Verein gründen in Österreich ⇒ Schritt für Schritt

Einen Verein gründen bedeutet, gemeinsame Interessen auf eine rechtlich geregelte Basis zu stellen und langfristig zu verfolgen. Dafür braucht es mindestens zwei Personen, die Vereinsstatuten als Gründungsvereinbarung festlegen und diese von der zuständigen Behörde prüfen lassen.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Verein gründen – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Vereinsgründung

Welche Voraussetzungen müssen für eine Vereinsgründung erfüllt sein?

Ein Verein kann gegründet werden, wenn mindestens zwei volljährige Personen oder juristische Personen Vereinsstatuten erstellen und diese von der zuständigen Behörde prüfen lassen.

Was regeln die Vereinsstatuten?

Die Vereinsstatuten legen den Vereinszweck, die Organisation sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder fest und bilden damit die Grundlage für die Vereinsgründung.

Welche Unterlagen sind für die Vereinsgründung erforderlich?

Für die Errichtung eines Vereins sind persönliche Angaben, ein Exemplar der Vereinsstatuten sowie Informationen zu den Vereinsorganen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Wie viel kostet die Gründung eines Vereins?

Die formalen Kosten für die Vereinsgründung betragen maximal 63,50 Euro und umfassen Anzeige, Statutenbeilagen und positiven Prüfbescheid.

Warum ist eine strukturierte Vereinsbuchhaltung wichtig?

Eine strukturierte Vereinsbuchhaltung sorgt für Transparenz und reicht je nach Tätigkeit von einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum erweiterten Jahresabschluss.

Verein gründen

Für die Gründung eines Vereins ist zunächst die Vereinbarung von Statuten, der sogenannten Gründungsvereinbarung, durch mindestens zwei Personen erforderlich.

Verein gründen: Bedeutung für die Gesellschaft

Einen Verein zu gründen stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglicht gemeinsames Engagement in Kultur, Sport und Ehrenamt.

  • Vereinsstrukturen bilden das Rückgrat des gesellschaftlichen Miteinanders in Österreich – von Rettungsdiensten über kulturelle und traditionelle Vereinigungen bis hin zu Freizeitaktivitäten wie Musik und Sport.

  • Diese Organisationen prägen das Vereinswesen maßgeblich, leisten wichtige Beiträge für die Zivilgesellschaft, bewahren kulturelle Traditionen und bereichern das kulturelle Leben.

  • Die Gründung eines Vereins gibt Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit, gemeinsame Interessen auf organisierte Weise zu verfolgen

  • Sie stellt oft den ersten Schritt dar, um konkrete soziale, kulturelle oder sportliche Projekte erfolgreich umzusetzen.

Lesetipp: Im Artikel zum Thema Vereinsrecht erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen für Gründung, Organisation und Auflösung von Vereinen gemäß dem Vereinsgesetz.

1. Voraussetzungen für die Vereinsgründung

Ein Verein kann in Österreich nach dem Vereinsrecht von mindestens zwei Personen gegründet werden, die den Vereinszweck in schriftlichen Vereinsstatuten festlegen und diese von der zuständigen Behörde prüfen lassen.

Checkliste: Vereinsgründung

  • Mindestens zwei Personen müssen Gründungsmitglieder sein (mehr ist möglich).

  • Natürliche Personen müssen volljährig sein, eine österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

  • Juristische Personen, wie z. B. KGOG oder eine GmbH, können ebenfalls Gründungsmitglieder sein.

  • Die Gründungsvereinbarung in Form der schriftlich ausgearbeiteten Vereinsstatuten muss in deutscher Sprache verfasst werden.

  • Die Behörde muss die Statuten durch einen positiven Bescheid über die Rechtskonformität bestätigen, erst dann sind diese für die Gründung des Vereins zulässig.

2. Die Vereinsstatuten: Gründung, Rechte und Pflichten

Ein Verein wird durch schriftlich festgelegte Statuten gegründet, die den Vereinszweck, die Organisation und die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln. Die Gründer oder offiziellen Vertreter müssen die Statuten bei der zuständigen Behörde anzeigen, kommunizieren und auf ihre Gesetzeskonformität prüfen lassen.

