Markenanmeldung

Markenanmeldung ⇒ verständlich erklärt

Vielen Unternehmen stellt sich irgendwann die Frage, wie sie ihre Waren und Dienstleistungen besser schützen können. Die Markenanmeldung schützt Logo, Produkt- oder Firmennamen vor Verlust, Wertminderung oder Missbrauch und beugt Rechtsstreitigkeiten sowie dem Identitätsverlust vor. Das gilt für Unternehmen jeder Rechtsform.

Markenanmeldung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Markenanmeldungen können sowohl durch Unternehmen als auch durch Privatpersonen erfolgen.

  • Die Markenanmeldung in Österreich erfolgt beim Österreichischen Patentamt.

  • Marken lassen bei Konsumenten oft auch Rückschlüsse auf gesicherte Qualität und Vertrauenswürdigkeit zu. Deswegen ist es sinnvoll, Marken zu schützen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

  • Wie hoch die Kosten für die Anmeldung einer Marke sind, hängt von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich beginnen die Kosten bei circa 250 Euro (bei Online-Anmeldung).

  • Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte unbedingt eine ausführliche Markenrecherche durchgeführt werden, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.

  • Bei Markenanmeldungen kann zwischen nationalen Marken, IR-Marken und Gemeinschaftsmarken unterschieden werden.

Markenanmeldung: Übersicht


Als Markenanmeldung bezeichnet man einen förmlichen Antrag auf die Eintragung einer Marke. Zuständige Behörde ist das österreichische Patentamt.

Marken dienen dazu, Produkte oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz unterscheidbar zu machen.

  • Diese können als Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort- und Bildmarken, Klangmarken und multimediale Marken vorkommen.

Ist eine Marke angemeldet und unterliegt sie der Schutzfähigkeit, so hat der Markeninhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz das Recht, Dritten die Nutzung des Markennamens zu verbieten und rechtlich dagegen vorzugehen.

Was versteht man unter einer Marke?


Eine Marke beschreibt Zeichen aller Art, die dazu dienen, Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Je nachdem, was man mit der Marke schützen will, gibt es unterschiedliche Warenklassen.

Rechtlich gesehen ist eine Marke in dem Gebiet, in dem sie erteilt wurde, in unserem Falle also Österreich, ein selbstständiges Vermögensrecht.

Damit zählt die eingetragene Marke zu den Aktiva eines Unternehmens, weil sie einen immateriellen Vermögensgegenstand darstellt und dementsprechend auch in den Aktivposten der Bilanz des Unternehmens erfasst wird.

Welche Welche Arten von Marken gibt es?


Schutzfähig sind die folgenden Arten von Marken, wobei auch Kombinationsmarken wie die Wort-Bild-Marke, beispielsweise die Kombination aus einem Unternehmensnamen mit dem zugehörigen Logo der Firma, schutzfähig sind:

  • Wortmarken (Buchstabenreihenfolge): Bestehen aus Groß- oder Kleinbuchstaben, Zahlen und eventuell Sonderzeichen. Es geht rein um das Wort, also keine besondere Schriftart, keine Farbe und keine bildlichen Elemente. Beispiel: Visa

  • Bildmarken: Bestehen aus grafischen Elementen ohne zusätzliche Wortelemente. Beispiel: Apple-Logo

  • Wort-Bild-Marken: Kombination aus Wortmarke mit gestalterischen Elementen, etwa einer bestimmten Anordnung, einer bestimmten Schriftart oder zusätzlichen grafischen Darstellungen. Beispiel: VW-Logo

  • Farbmarken: Sie schützen eine Farbe, die zur Kennzeichnung bestimmter Güter genutzt wird. Achtung: Ein farbiges Bild ist eine Bildmarke, keine Farbmarke! Beispiel für Farbmarken: Manner-Rosa

  • Klangmarken (Hörmarken): Bestehen nur aus einem Ton oder einer Klangfolge. Darunter fallen beispielsweise Jingles, kurze Musikfolgen und Geräusche.

  • 3-D-Marken: Bestehen aus einer dreidimensionalen Form (Beispiel: Lindt-Hase) oder aus einer Kombination der Form mit weiteren Elementen wie einem Schriftzug.

  • Hologrammmarken: Enthalten Elemente, die holografische Merkmale aufweisen, zum Beispiel in Form von Etiketten oder Aufklebern.

  • Positionsmarken: Hierbei geht es um die besondere Positionierung der Marke auf der Ware. Beispiel: Knopf im Ohr

  • Mustermarken: Eine Reihe von Elementen, die in regelmäßiger Abfolge auf einem Produkt wiederholt werden und so ein Muster bilden.

  • Bewegungsmarken: Entstehen durch die Bewegungsänderung der in einer Marke enthaltenen Elemente, etwa wenn die Darstellung eines Firmenlogos auf einer Website sich dreht.

