Nebenjob von zuhause: Möglichkeiten, Fallstricke & Tipps für seriöse Heimarbeit

Nebenjobs von zuhause sind berufliche Tätigkeiten im Home-Office, angestellt oder selbstständig ausgeführt. Sie bieten flexible Zeiteinteilung und Zuverdienst, erfordern jedoch die Beachtung rechtlicher, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Grenzen wie Steuerfreibetrag (13.308 Euro) und Versicherungsgrenze (6.613,20 Euro).

Nebenjob von zuhause – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zu Nebenjobs von zuhause
Vorteile

Flexible Zeiteinteilung, zusätzlicher Verdienst und Arbeiten von zuhause (Home-Office).

Nachteile

Oft unrealistische Einkommensversprechen, hoher Zeitaufwand, komplexe rechtliche und steuerliche Vorgaben.

Angestellt oder selbstständig
  • Angestellt: Meldepflicht, Zustimmung Arbeitgeber, Höchstarbeitszeit beachten.

  • Selbstständig: Gewerbeanmeldung bei regelmäßiger Tätigkeit, Steuerpflicht ab 730 Euro.

Seriosität & Fallstricke erkennen

  • Seriöse Angebote: Klare Aufgabenbeschreibungen, realistische Verdienstangaben, keine Vorauszahlungen gefordert.

  • Unseriöse Angebote: Locken mit überhöhten Verdienstversprechen, kostenpflichtigen Starterpaketen oder Fake-Stellenanzeigen.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Sozialversicherungsgrenze (6.613,20 Euro Gewinn), Steuerfreibetrag (13.308 Euro Einkommen) und Umsatzsteuer beachten.

Finanzieller Ausblick

Einkünfte schwanken stark je nach Tätigkeit, Qualifikation, Zeitaufwand und Geschäftsmodell.

Nebenjob von zu Hause

Ein Nebenjob von zuhause ist eine berufliche Tätigkeit, die angestellt oder selbstständig neben einer Hauptbeschäftigung klassischerweise im Home-Office ausgeführt wird. Vorteile sind flexible Zeiteinteilung und zusätzlicher Verdienst, Nachteile hingegen unrealistische Einkommensversprechen und komplexe rechtliche Vorgaben. Zentrale Grenzen bilden Steuerfreibeträge (13.308 Euro) sowie Sozialversicherungsgrenzen (6.613,20 Euro).

Definition: was ist ein Nebenjob von zuhause?

  • Arbeitsort: Von zuhause aus („Home-Office“).

  • Beschäftigungsumfang: Neben dem Hauptjob, Studium oder in Pension möglich.

  • Arbeitszeitmodell: Flexible Zeiteinteilung (Teilzeit, stundenweise).

  • Beschäftigungsart: Angestellt oder selbstständig.

  • Arbeitsfelder: Texterstellung, Datenerfassung, Kundenbetreuung, Produkttests, kreative Tätigkeiten.

  • Voraussetzungen: Computer, Internetverbindung, ggf. spezifische Kenntnisse.

  • Vergütung: Meist projektbezogen, stundenweise oder erfolgsabhängig.

Ein Nebenjob von zuhause beschreibt eine berufliche Tätigkeit, die neben einer bestehenden Hauptbeschäftigung, einem Studium, in der Pension oder während einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit im eigenen Zuhause ausgeübt wird – zumeist also einen Zweitjob.

  • Typischerweise sind diese Tätigkeiten in ihrem Umfang begrenzt, klassischerweise als geringfügige Tätigkeit zusätzlich zu einem Vollzeit- oder Teilzeit-Job, und ermöglichen dadurch eine hohe Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben („Work-Life-Balance“).

  • Die Tätigkeiten können vielfältig sein und reichen von einfachen administrativen Aufgaben über spezialisierte Arbeiten wie Texterstellung und Übersetzungen, Kundenbetreuung und Marktforschung bis hin zu Tätigkeiten, die besondere fachliche Qualifikationen oder technische Kenntnisse erfordern, beispielsweise Grafikdesign oder Programmierung.

Ein Nebenjob von zuhause lässt sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:

  • Angestellte Nebenjobs: Hier besteht ein festes Angestelltenverhältnis, oft in Teilzeit, bei dem die Arbeitszeiten und Tätigkeiten vertraglich geregelt sind. Typische Beispiele dafür sind telefonische Kundenbetreuung, Datenerfassung oder digitale Assistenztätigkeiten für Unternehmen.

  • Selbstständige Nebenjobs: Diese Form bietet die Möglichkeit, selbstständig tätig zu sein, beispielsweise im Bereich Content Creation (Texterstellung, Social Media Kanäle), bei Produkttests oder mit handwerklichen und kreativen Produkten im eigenen kleinen Unternehmen. Dabei gelten besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

Die Bezahlung eines Nebenjobs von zuhause erfolgt meist variabel und richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit, der Qualifikation und der individuellen Zeiteinteilung.

  • Häufig werden Honorare pro Stunde, pro Wort (Textarbeit) oder pro Datensatz (Datenerfassung) vereinbart und entsprechend via Honorarnote in Rechnung gestellt.

  • Aufgrund der schwankenden Auftragslage und unterschiedlich hoher Vergütungen unterliegt das Einkommen oft Schwankungen und unregelmäßigen Zahlungen.

