B2C steht für „Business-to-Consumer“ und beschreibt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und privaten Endverbrauchern.
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Der Begriff wird häufig im Einzelhandel, Onlinehandel oder im Dienstleistungsbereich verwendet.
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Rechtlich ist relevant, dass Konsumenten durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) besonders geschützt sind – laut § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gilt eine Person als Verbraucher, wenn sie nicht gewerblich oder beruflich handelt.