Inventar ⇒ einfach erklärt
Das Inventar ist ein Verzeichnis aller Vermögens- und Schuldenwerte eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Das Inventar ist das Ergebnis einer Inventur und bildet die Grundlage für die Bilanz bzw. den Jahresabschluss.
Zum Inhalt dieses Artikels
Inventar – auf einen Blick
Definition |
Bestandsliste aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt |
Unterscheidung |
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Teilbereiche |
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Bedeutung |
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Inventar: Übersicht
Das Inventar bezeichnet das Ergebnis der Inventur. Es ist eine detaillierte Liste oder Aufzeichnung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Das Inventar enthält Informationen über den Wert und die Menge jedes Vermögensgegenstandes sowie über Schulden und Verbindlichkeiten.
Es kann in verschiedenen Formen vorliegen, einschließlich eines Inventarberichts, der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien auflistet.
- Ein ordnungsgemäß geführtes Inventar bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Es dient als Grundlage für die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.
Ebenso ermöglicht es Unternehmen, ihre Lagerbestände effizient zu verwalten und Engpässe oder Überbestände zu identifizieren.
- Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme, im Zuge derer ein Verzeichnis angelegt wird, welches die gesamten Sach- und Vermögenswerte des Unternehmens abbildet.
Dabei lässt sich das Inventar vereinfacht in drei Teilbereiche unterteilen:
Vermögen
Das Vermögen eines Unternehmens lässt sich in ein Anlage- und Umlaufvermögen unterteilen.
- Zum Anlagevermögen zählen alle langfristigen Vermögenswerte wie z.B. Betriebsgebäude, Maschinen, Patente.
Im Gegensatz dazu sind im Umlaufvermögen alle Dinge enthalten, die kurzfristig dienlich sind, wie z.B. Rohstoffe.
- In der Regel ordnet man im Inventar das Vermögen nach der Liquiditätsgröße.
Schulden
Im Inventar werden die Schulden nach Fälligkeit dargestellt.
Beginnend mit den langfristigen Hypotheken und Darlehen, dann kurzfristigen Schulden in Form von Lieferantenkrediten.
Eigenkapital
Im Inventar werden die Schulden von den Vermögenswerten abgezogen.
- Das Ergebnis ist das Eigenkapital.
Ist der ermittelte Wert negativ, spricht man von einer „Überschuldung“.
- Diese Feststellung ist von besonderer Relevanz im Kontext der Eigenkapitalrentabilität, einem Kennzahlensystem, das die Rentabilität des vom Unternehmen eingesetzten Eigenkapitals misst.
Inventar und Eigenkapitalvergleich
Mithilfe des Inventars lässt sich der Erfolg oder Misserfolg eines Geschäftsjahres leicht vergleichen.
- Dazu muss das durch die Inventur des letzten Geschäftsjahres ermittelte Eigenkapital, mit dem Eigenkapital der vorhergegangenen Geschäftsperiode verglichen werden.
Durch die Analyse des Inventars und den Vergleich des Eigenkapitals zwischen verschiedenen Geschäftsjahren kann festgestellt werden, ob das Unternehmen gewachsen ist, ob es Gewinne erzielt hat oder ob es finanzielle Herausforderungen gab.
- Der Vergleich von Inventar und Eigenkapital ermöglicht Unternehmen, die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum zu beurteilen.
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Fragen und Antworten
Was ist ein Inventar?
Das Inventar in der Buchhaltung ist eine detaillierte Aufstellung, die durch die Bestandsaufnahme, auch bekannt als Inventur, aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu einem spezifischen Zeitpunkt entsteht.
- Es dient dazu, den Wert des Unternehmensvermögens zu ermitteln und bildet die Grundlage für die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Inventar und Inventur?
Die Inventur ist der Prozess der Bestandsaufnahme, während das Inventar das Resultat dieser Aufnahme darstellt.
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Bei der Inventur werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.
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Das Inventar ist das Ergebnis dieser Aufnahme und stellt eine detaillierte Liste der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS