KESt) wurde 2016 von 25 % auf 27,5 % angehoben. Erfolgt eine Gewinnausschüttung an private Personen, sind diese verpflichtet, diese Einnahmen nochmals zu versteuern.
- Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Umstufung zur Einkommensteuer zu stellen.
- Das ist sinnvoll, wenn diese einen niedrigeren Prozentsatz aufweist.
Körperschaftsteuer: Berechnung
KÖSt | Berechnungsbeispiel
Die KESt beträgt seit 1.1.2016 27,5 % (bis 31.12.2015 25 %) und wird von der Körperschaft einbehalten, womit die Steuerpflicht für den Empfänger in der Regel endgültig abgegolten ist (Endbesteuerung).
Durch die Erhöhung des KESt-Satzes auf 27,5 %, erhöht sich im Falle der Ausschüttung auch der Steuersatz für den Anteilseigner.
Im Folgenden wollen wir Ihnen anhand von Beispielen die Berechnung der KÖSt verdeutlichen:
Berechnungsbeispiele: KÖSt & KESt
Gültig seit 1.1.2016 |
Tarif 25 % |
---|---|
Gewinn: 100 EUR |
Körperschaftsteuer: 25 EUR |
Gewinn nach Körperschaftsteuer: 75 EUR |
Kapitalertragssteuer 27,5 % von 75 EUR: 20,63 EUR |
Ausschüttung nach Steuer (verbleibt den Gesellschaftern): 54,37 EUR |
Gesamtbelastung bei Ausschüttung in %: 45,63 % |
Gültig bis 31.12.2015 |
Tarif 25 % |
---|---|
Gewinn: 100 EUR |
Körperschaftsteuer: 25 EUR |
Gewinn nach Körperschaftsteuer: 75 EUR |
Kapitalertragssteuer 25 % von 75 EUR: 18 EUR |
Ausschüttung nach Steuer (verbleibt den Gesellschaftern): 56,25 EUR |
Gesamtbelastung bei Ausschüttung in %: 43,75 % |
Quelle der Beispiele: Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt)
Steuern & Abgaben | Bestimmungen
Auch wenn im vergangenen Jahr kein Gewinn erwirtschaftet wurde, muss eine Mindestkörperschaftsteuer entrichtet werden. Je nach Rechtsform des Unternehmens ist der Steuersatz angepasst und wird pro Quartal verrechnet:
- Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften müssen sowohl bei Gewinn als auch bei Verlust die sogenannte Mindestkörperschaftsteuer entrichten.
- Vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtigen ausländische Körperschaften betrifft das genauso, bei Gewinn und Verlust.
Mindeskörperschaftsteuer nach Rechtsform des Unternehmens
Je nach Rechtsform des Unternehmens ist ein unterschiedlich hoher Mindestbetrag an KÖSt zu entrichten:
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Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt die Mindest-KÖSt 1.750 EUR.
-
Für eine Aktiengesellschaft fallen 3.500 EUR Mindest-KÖSt an.
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Bei Kreditinstituten und Versicherungen fällt eine Mindeststeuerbelastung von 5.452 EUR pro Jahr an.
Übersteigen diese Mindestwerte die eigentliche Steuer, erfolgt eine Gutschrift für den kommenden Steuersatz.

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Fragen und Antworten
Wer zahlt die Körperschaftsteuer?
Körperschaften zählen neben Anstalten und Stiftungen zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese sind im Gegensatz zu natürlichen Personen, die Einkommensteuer bezahlen, zur Körperschaftsteuer verpflichtet.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die KÖSt ist die Einkommensbesteuerung für juristische Personen, die steuerrechtlich als Körperschaften gelten. Diese Steuer hat einen linearen Steuersatz in Höhe von 25 %, den diese juristischen Personen zu entrichten haben.
Für was muss man Körperschaftsteuer zahlen?
Die Körperschaftsteuer wird vom Gewinn des Vorjahres berechnet und ist entsprechend im Ausmaß von 25 % auf diesen zu entrichten.
Durch die ökosoziale Steuerreform wird die KÖSt schrittweise gesenkt:
-
Für das Jahr 2023 gilt ein KÖSt-Steuersatz von 24 % und
-
für das Jahr 2024 schließlich eine KÖSt in Höhe von 23 %.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesabgabenordnung (BAO):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Infoseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
Spenden und Gemeinnützige Vereine -
Infoseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO):
Körperschaftsteuer (KÖSt)