Vereinsstatuten: Kommunikation und offizielle Errichtung

  • Der Verein entsteht durch die Vereinbarung von Statuten, die als endgültiger schriftlicher Entwurf die Grundlage der Organisation bilden.

  • Gründer oder bereits bestellte offizielle Vertreter müssen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.

  • Die festgelegten Statuten sind durch die Vereinsleitung verpflichtend an alle Mitglieder zu kommunizieren.

  • Das Leitungsorgan ist zudem verpflichtet, jedem Mitglied auf Verlangen die Statuten zugänglich zu machen.

  • Anschließend prüft die Behörde die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität, bevor der Verein offiziell errichtet wird.

Vereinsstatuten: Verpflichtende Inhalte und Angaben

Die Statuten eines Vereins müssen bestimmte Punkte enthalten

  • Vereinsnamen

  • Vereinssitz

  • Klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks

  • Beschreibung und Nennung der für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel

  • Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft

  • Klare Definition von Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder

  • Anführung der Organe des Vereins und ihrer Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen hin vertritt

  • Beschreibung der Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer jeweiligen Funktionsperiode

  • Ausformulierung der Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane

  • Beschreibung und Festlegung der Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis

  • Ausformulierung der Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens im Fall einer solchen Auflösung

3. Erforderliche Unterlagen für die Errichtung des Vereins

Für die Vereinsgründung müssen Gründer oder offizielle Vertreter bestimmte Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen, darunter persönliche Angaben, ein Exemplar der Vereinsstatuten sowie Informationen zu den Vereinsorganen.

Notwendige Unterlagen

Die Vereinsgründer oder bereits bestellten organschaftlichen, also offiziellen, Vertreter müssen eigenhändig unterschreiben und Angaben zu ihrer Person machen:

  • Vor- und Zuname

  • Geburtsdatum und Geburtsort

  • Zustellanschrift

  • Ein Exemplar der Vereinsstatuten

  • Gegebenenfalls Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreter (Wahlanzeige).

  • Mitteilung darüber, wer welche Funktionen im Verein übernimmt.

  • Zustellanschrift des Vereins (falls zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden)

4. Vereinsanmeldung: Formulare richtig einreichen

Die Anmeldung beim BMI stellt eine eigene Phase der Vereinsgründung dar, in der die Formulare für die Vereinserrichtung und für die organschaftlichen Vertreter korrekt auszufüllen und zu übermitteln sind.

  • Auf der Republikseite zur Vereinsgründung führt der Punkt „Anzeige der Vereinserrichtung“ direkt zur Webseite des BMI, auf der alle grundlegenden Informationen zum Verein eingetragen werden können.

  • Der Punkt „Wahlanzeige“ verweist auf das Formular für die Anzeige der Bestellung oder Änderung der organschaftlichen Vertreter des Vereins (einschließlich Wiederwahl). Das Formular ist online zu erstellen, auszudrucken und anschließend unterschrieben an die zuständige Vereinsbehörde zu übermitteln.

Vereinsanmeldung: Formulare

Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den Online-Formularen:

5. Kosten der Vereinsgründung

Die formalen Kosten für die Vereinsgründung liegen mit maximal 63,50 Euro im überschaubaren Rahmen (Stand: Januar 2026). Die Gebühren fallen nach Abschluss des behördlichen Prüfverfahrens an, üblicherweise wird ein Zahlschein zugesandt.

Gebühren im Überblick

  • Für die Anzeige: 21 Euro Bundesgebühr

  • Beilagengebühren (beigelegte Statuten): 6 Euro pro Bogen (höchstens 36 Euro)

  • Kopie der Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei

  • Für den Bescheid des behördlichen Prüfverfahrens zur Errichtung des Vereins (sofern positiv: Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag):

  • Positives Ergebnis des Prüfverfahrens: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe

  • Negatives Ergebnis des Prüfverfahrens: gebührenfrei

6. Vereinsbuchhaltung: Transparenz und effiziente Verwaltung

Eine gut strukturierte Vereinsbuchhaltung sorgt für Transparenz, rechtliche Sicherheit und eine effiziente Verwaltung. Je nach wirtschaftlicher Tätigkeit des Vereins kann sie von einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis hin zu einem erweiterten Jahresabschluss reichen.