Unabhängig von der genauen Tätigkeit sind eine stabile Internetverbindung und ein Arbeitsplatz mit Computer oder Laptop grundlegende Voraussetzungen, um einen Nebenjob von zuhause professionell ausüben zu können.

Nebenjob von zuhause – mehr Schein als Sein?

  • Realitätscheck: Oft unrealistische Einkommensversprechen.

  • Zeitaufwand: Arbeitsumfang meist höher als angegeben.

  • Wettbewerb: Große Konkurrenz durch viele Bewerber:innen.

  • Verdienst: Schwankende und oft geringere Vergütung als erwartet.

  • Seriosität: Risiko, auf unseriöse Anbieter zu treffen.

Nebenjobs von zuhause werden häufig als besonders attraktive Möglichkeit dargestellt, einfach und ohne großen Aufwand Geld zu verdienen.

  • Tatsächlich zeigt sich in der Praxis aber häufig, dass die Realität anders aussieht und viele Angebote nicht halten, was sie versprechen.

Ein zentraler Aspekt, der häufig unterschätzt wird, ist der tatsächliche Zeitaufwand:

  • Anbieter suggerieren oft, dass die Tätigkeiten mit geringem Zeiteinsatz bequem neben dem Hauptjob erledigt werden können. In Wahrheit erfordern viele Jobs, insbesondere im Bereich Datenerfassung, Texterstellung und Kundenbetreuung, deutlich mehr Arbeitszeit, als ursprünglich angegeben oder vermutet wurde.

  • Die beworbene flexible Zeiteinteilung führt oft dazu, dass Tätigkeiten abends oder am Wochenende erledigt werden müssen, was langfristig die persönliche Work-Life-Balance beeinträchtigen kann.

Auch die Verdienstmöglichkeiten sind oft deutlich geringer und weniger stabil als angepriesen:

  • Vergütungen werden häufig nach erbrachter Leistung (pro Datensatz, Wort, Auftrag oder Stunde) gezahlt, was oft bedeutet, dass eine angemessene Bezahlung nur bei sehr effizientem Arbeiten oder einer hohen Zahl von Aufträgen erreicht wird.

  • Dies steht häufig in deutlichem Gegensatz zu unrealistischen Einkommensversprechen, die viele Anbieter vor allem im Bereich von Heimarbeit und Online-Marketing machen.

Ein weiterer Faktor ist die hohe Konkurrenz:

  • Da die Einstiegshürden bei Nebenjobs von zuhause oft gering sind – etwa als Produkttester oder bei administrativen Aufgaben –, bewerben sich oft zahlreiche Personen auf eine beschränkte Anzahl von verfügbaren Tätigkeiten.

  • Besonders bei vermeintlich lukrativen oder einfachen Aufgabenstellungen wie Produkttests oder Umfragen ist der Markt oft schnell gesättigt.

Zudem besteht bei vielen Angeboten das Risiko, auf unseriöse Anbieter hereinzufallen:

  • Betrugsmaschen mit kostenpflichtigen Starterpaketen oder unrealistischem Verdienst („Schnell reich werden“) sind leider weit verbreitet.

  • Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Angebote genau zu prüfen, Erfahrungsberichte einzuholen und vorsichtig mit eigenen Vorabinvestitionen umzugehen.

Nebenjobs von zuhause können also durchaus eine attraktive Ergänzung zum Einkommen sein – allerdings sollten Interessierte sich der tatsächlichen Anforderungen, Risiken und Rahmenbedingungen bewusst sein und Versprechungen kritisch hinterfragen.

Typische Nebenjobs von zuhause

  • Produkttests & Usability-Tests: Produkte, Webseiten oder Apps auf Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit testen; geringe Einstiegshürden. Stabiles und zeitgemäß schnelles Internet meist Grundvoraussetzung.

  • Datenerfassung & Recherche: Digitale Datenerfassung und Rechercheaufgaben erledigen; Genauigkeit und Konzentration nötig. Stabiles und zeitgemäß schnelles Internet sind meist Grundvoraussetzung.

  • Kommunikation & Kundenbetreuung: Telefonische Kundenbetreuung oder Umfragen durchführen; Kommunikationsstärke und Belastbarkeit wichtig.

  • Handwerk & kreative Produktion: Eigene Produkte herstellen oder Montagearbeiten übernehmen; handwerkliches Geschick und Kreativität gefragt.

  • Digitale Jobs (Programmierung, Web- & Grafikdesign, Game-Testing): Technische oder kreative Online-Tätigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrung erforderlich. Stabiles und zeitgemäß schnelles Internet sind Grundvoraussetzung.

  • Texterstellung, Übersetzung & virtuelle Assistenz: Texte verfassen, übersetzen, korrigieren oder administrative Bürotätigkeiten ausführen; gute Sprach- und Organisationskenntnisse vorteilhaft.

Wer einen Nebenjob von zuhause sucht, stößt online rasch auf eine Vielzahl an Angeboten. Einige Tätigkeiten eignen sich gut für einen schnellen Einstieg, andere setzen spezielle Qualifikationen voraus – entscheidend ist, welche Art von Nebenjob am besten zu den eigenen Fähigkeiten und Interessen passt:

Produkttester: Vor Marktstart Produkte auf Funktion und Qualität prüfen. Häufig werden keine Vorkenntnisse verlangt, die Einkommensmöglichkeiten sind jedoch begrenzt und oft nur für gelegentliche Zusatzeinkünfte geeignet.

