Der Einkommensteuerbescheid ist eine Entscheidung der Finanzbehörde erster Instanz (Finanzamt Österreich) über die Einkommensteuerveranlagung.
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Er enthält die steuerlichen Bemessungsgrundlagen, das Ergebnis (Nachzahlung oder Guthaben) und die Rechtsmittelbelehrung.
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Die Zustellung kann postalisch oder elektronisch in die FinanzOnline-Databox erfolgen. Bei elektronischer Zustellung beginnt die Frist mit der Hinterlegung, nicht mit der E-Mail-Benachrichtigung.
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Der Bescheid ist bindend, solange er nicht geändert oder aufgehoben wird.
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Bei inhaltlichen oder formalen Fehlern stehen Rechtsmittel oder Änderungsmöglichkeiten (z. B. Berichtigung, Wiederaufnahme) zur Verfügung.