Warum eine strukturierte Buchhaltung entscheidend ist

Die strukturierte Vereinsbuchhaltung ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern ein entscheidendes Instrument für die transparente und rechtssichere Verwaltung eines Vereins. Je nach Vereinszweck und wirtschaftlicher Tätigkeit müssen auch Vereine unterschiedliche Anforderungen an ihre Finanzdokumentation erfüllen.

Diese finanzielle Transparenz ist nicht nur für die Vereinsmitglieder und -organe, sondern auch für externe Stellen, wie Steuerbehörden, von Bedeutung. Eine ordentliche Buchhaltung minimiert rechtliche Risiken und ermöglicht eine effizientere Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten.

Vereinsbuchhaltung: Mögliche Formen und Vorschriften

Hinsichtlich des wirtschaftlichen Gebarens und allfällig erzielter Umsätze oder Gewinne kann die Buchhaltung eines Vereins den folgenden Formen und Verpflichtungen unterliegen:

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Fragen und Antworten

Ein Verein kann in Österreich von mindestens zwei Personen gegründet werden, sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen. Natürliche Personen müssen volljährig sein, eine österreichische Staatsbürgerschaft ist dabei nicht erforderlich. Auch Gruppen mit unterschiedlichen Hintergründen oder Interessen können gemeinsam einen Verein gründen, solange die Mindestanzahl erfüllt ist.

Für die Gründung eines Vereins benötigt man schriftlich ausgearbeitete Vereinsstatuten, die den Vereinszweck, die Organisation und die Rechte der Mitglieder regeln. Diese Statuten müssen bei der zuständigen Behörde eingereicht und auf ihre Gesetzeskonformität geprüft werden. Erst nach positivem Prüfbescheid gilt der Verein offiziell als gegründet und kann seine Tätigkeit aufnehmen.

Für die Entstehung des Vereins müssen Gründer oder offizielle Vertreter, die Vereinsstatuten sowie persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift) bei der zuständigen Behörde einreichen. Zusätzlich sind Angaben zu den Vereinsorganen, deren Funktionen und die Zustellanschrift des Vereins erforderlich.

Die formalen Gebühren betragen maximal 63,50 Euro (Stand: Januar 2026) und fallen nach Abschluss des behördlichen Prüfverfahrens an, wobei üblicherweise ein Zahlschein zugesandt wird. Im Detail setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 21 Euro für die Anzeige der Vereinserrichtung, bis zu 36 Euro für die Beilagen der Statuten (6 Euro pro Bogen) und 6,50 Euro für einen positiven Prüfbescheid. Kopien der Statuten, der erste Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein negativer Prüfbescheid bleiben gebührenfrei.

Die Gründung eines Vereins bietet zahlreiche Vorteile: Vereine ermöglichen es, gemeinsame Interessen auf organisierte Weise zu verfolgen, fördern den sozialen Zusammenhalt und schaffen eine transparente Struktur für Mitglieder und Organe.

Darüber hinaus erleichtert ein Verein den Zugang zu Förderungen, Spenden oder steuerlichen Vergünstigungen, insbesondere bei gemeinnützigen Zwecken, und bietet eine rechtliche Grundlage für die Durchführung von Projekten im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich.

Ein Verein kann freiwillig aufgelöst werden, wenn dies in den Vereinsstatuten vorgesehen ist und die Vereinsorgane einen entsprechenden Beschluss fassen. Dabei muss die Auflösung ordnungsgemäß dokumentiert und der Behörde angezeigt werden. Das verbleibende Vereinsvermögen wird gemäß den Statuten verwendet, meist für gemeinnützige Zwecke oder an Organisationen mit ähnlichem Zweck.

Die Mitgliedschaft in einem Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds, wie in den Statuten festgelegt. Mitglieder müssen ihren Austritt schriftlich erklären oder das Verfahren für einen Ausschluss beachten. Nach Beendigung der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein, einschließlich Stimm- und Beitragsrechten.

Quellen