Usability-Tester: Webseiten, Apps und digitale Angebote auf Nutzerfreundlichkeit testen. Erste Erfahrungen mit digitalen Anwendungen erhöhen die Chancen auf regelmäßige Aufträge. Vergütung erfolgt meist pro Testauftrag.

Datenerfassung & Recherche: Bei dieser Tätigkeit geht es vor allem um Genauigkeit. Ob Erfassung digitaler Datensätze oder Online-Recherche: Schnelle und sorgfältige Arbeitsweise werden vorausgesetzt. Bezahlung meist pro Datensatz oder Stunde.

Telefonische Kundenbetreuung und Umfragen: Hier beantworten Heimarbeiter Kundenfragen oder führen telefonische Befragungen durch. Freude am Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit bei Stress und die Fähigkeit, sich rasch auf wechselnde Situationen einzustellen, sind unverzichtbar. Einkommen meist stundenbasiert und konstant.

Produktion & Handarbeit: Ideal für handwerklich Begabte: Herstellung eigener Produkte oder einfache Montagearbeiten. Produkte können online verkauft werden, wobei Eigeninitiative und geschickte Werbung entscheidend für den Verkaufserfolg sind. Einkommen ist variabel, abhängig von Aufwand und Verkaufserfolg.

Game-Tester: Computerspiele auf Fehler testen, erfordert exakte und konzentrierte Arbeitsweise. Gute Option für Gamer mit Geduld. Die Bezahlung erfolgt häufig nach Aufwand und Dauer der Tests.

Programmierer & Webdesigner: Nebenjob mit hohem Anspruch: Programmierung und Gestaltung von Webseiten oder Apps. Fundierte Fachkenntnisse sowie Berufserfahrung sind nötig. Die Arbeit findet dabei oft projektbezogen im virtuellen Team statt. Vergütung ist entsprechend hoch, Aufträge sind oft projektbasiert.

Grafikdesigner: Erstellung von Grafiken, Videos oder 3D-Modellen für Online-Plattformen oder Unternehmen. Solide Kenntnisse in Grafikprogrammen (Adobe Photoshop, Illustrator, Premiere, etc.) erforderlich. Einkünfte variieren stark, abhängig von Erfahrung und Auftraggeber.

Texter, Übersetzer, Lektor: Erstellung, Korrektur oder Übersetzung von Texten für Blogs, Webseiten oder Printmedien. Hervorragende Sprachkompetenz und oft spezifisches Fachwissen erforderlich. Bezahlung meist pro Wort oder pro Auftrag.

Virtuelle Assistenz: Unterstützende administrative Tätigkeiten für kleinere Unternehmen oder Einzelpersonen übernehmen. Typische Aufgaben sind Terminplanung, E-Mail-Korrespondenz mit Kunden oder Buchhaltung. Kenntnisse in Verwaltung und Buchhaltung erhöhen die Chancen auf langfristige Engagements.

Nebenjobs von zuhause: Vorsicht bei unrealistischen Versprechen

  • Hohe Einkommensversprechen: Oft unrealistisch hohe Verdienstmöglichkeiten.

  • Versteckte Kosten: Häufig Gebühren für Starterpakete oder Schulungen.

  • Datenmissbrauch: Risiko bei unseriösen Umfrageportalen und Datenerfassungen.

  • Zeitaufwand unterschätzt: Tatsächliche Arbeitszeit oft höher als versprochen.

  • Fehlende Transparenz: Undurchsichtige Arbeitsbedingungen und mangelnde Anbieterinformationen.

Nebenjobs von zuhause versprechen häufig einfache Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten und attraktive Einkommensmöglichkeiten. Doch gerade bei Heimarbeit sind viele Angebote nicht das, was sie auf den ersten Blick versprechen. Anbieter nutzen oft gezielt den Wunsch nach schnellerem Geldverdienen oder besserer Work-Life-Balance aus, um unseriöse Geschäfte zu machen.

Ein weit verbreitetes Problem sind unrealistisch hohe Einkommensversprechen:

  • Inserate oder Webseiten suggerieren hohe Gewinne mit minimalem Aufwand. Tatsächlich jedoch erfordern seriöse Tätigkeiten immer entsprechenden Zeiteinsatz und/oder spezifische Qualifikationen.

  • Wer ohne Vorkenntnisse mühelos hohe Summen verspricht, ist mit Vorsicht zu genießen.

Zudem verstecken sich hinter vermeintlich lukrativen Angeboten oft versteckte Kosten:

  • Das betrifft beispielsweise verpflichtende Starterpakete, teure Schulungsmaterialien oder Seminare. Solche Vorauszahlungen führen in vielen Fällen zu finanziellen Verlusten ohne Gegenleistung.

Weiteres Gefahrenpotenzial bieten unseriöse Umfrageportale und Datenerfassungsangebote, die persönliche Daten sammeln und möglicherweise missbräuchlich verwenden:

  • Seriöse Anbieter werden niemals unkontrolliert sensible persönliche Informationen einfordern.

Auch der tatsächliche Zeitaufwand wird von Anbietern häufig massiv unterschätzt:

  • Beispielsweise bei Texterstellungen oder Datenerfassungen übersteigt die reale Arbeitszeit oft das ursprünglich Versprochene.

  • Einkommensberechnungen basieren oft auf Idealszenarien, die sich kaum realisieren lassen.