  • Multimediamarken: Hier werden mehrere Markenarten kombiniert. Multimediamarken liegen vor allem dann vor, wenn etwa Bild- mit Tonelementen kombiniert werden, etwa bei animierten Darstellungen des Firmenlogos mit gesungenen Slogans.

Warum sollten Unternehmer ihre Marke anmelden?


Marken sorgen dafür, dass Kunden die Zuordnung von Waren oder Dienstleistungen zu dem entsprechenden Erzeuger oder Unternehmen leichter fällt.

Durch die Anmeldung einer Marke wird die Verwendung dieser zudem geschützt:

Sollten Konkurrenten oder Wettbewerber diese Marke trotzdem nützen, kann gegen diesen Eingriff in das eigene Markenrecht mittels gerichtlicher Klage (etwa auf Schadenersatz, Unterlassung oder auch Urteilsveröffentlichung) vorgegangen werden.

Markenanmeldung: zuständige Stelle


Die Anmeldung einer Marke erfolgt in Österreich beim Österreichischen Patentamt (ÖPA).

Dort ist neben der klassischen Formen der Markenanmeldung auch eine Online-Anmeldung für nationale und internationale Marken möglich.

Eintragungspflicht

Wird eine Marke angemeldet, also das Markenrecht erworben, so muss die Marke gemäß § 2 Abs. 1 Markenschutzgesetz in das Markenregister eingetragen werden.

Markenanmeldung: Kosten


Die Kosten für die Markenanmeldung unterscheiden sich je nachdem, ob eine österreichische Marke, eine internationale Marke oder eine Unionsmarke angemeldet werden soll.

Die genauen Kosten können in § 22 Patentamtsgebührengesetz (PAG) und in den Infobroschüren des ÖPA nachgelesen werden.

Die Kosten für die Anmeldung einer Marke in Österreich starten bei circa 360 Euro, darin enthalten ist zudem die Schutzdauergebühr für 10 Jahre.

Wie hoch die Kosten für die die Markenanmeldung schlussendlich sind, hängt natürlich auch davon ab, ob die Leistungen eines Patentanwalts in Anspruch genommen werden.

So können Unternehmer ihre Marke beim ÖPA anmelden


Um eine Marke anzumelden und damit Markenrechte zu erwerben, haben Unternehmen und Privatpersonen verschiedene Möglichkeiten.

Arten der Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke kann beim österreichischen Patentamt auf die folgenden Arten erfolgen:

  • Mittels amtlichem Formular MA 1 - Nationale Markenanmeldung; dieses kann persönlich im ÖPA abgegeben oder postalisch eingereicht werden. Eine Anmeldung per Mail ist nicht möglich!

  • Online-Anmeldung: Die Online-Markenanmeldung erfolgt über den Online-Service des ÖPA.

  • Bei der Online-Anmeldung ist neben der klassischen Form auch eine Fast-Track-Anmeldung möglich. Entspricht die Marke den nötigen Anforderungen, kann dieses Verfahren gewählt werden. Die Anmeldedauer beträgt hier nur 10 Tage, während sie bei Anmeldung in Papierform in der Regel 3 Monat in Anspruch nimmt.

  • Internationale Marken können mittels Madrid E-Filing ebenfalls über den Online-Service des ÖPA angemeldet werden.

  • Möchten Sie eine EU-Marke anmelden, so erfolgt die Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Auch hier ist eine Online-Anmeldung möglich.

Markenanmeldung in 8 Schritten


Gemäß § 16 Abs. 2 Markenschutzgesetz müssen Markenanmeldungen in Österreich beim österreichischen Patentamt erfolgen. Dieses führt zudem das Markenregister.

Der Weg zur Markenanmeldung kann etwa so aussehen:

  1. Recherche, ob für die gewünschte Marke bereits Markenschutz besteht.

  2. Entscheidung, wie die Markenanmeldung erfolgen soll (online, per Post, …).

  3. Korrektes Ausfüllen und Abschicken der nötigen Unterlagen.

  4. Formalprüfung durch das ÖPA (liegen Mängel vor, kommt eine Aufforderung zur Behebung dieser).

  5. Falls beauftragt: Zustellung der Ähnlichkeitsrecherche.

  6. Gesetzmäßigkeitprüfung: Hier wird kontrolliert, ob die anzumeldende Marke in irgendeiner Weise unter die Registierungshindernisse gemäß § 4 Markenschutzgesetz fällt.

  7. Erfüllt die Marke alle Eintragungserfordernisse, so wird sie im Markenregister eingetragen und im österreichischen Markenanzeiger veröffentlicht.

  8. Nun können Sie Ihre Marke im Geschäftsverkehr mit dem Kürzel „®“ nutzen.

Markenanmeldung: Probleme und Hürden


Bevor eine Markenanmeldung erfolgt, sollte unbedingt eine ausführliche Markenähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Diese Ähnlichkeitsrecherche kann über verschiedene Datenbanken erfolgen, kann aber gegen eine Gebühr auch an das Patentamt abgegeben werden.

