In Österreich zahlen alle Körperschaften für ihre Einkünfte eine Körperschaftsteuer, kurz KÖSt genannt.
- Als Körperschaft bezeichnet man eine Kooperation von Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel.
- Körperschaften gelten also auch steuerrechtlich als juristische Personen - daher ist die KÖSt eine Einkommensbesteuerung wie die Einkommensteuer bei natürlichen Personen.
Zu beachten ist dabei, dass für Körperschaften andere steuerliche Pflichten als für Privatpersonen oder andere Firmen gelten.
Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Körperschaften bildet das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG). Dieses können Sie in aktueller Fassung direkt hier aufrufen.