Darüber hinaus fehlt bei unseriösen Angeboten oft jegliche Transparenz über die genauen Arbeitsbedingungen oder den Auftraggeber selbst. Informationen über Ansprechpartner, Unternehmensstandort oder vertragliche Verpflichtungen sind intransparent oder gar nicht vorhanden.

Häufige Betrugsmaschen & unseriöse Praktiken:

  • Kostenpflichtige Starterpakete: Teure Einstiegspakete ohne reale Gegenleistung. Laut § 879 ABGB sind solche sittenwidrigen Verträge rechtlich anfechtbar.

  • Fake-Umfragen und Datensammlung: Scheinumfragen dienen oft der Sammlung sensibler persönlicher Daten ohne ausreichende Transparenz.

  • Vorkasse bei Jobs: Vorauszahlungen für angebliche Ausrüstung, Training oder Zertifikate sind meist ein Indiz für unseriöse Anbieter und verstoßen regelmäßig gegen das Verbot sittenwidriger Vertragsklauseln (§ 879 ABGB).

  • Multi-Level-Marketing (MLM): Systeme, die primär vom Anwerben neuer Teilnehmer profitieren, können, insbesondere wenn sie eine erhebliche Leistung gegen unverhältnismäßig geringe Gegenleistung verlangen, gemäß § 879 ABGB (Schutz vor Wucher und sittenwidrigen Verträgen) rechtlich problematisch sein.

Schutzmaßnahmen & Warnsignale erkennen:

  • Keine Vorauszahlungen leisten: Seriöse Angebote verlangen keine Gebühren oder Starterpakete vor Jobbeginn.

  • Transparenz einfordern: Klare Information über Auftraggeber, Tätigkeitsbeschreibung und Vergütungsdetails einholen, um nicht in Konflikt mit Wucherverboten (§ 879 ABGB) zu geraten.

  • Referenzen überprüfen: Erfahrungen anderer Nutzer recherchieren und Anbieterbewertungen überprüfen.

  • Vorsicht bei übertriebenen Versprechen: Hohe Gewinne bei minimalem Aufwand sind selten seriös und können als sittenwidrige Irreführung gewertet werden (§ 879 ABGB).

Was tun, wenn man auf unseriöse Nebenjobs hereingefallen ist?

  • Kontakt mit Konsumentenschutz aufnehmen: Rasche Beratung und Hilfestellung einholen.

  • Anzeige erstatten: Bei Betrug und Datenmissbrauch umgehend Behörden verständigen.

  • Rückforderungen prüfen: Bereits gezahlte Gelder durch rechtliche Maßnahmen gemäß § 879 ABGB (Anfechtung sittenwidriger Verträge) zurückfordern, wenn möglich.

  • Schutz der persönlichen Daten: Passwörter ändern, Konten sichern und präventive Maßnahmen treffen.

Nebenjob von zuhause im Angestelltenverhältnis

  • Zulässigkeit prüfen: Nebenjobs sind erlaubt, dürfen aber den Hauptjob nicht beeinträchtigen.

  • Meldepflicht: Zustimmung des Arbeitgebers kann erforderlich sein.

  • Konkurrenzverbot beachten: Kein Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber.

  • Höchstarbeitszeit: Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen gelten für Haupt- und Nebenjob zusammen.

  • Benachteiligungsverbot: Kündigungen wegen erlaubtem Nebenjob sind anfechtbar.

Nebenjobs im Angestelltenverhältnis sind grundsätzlich erlaubt, doch es gelten spezifische Regeln und Einschränkungen. Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass der Nebenjob den Interessen des Hauptarbeitgebers nicht entgegensteht.

Laut Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen, wenn diese dem Unternehmen schadet oder arbeitszeitrechtlich unvereinbar ist (z. B. Überschreitung der Höchstarbeitszeit).

  • Ein Konkurrenzverbot während des laufenden Dienstverhältnisses verbietet gemäß § 7 Angestelltengesetz (AngG) Tätigkeiten, die dem Arbeitgeber unmittelbar Konkurrenz machen oder anderweitig nachteilig („abträglich“) sind, etwa durch Schwarzarbeit. Ein Verstoß kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

  • Zustimmungspflicht: Ist im Arbeitsvertrag eine Meldepflicht für Nebenjobs vereinbart, muss diese eingehalten werden. Auch ohne explizite Meldepflicht empfiehlt es sich, den Arbeitgeber vorab zu informieren, um späteren Problemen vorzubeugen.

  • Höchstarbeitszeit einhalten: Nebenjobs dürfen zusammen mit dem Hauptjob nicht die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit (maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche laut § 9 Arbeitszeitgesetz (AZG)) überschreiten.

  • Benachteiligungsverbot: Eine Kündigung oder Entlassung aufgrund einer erlaubten Nebenbeschäftigung ist unzulässig (§ 105 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)). Arbeitnehmer können gegen solche Kündigungen gerichtlich vorgehen; hierbei gilt eine kurze Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung (§ 107 ArbVG).

Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung:

Die Zulässigkeit eines Nebenjobs hängt vom individuellen Arbeitsvertrag ab. Teilzeitbeschäftigte dürfen keinem generellen Nebenbeschäftigungsverbot unterliegen, eine solche Regelung wäre unzulässig (§ 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)).

Arbeitgeber dürfen Nebenjobs nur verbieten, wenn sie dem Hauptjob klar abträglich sind oder wenn sie gegen arbeitsrechtliche Vorschriften (z. B. Höchstarbeitszeit) verstoßen.

