Die Wahlanzeige bei einem Verein ist eine formale Mitteilung an die zuständige Vereinsbehörde, wenn sich der Vereinsvorstand bzw. die organschaftlichen Vertreter des Vereins nach einer Neuwahl geändert haben.
- Die Wahlanzeige enthält Angaben zu den neuen Vorstandsmitgliedern, deren Funktionen sowie das Wahldatum.
Gemäß § 14 Vereinsgesetz 2002 ist jeder Verein dazu verpflichtet, jede Änderung im Vorstand der Behörde anzuzeigen. Diese Mitteilung dient der Aktualisierung der Vereinsregisterdaten und gewährleistet die Rechtmäßigkeit und Transparenz des Vereins.
- Die Anzeige muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach der Wahl, eingereicht werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, können rechtliche Konsequenzen drohen, wie Sanktionen gegen den Verein oder Probleme bei der Wahrnehmung rechtlicher und administrativer Pflichten.