Alle Details zur Markenähnlichkeitsrecherche des ÖPA, zu den Kosten dieser und dem Bestellvorgang finden Sie direkt hier:

Markenähnlichkeitsrecherche beim ÖPA

Die Sache mit der Verwechslungsgefahr

Laut Urteil des OGH vom 20.5.2014 ist Verwechslungsgefahr dann anzunehmen, wenn diese bei einem der drei folgenden Ähnlichkeitskriterien gegeben ist:

  • Wortbild
  • Wortklang
  • Wortsinn

Die Verwechslungsgefahr muss demnach nur in einem dieser Kriterien bestehen. Die Prüfung ist auch darauf abzustellen, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Marke wahrnimmt.

Markenverletzungen feststellen


Wenn man eine Marke anmeldet, erwartet man sich davon auch einen gewissen Schutz. Wie kann man nun eine Markenverletzung durch Konkurrenten feststellen?

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten genutzt wird.

Wenn Sie sich durch die Eintragung einer Marke in Ihrem Markenrecht gestört fühlen, so können Sie beim Patentamt einen Widerspruch gegen die Neueintragung einbringen oder einen Löschungsantrag stellen.

Außerdem steht es Ihnen zu, bei Verletzung Ihrer Markenrechte Zivilklage zu erheben.

Was kann nicht als Marke angemeldet werden?


Welche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden können, ergibt sich aus § 4 Abs. 1 ff Markenschutzgesetz. Einige Beispiele dafür sind:

  • Zeichen, die ausschließlich aus Staatswappen bestehen.

  • Zeichen, die dazu geeignet sind, das Publikum über Herkunft oder Beschaffenheit der Ware zu täuschen.

  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

  • Zeichen, die keine Unterscheidungskraft haben.

FreeFinance Logo

Buchhaltung mit FreeFinance

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Angebot bis Z wie Zeitersparnis:

  • Für alle Branchen
  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Nie wieder Fristen verpassen: von UVA bis ZM
  • Vollständige E/A oder Doppelte Buchhaltung
  • PSD2: Direktimport der Kontoauszüge mit automatischen Buchungsvorschlägen
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Eine Marke ist ein Kennzeichen eines Unternehmens, das dieses von Mitbewerbern und Konkurrenten oder Konkurrenzprodukten unterscheiden soll.

Eine Marke kann nicht allgemein geschützt werden, sondern nur gemeinsam mit den mit ihr im Zusammenhang stehenden Produkten oder Dienstleistungen des Anmelders. Auch Firmennamen können durch eine Anmeldung als Markennamen geschützt werden.

Außerdem zählt eine eingetragene Marke zu den Aktiva eines Unternehmens, weil sie einen immateriellen Vermögensgegenstand darstellt und dementsprechend auch in den Aktivposten der Bilanz des Unternehmens erfasst wird.

Marken können online via Online-Services vom Österreichischen Patentamt, per Post oder persönliche im Patentamt angemeldet werden.

In der Anmeldung müssen der Name der anmeldenden Partei sowie etwaiger Firmensitz oder Wohnort angegeben werden. Zusätzlich müssen jene Waren oder Dienstleistungen, die mittels Marke geschützt werden sollen, in einem nach Klassen geordneten Verzeichnis vorgelegt werden.

Die Kosten für eine klassische Markenanmeldung in Österreich starten bei circa 250 Euro, wenn die Anmeldung online erfolgt. Ist das nicht der Fall, liegen die Kosten bei mindestens 270 EUR.

Die genauen Kosten sind auch § 22 Patentamtsgebührengesetz (PAG) sowie den Infobroschüren des ÖPA zu entnehmen.

Insgesamt starten die Gesamtkosten für die Markenanmeldung in Österreich inklusive der Schutzdauergebühr für 10 Jahre bei circa 360 Euro.

Die endgültigen Kosten für die Markenanmeldung hängen unter anderem natürlich auch davon ab, in welcher Klasse die anzumeldende Marke liegt und ob ein Anwalt engagiert wird.

Anmeldungen von Marken können sowohl durch Unternehmen, als auch durch Privatpersonen erfolgen. Für die Markenanmeldung ist es nicht notwendig, dass ein Geschäftsbetrieb vorliegt.

Markenanmeldungen und der damit einhergehende Markenschutz lohnen sich vor allem dann, wenn größere Investitionen getätigt werden sollen. So kann dem Risiko ausgewichen werden, dass Konkurrenten vom eigenen Markenaufbau profitieren.

Wird bereits vorab gründlich Markenrecherche betrieben und ist die Markenanmeldung rechtzeitig erfolgt, so können dadurch die Unternehmenskennzeichen besser geschützt werden.

Quellen