Sonderregeln für bestimmte Angestellte:

Angestellte in kaufmännischen oder höheren Positionen dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers generell keine konkurrierenden Tätigkeiten oder selbstständige kaufmännische Geschäfte betreiben (§ 7 AngG und § 27 AngG).

Folgen bei Verstößen gegen Verbote:

Verstöße gegen Nebenbeschäftigungsverbote oder Konkurrenzklauseln können schwerwiegende Konsequenzen haben. Mögliche Folgen sind eine fristlose Entlassung (§ 27 AngG), Schadenersatzforderungen oder Herausgabeansprüche des Arbeitgebers für Gewinne aus unzulässigen Nebentätigkeiten.

Selbstständig im Nebenjob: Chancen & Risiken

  • Flexible Verdienstchance: Sicheren Start durch Nebenerwerb.

  • Anmeldungspflicht: Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt verpflichtend.

  • Gewerbeanmeldung: Bei gewerblicher Tätigkeit zwingend notwendig.

  • Steuerliche Pflichten: Ab 730 Euro Zusatzeinkommen besteht Steuerpflicht.

  • Buchhaltung: Empfehlung zur sorgfältigen Buchführung (z. B. mit freefinance.at).

Eine selbstständige Tätigkeit als Nebenjob bietet Arbeitnehmern und Studenten große Chancen, aber auch einige Risiken:

  • Die Tätigkeit erlaubt, schrittweise und risikoarm in die Selbstständigkeit einzusteigen und die Marktchancen für eine Geschäftsidee zu testen, ohne den Hauptberuf aufzugeben.

  • Typische Vorteile sind flexible Arbeitszeiten, eigenverantwortliche Zeiteinteilung und zusätzliche Einkommensmöglichkeiten.

Es bestehen jedoch klare rechtliche Pflichten:

Selbstständige Nebenjobs unterliegen zudem der Meldepflicht beim Finanzamt:

Eine ordentliche Buchhaltung von Beginn an ist ratsam, um spätere steuerliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Tools wie das Buchhaltungsprogramm von freefinance.at erleichtern gerade Kleinunternehmern die Buchführung und helfen bei der Einhaltung steuerlicher Vorgaben.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Nicht jede nebenberufliche Tätigkeit ist automatisch gewerbepflichtig. Eine Gewerbeanmeldung wird verpflichtend, sobald regelmäßig gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden und Einkünfte daraus erzielt werden (§ 339 Gewerbeordnung (GewO)).

  • Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Texter, Übersetzer, Webdesigner ohne Handelstätigkeiten) benötigen hingegen keine Gewerbeanmeldung.

Die genaue Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sollte individuell geprüft werden, da sich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen erheblich unterscheiden können.

Mehr zum Thema: Gewerbe anmelden

Sozialversicherung: Grenzen & Nachzahlungen

  • Versicherungspflicht: Tritt bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen ein.

  • Geringfügigkeitsgrenze: 2025 monatlich 551,10 Euro; darüber hinaus automatische Pflichtversicherung.

  • Nachzahlungen: Möglich bei mehreren geringfügigen Tätigkeiten, wenn die Gesamteinkünfte die Grenze übersteigen.

  • Versicherungsgrenze für Neue Selbständige: Bei Einkünften unter 6.613,20 Euro jährlich entfällt die Pflichtversicherung.

  • Beitragssätze: Krankenversicherung 6,8 %, Pensionsversicherung 18,5 %, Unfallversicherung pauschal 12,07 Euro monatlich, Selbständigenvorsorge 1,53 %.

  • Sozialversicherung: Prüft Einkünfte einmal jährlich und schreibt Nachzahlungen rückwirkend vor.

Bei Nebenjobs und mehreren geringfügigen Tätigkeiten spielt die Geringfügigkeitsgrenze eine zentrale Rolle. Für 2025 beträgt diese Grenze monatlich 551,10 Euro.

  • Liegt das Einkommen aus einer oder mehreren Tätigkeiten in Summe darunter, besteht lediglich eine Pflicht zur Unfallversicherung.

  • Wird die Grenze überschritten, entsteht automatisch eine Versicherungspflicht für Kranken- und Pensionsversicherung.

Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen werden jedoch die Gesamteinkünfte zusammengerechnet:

  • Übersteigt die Summe monatlich die Grenze von 551,10 Euro, führt dies rückwirkend zu einer Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.

  • Betroffene müssen mit Nachzahlungen rechnen, die einmal jährlich durch die Sozialversicherung berechnet und vorgeschrieben werden.

  • Diese Nachzahlungen können allerdings im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung teilweise zurückerstattet werden.

Die Sozialversicherung summiert alle monatlichen Einkünfte und prüft, ob diese die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Wenn dies der Fall ist, kommt es zu einer rückwirkenden Vorschreibung von Beiträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung.

  • Die Prüfung erfolgt durch die Sozialversicherung einmal jährlich automatisch.

Die Versicherungsgrenze für Neue Selbständige gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG ist ebenfalls wichtig: Wenn der jährliche Gewinn unter 6.613,20 Euro bleibt, tritt keine Sozialversicherungspflicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) ein. Erst bei Überschreitung dieser Einkommensgrenze entsteht die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung der Selbständigen.

Für nebenberuflich selbstständig Tätige gelten zudem spezielle Beitragsgrundlagen und Beitragssätze, die unabhängig von der Geringfügigkeitsgrenze wichtig sind. Für das Jahr 2025 wurden folgende Werte festgelegt:

Jährlicher Mindest- und Höchstbeitrag (2025):

  • Mindestbeitrag: 1.919,04 Euro jährlich
    Monatliche Mindestbeiträge: 101,95 Euro PV + 37,47 Euro KV + 8,43 Euro SV + 12,07 Euro UV = 159,92 Euro; multipliziert mit 12 Monaten ergibt 1.919,04 Euro jährlich.

  • Höchstbeitrag: 24.372,36 Euro jährlich
    Monatliche Höchstbeiträge: 1.392,13 Euro PV + 511,70 Euro KV + 115,13 Euro SV + 12,07 Euro UV = 2.031,03 Euro; multipliziert mit 12 Monaten ergibt 24.372,36 Euro jährlich.

Sollten aufgrund mehrerer geringfügiger Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge nachträglich bezahlt werden müssen, können diese Beiträge teilweise über die Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden. Dies reduziert die finanzielle Belastung nachträglich.

Mehr zum Thema: Sozialversicherung der Selbstständigen

Steuern & steuerliche Besonderheiten

  • Steuerfreibetrag: Jahreseinkommen bis 13.308 Euro steuerfrei.

  • Steuersätze: Progressive Einkommensteuer zwischen 20 % und 55 %.

  • Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanzierung oder Pauschalierung möglich.

  • Steuererklärungspflicht: Bei zusätzlichen Einkünften über 730 Euro jährlich verpflichtend.

  • Betriebsausgaben: Steuerlich absetzbar, Belegpflicht sieben Jahre.

  • Liebhaberei: Steuerlich nicht anerkannt, wenn Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung bis 55.000 Euro Umsatz, Regelbesteuerung optional.

Nebenjobs, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch selbstständig ausgeführt, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für Nebeneinkünfte gilt dabei ein Steuerfreibetrag von aktuell 13.308 Euro Jahreseinkommen. Einkünfte über dieser Grenze unterliegen progressiven Einkommensteuersätzen, die je nach Gesamteinkommen zwischen 20 % und maximal 55 % variieren.

Zur Gewinnermittlung stehen grundsätzlich drei Methoden zur Verfügung:

Wichtig ist die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmitteln, Computer und Internetverbindung. Anlaufkosten und Vorlaufverluste, die vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit entstehen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Zu beachten ist die Steuererklärungspflicht: Nebenberufliche Einkünfte über 730 Euro jährlich müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Überschreitet das Gesamteinkommen aus Hauptjob und Nebentätigkeit im Jahr 2025 den Betrag von 14.517 Euro, besteht ebenfalls eine Steuererklärungspflicht.

Die sogenannte „Liebhaberei“-Regelung besagt, dass das Finanzamt Tätigkeiten, die dauerhaft keinen Gewinn abwerfen, steuerlich nicht anerkennt. Verluste aus solchen Tätigkeiten können nicht geltend gemacht werden.

Bei der Umsatzsteuer können Nebenberufler als Kleinunternehmer gelten, solange der jährliche Umsatz unter 55.000 Euro brutto bleibt. In diesem Fall sind sie von der Umsatzsteuer befreit, haben jedoch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Eine freiwillige Regelbesteuerung ist optional und ermöglicht den Vorsteuerabzug.

Steuerliche Besonderheiten bei nebenberuflicher Unternehmensgründung:

Nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet steuerlich betrachtet, dass Einkünfte zusätzlich zum Hauptjob versteuert werden müssen. Alle Einkünfte (unselbstständige und selbstständige) werden zusammengerechnet und unterliegen den oben genannten progressiven Einkommensteuersätzen.

Steuererklärungspflicht: Bereits ab zusätzlichen Einkünften von mehr als 730 Euro jährlich und einem Gesamteinkommen über 14.517 Euro (ab 2025) besteht eine Erklärungspflicht.

Betriebsausgaben & Belege: Steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben erfordert Belege, die sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Anlaufkosten vor der Betriebseröffnung sind ebenfalls absetzbar.

Liebhaberei-Prüfung: Das Finanzamt überprüft, ob langfristig eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Liegt diese nicht vor, entfällt die steuerliche Anerkennung.

Umsatzsteuerregelung: Die Kleinunternehmerregelung bietet Umsatzsteuerbefreiung bis 55.000 Euro Jahresumsatz (kein Vorsteuerabzug), optional ist eine Regelbesteuerung möglich.

Anmeldung beim Finanzamt: Die Betriebseröffnung muss innerhalb eines Monats mittels Formular Verf24 oder elektronisch über FinanzOnline gemeldet werden.

Sozialversicherung: Parallel zur steuerlichen Anmeldung ist die Prüfung der Versicherungspflicht (Kleinunternehmerregelung oder Vollversicherung) bei der gewerblichen Sozialversicherung erforderlich.

Finanzielle Aspekte & realistische Verdienstmöglichkeiten

  • Verdienstspanne: Variiert stark nach Tätigkeit, Qualifikation und Zeiteinsatz.

  • Abrechnungsarten: Vergütung pro Stunde, pro Wort (Textarbeiten) oder pro Datensatz (Datenerfassung).

  • Schwankungen: Nebeneinkommen oft unregelmäßig und saisonabhängig.

  • Einflussfaktoren: Berufserfahrung, Fachkenntnisse, persönliche Effizienz.

  • Planung: Realistische Kalkulation der Einkünfte wichtig, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Die finanziellen Verdienstmöglichkeiten bei Nebenjobs von zuhause unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Generell bestimmen Qualifikation, Fachkenntnisse, Berufserfahrung und Zeiteinsatz maßgeblich das erreichbare Einkommen. Während Tätigkeiten wie einfache Produkttests oder Datenerfassung meist geringer vergütet werden, erzielen spezialisierte Tätigkeiten wie Texterstellung, Übersetzung oder Grafikdesign höhere Honorare.

Gängige Abrechnungsmodelle im Homeoffice sind:

  • Stundenweise Vergütung: Üblich etwa bei Kundenbetreuung, virtueller Assistenz und Programmierern. Einstiegsgehälter reichen von rund 10 bis 20 Euro pro Stunde; erfahrene Spezialisten können bis zu 50 Euro und mehr erreichen.

  • Vergütung pro Wort oder Zeile: Verbreitet bei Textarbeiten (Übersetzungen, Lektorate). Üblich sind 2 bis 15 Cent pro Wort, abhängig von Komplexität und Qualität.

  • Bezahlung pro Datensatz: Oft bei Recherchearbeiten und Datenerfassung üblich. Typische Sätze reichen von wenigen Cent bis zu einem Euro pro Datensatz, je nach Komplexität und Genauigkeitsanforderung.

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass Einkommen aus Nebentätigkeiten häufig unregelmäßig sind und Schwankungen unterliegen, etwa durch saisonale Nachfrage oder wechselnde Auftragslagen. Daher sollten Nebenjobber realistisch planen und regelmäßige Einnahmen nicht überbewerten. Idealerweise bildet der Nebenverdienst eine flexible Ergänzung zum Einkommen aus Hauptjob oder Pension und ist keine dauerhafte Hauptverdienstquelle, insbesondere nicht im Vergleich zu einer Vollzeit-Anstellung.

Sonderzahlungen: Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld im Nebenjob

Auch bei Nebenjobs im Angestelltenverhältnis besteht grundsätzlich Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld („13. Gehalt“) und Weihnachtsgeld („14. Gehalt“).

  • Diese Zahlungen hängen vom jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ab und sind im Arbeitsvertrag klar geregelt.

  • Arbeitnehmer, die einem Kollektivvertrag unterliegen, erhalten diese Zahlungen oft automatisch, anteilig entsprechend ihres tatsächlichen Arbeitseinsatzes.

Bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf diese Sonderzahlungen.

Warnhinweise: Unseriöse Angebote sicher erkennen

  • Unrealistische Versprechen: Vorsicht bei schnellem, hohem Einkommen ohne Qualifikation.

  • Kostenfallen: Angebote, die Vorabzahlungen oder teure Starterpakete verlangen, sind oft unseriös.

  • Mangelnde Transparenz: Fehlende Informationen über den Auftraggeber und unklare Aufgaben sind Warnsignale.

  • Gefälschte Jobanzeigen: Jobs ohne nachvollziehbare Kontaktdaten und seriöse Website meiden.

Nebenjobs von zuhause sind populär – aber leider auch häufig Ziel unseriöser Anbieter. Diese versprechen oft ein schnelles, hohes Einkommen bei minimalem Zeit- und Arbeitsaufwand, was sich in der Praxis als unrealistisch erweist. Um nicht Opfer von Betrug oder Abzocke zu werden, sollten folgende Warnzeichen beachtet werden:

  • Unrealistische Einkommensversprechen: Seriöse Tätigkeiten erfordern Zeit, Kenntnisse und Engagement. Angebote, die Tausende Euro monatlich bei geringem Aufwand versprechen, sind in der Regel unseriös und dienen meist dazu, an persönliche Daten oder Vorabzahlungen zu gelangen.

  • Kostenpflichtige Starterpakete: Seriöse Nebenjobs verlangen keine Vorauszahlungen für Arbeitsmaterialien oder Starterkits. Anbieter, die hohe Startgebühren verlangen, sind oft unseriös oder bewegen sich in rechtlichen Grauzonen (siehe § 864a ABGB und § 879 ABGB zum Schutz vor Wucher und sittenwidrigen Geschäften).

  • Mangelnde Transparenz: Auffällig ist, wenn Anbieter keine klaren Angaben zu ihrem Unternehmen, Firmensitz oder Kontaktdaten machen. Seriöse Unternehmen geben ihre Identität und rechtliche Rahmenbedingungen eindeutig an.

  • Fake-Stellenanzeigen: Inserate, die nur vage formuliert sind oder mit übertriebenen Versprechen locken, sollten sorgfältig geprüft werden. Oft handelt es sich dabei um reine Datensammlung oder um Betrugsversuche.

Schutzmaßnahmen & effektive Vorbeugung:

  • Anbieter prüfen: Immer Impressum, Kontaktdaten und Bewertungen überprüfen.

  • Keine Vorabzahlungen leisten: Nie Gebühren im Voraus bezahlen.

  • Realistische Angebote: Jobs wählen, die marktüblichen Vergütungen entsprechen.

Checkliste zur Erkennung unseriöser Angebote

  • Einkommensversprechen: Übertriebene Verdienstmöglichkeiten ohne klaren Leistungsumfang.

  • Vorabzahlungen: Forderungen nach Gebühren, Materialkosten oder Starterpaketen.

  • Kontaktinformationen: Fehlende oder unvollständige Angaben zum Anbieter.

  • Stellenanzeigen: Unklare Jobbeschreibungen und unrealistische Tätigkeiten.

  • Bewertungen: Negative Erfahrungsberichte oder fehlende Bewertungen des Unternehmens.

Seriöse Heimarbeit und Nebenjobs von zuhause zeichnen sich durch Transparenz, faire Konditionen und realistische Verdienstmöglichkeiten aus. Doch nicht jedes Angebot hält, was es verspricht.

Mit unserer Checkliste können Sie einfach und rasch prüfen, ob ein Angebot seriös ist oder ob Vorsicht geboten ist. Die praktische Checkliste hilft Ihnen dabei, sich vor unseriösen Nebenjobs effektiv zu schützen und seriöse von zweifelhaften Angeboten schnell und einfach zu unterscheiden.

Im Zweifelsfall sollten Sie auf ein Angebot verzichten oder den Rat einer offiziellen Stelle, wie der Arbeiterkammer Österreich (AK), einholen.

Checkliste für Nebenjobs von zuhause:

Merkmal

Seriös

Unseriös

Einkommensversprechen

Marktgerechte, nachvollziehbare Entlohnung

Übertriebene Versprechen („hohes Einkommen bei wenig Aufwand“)

Kosten und Gebühren

Keine oder transparente Gebührenstruktur

Versteckte Kosten, Vorabzahlungen oder teure Starterpakete

Angaben zum Anbieter

Vollständiges Impressum, klare Identität, Adresse

Fehlende oder nicht überprüfbare Unternehmensinformationen

Aufgabenbeschreibung

Klare, detaillierte Beschreibung der Tätigkeit

Unklare Aufgaben, übertrieben einfache Tätigkeitsbeschreibungen

Vertrag und Kündigung

Transparent, klar formulierte Bedingungen und Kündigungsmöglichkeiten

Keine klaren Vereinbarungen, erschwerte Kündigung

Erfahrungen & Bewertungen

Positive, authentische Erfahrungsberichte

Negative oder fehlende Bewertungen, Warnhinweise

Kontaktaufnahme

Einfache Erreichbarkeit über Telefon, E-Mail oder Webseite

Keine oder schwer erreichbare Kontaktmöglichkeiten

Rechtliche Grundlagen & wichtige Bestimmungen

  • Arbeitsrecht: Nebenjobs müssen arbeitsrechtliche Bestimmungen und Konkurrenzverbote beachten.

  • Sozialversicherungsrecht: Pflichtversicherung beachten; Einkünfte aller Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

  • Steuerrecht: Verpflichtung zur Steuererklärung ab 730 Euro Zusatzeinkommen jährlich.

  • Gewerberecht: Regelmäßige Tätigkeiten erfordern oft eine Gewerbeanmeldung.

Wer einen Nebenjob von zuhause ausübt, muss mehrere rechtliche Rahmenbedingungen kennen und beachten. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen betreffen das Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- sowie Gewerberecht:

Arbeitsrechtliche Aspekte:

Arbeitnehmer müssen bei Nebenjobs besonders auf das arbeitsrechtliche Umfeld achten:

  • Ein Nebenjob darf den Hauptjob nicht beeinträchtigen oder dem Arbeitgeber Konkurrenz machen.

  • Arbeitsverträge enthalten oft sogenannte Konkurrenzklauseln oder Nebenbeschäftigungsverbote, deren Nichtbeachtung zur fristlosen Entlassung oder Schadenersatzforderungen führen kann (§ 7 AngG, § 27 AngG).

  • Zudem darf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von insgesamt 12 Stunden täglich bzw. 60 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden (§ 9 AZG).

  • Arbeitnehmer genießen darüber hinaus ein Benachteiligungsverbot, sodass Kündigungen oder Entlassungen aufgrund einer zulässigen Nebenbeschäftigung gerichtlich angefochten werden können.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte:

Bei Nebenjobs von zuhause gelten spezielle sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

  • Wesentlich dabei ist die Geringfügigkeitsgrenze, die für das Jahr 2025 monatlich bei 551,10 Euro liegt. Mehrere geringfügige Beschäftigungen können zusammengerechnet dazu führen, dass diese Grenze überschritten wird.

In solchen Fällen entsteht rückwirkend eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung:

  • Laut §§ 471f bis 471h ASVG beginnt diese Pflichtversicherung rückwirkend ab dem ersten Tag jenes Kalendermonats, in dem erstmals eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen wurde, deren Summenentgelt gemeinsam mit anderen geringfügigen Tätigkeiten die monatliche Grenze überschreitet.

  • Die Pflichtversicherung endet entsprechend mit Ablauf des Kalendermonats, in dem diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Die Sozialversicherung prüft einmal jährlich automatisch sämtliche Einkommen und verordnet bei Überschreiten der Grenze gegebenenfalls Nachzahlungen. Diese nachgezahlten Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung können teilweise über die Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden.

Steuerrechtliche Aspekte:

Steuerrechtlich sind sämtliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten grundsätzlich steuerpflichtig. Nebenjobs sind dem Finanzamt zu melden, sobald zusätzliche Einkünfte von jährlich 730 Euro überschritten werden.

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Quellen