B2B ⇒ Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen

B2B steht für Business-to-Business – also Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zum Endkundengeschäft (B2C) richtet sich das Angebot an Firmen, Betriebe und Organisationen. B2B spielt eine zentrale Rolle bei Unternehmensgründung, Umsatz und Kundenbindung. Auch steuerlich – etwa bei der Umsatzsteuer – gelten hier andere Regeln.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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B2B – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zu B2B (Business-to-Business)

Definition

B2B steht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (Business-to-Business).

Zielgruppe

Firmen, Organisationen und gewerbliche Kunden – keine Endverbraucher.

Merkmale

Hoher Auftragswert, längere Entscheidungsprozesse, individuelle Leistungen.

Unterschied zu B2C-Bereich

B2C richtet sich an Privatkunden, B2B an Unternehmen.

Steuerliche Aspekte

Umsatzsteuer relevant; kein Konsumentenschutz, keine Widerrufsrechte.

Rechtlicher Rahmen

B2B-Geschäfte unterliegen dem UGB, Regelungen des KSchG gelten nicht (Abgrenzung gem. § 1 KSchG).

Bedeutung

Zentrale Rolle für Österreichs Wirtschaft, besonders in Industrie, Handel & Dienstleistung.

B2B

B2B (Business-to-Business)

B2B steht für Business-to-Business und bezeichnet Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Kontext. B2B-Kunden sind daher fast immer Firmen oder Organisationen, die selbst wirtschaftlich tätig sind. Im B2B-Bereich verkaufen Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen an andere Unternehmen – nicht an Endkunden wie im B2C-Bereich. Typisch für Business-to-Business-Unternehmen ist die klare Ausrichtung auf Geschäftskunden. Solche B2B-Unternehmen sind in Bereichen wie Großhandel, Industrie oder IT besonders stark vertreten.

Definition: Was bedeutet B2B?

  • Begriff: B2B = Business-to-Business

  • Bedeutung: Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen

  • Verwendung: Häufig im Handel, der Industrie, dem Dienstleistungssektor

  • Abgrenzung: Gegensatz zu B2C (Business-to-Consumer)

  • Rechtlich: Keine gesetzliche Definition

  • Bezug: Konsumentendefinition gem. § 1 KSchG relevant zur Abgrenzung

B2B steht für „Business-to-Business“ und beschreibt alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen.

  • Im Gegensatz zu B2C (Business-to-Consumer) richtet sich das Angebot nicht an Endkunden, sondern an gewerbliche Abnehmer, Betriebe oder Organisationen. Am Business-to-Business-Bereich sind folglich immer nur Unternehmen und juristische Personen beteiligt.

Zwar ist B2B kein gesetzlich definierter Begriff, rechtlich relevant ist jedoch die Abgrenzung über den Konsumentenbegriff gemäß § 1 KSchG, der für B2B-Geschäfte nicht gilt.

Typische Merkmale von B2B-Geschäften

  • Zielgruppe: Gewerbliche Kunden, Firmen, Organisationen

  • Kaufverhalten: Rational, prozessorientiert, langfristig

  • Vertrieb: Persönlich, beratungsintensiv, oft mit Angebotspflicht

  • Mengen & Preise: Größere Volumen, individuelle Kalkulation

  • Beziehungsfokus: Vertrauen, Zuverlässigkeit, Kontinuität

  • Relevanz: Besonders im Großhandel, Maschinenbau, IT, B2B-Dienstleistungen

Im B2B-Bereich richten sich Produkte und Leistungen an betriebliche Kunden und Geschäftspartner.

  • Anders als im Endkundengeschäft zählen bei B2B-Beziehungen vor allem Zuverlässigkeit, Fachberatung und maßgeschneiderte Angebote.

Entscheidungsprozesse sind oft langfristiger, der Austausch enger – der Fokus liegt auf Partnerschaft statt Impulskauf.

B2B vs. B2C: Die wichtigsten Unterschiede

  • Zielgruppen: B2B = Unternehmen; B2C = private Endkunden

  • Kaufmotive: B2B = Bedarf & Funktion; B2C = Emotion & Erlebnis

  • Vertrieb: B2B = beratungsintensiv; B2C = transaktionsorientiert

  • Kommunikation: B2B = sachlich; B2C = werblich-emotional

  • Rechtlich: B2B ohne Konsumentenschutz (§ 1 KSchG)

  • Vertragsgestaltung: B2B = individueller; B2C = standardisierter

B2B und B2C unterscheiden sich vor allem in Zielgruppen, Entscheidungsprozessen und rechtlichem Rahmen.

  • Während B2C auf schnelle, oft emotionale Kaufentscheidungen von Privatkunden ausgelegt ist, basiert B2B auf geplanten Investitionen von Unternehmen.

  • Auch im Vertragsrecht gelten im B2B-Bereich andere Regeln als im Konsumentenschutz.

Anwendungsbereiche & Beispiele für B2B

  • Branchen: Industrie, Maschinenbau, Großhandel, IT, Beratung

  • Produkte: Rohstoffe, Industriegüter, Software, Techniklösungen

  • Leistungen: Wartung, Logistik, Schulung, Projektbetreuung

  • Modell: Zulieferung, Projektgeschäft, langfristige Verträge

  • Abwicklung: Angebot, Ausschreibung, Rahmenverträge

  • Beziehung: Firmenkunden, gewerbliche Partner, Organisationen

B2B-Geschäfte finden sich in fast allen wirtschaftlichen Bereichen: vom Maschinenbau über die IT bis zur Beratung.

  • Typisch sind individuell abgestimmte Leistungen, technische Produkte oder Dienstleistungen, die Unternehmen untereinander anbieten.

Der Fokus liegt auf langfristigen Kooperationen, nicht auf Einzelverkäufen – mit klaren Prozessen und vertraglicher Absicherung.

B2B-Marketing & Vertrieb

  • Zielgruppe: Entscheidungsträger in Unternehmen und Organisationen

  • Kommunikation: Sachlich, faktenbasiert, lösungsorientiert

  • Prozesse: Längere Entscheidungszyklen, mehrere Beteiligte

  • Leadgenerierung: Netzwerke, Messen, Fachportale

  • Vertriebsmodell: Persönlich, beratungsintensiv, projektbezogen

  • Ziel: Langfristige Beziehungen, planbarer Umsatz

Im Business-to-Business-Marketing stehen Fakten, Nutzenargumente und klare Prozesse im Vordergrund.
Vertrieb erfolgt meist direkt und persönlich, häufig begleitet von Angebotsphasen und individueller Betreuung.

  • Anders als im B2C zählen im B2B Vertrauen, Fachwissen und maßgeschneiderte Lösungen mehr als emotionale Ansprache.

Weitere Geschäftsformen: B2G & B2A

  • B2G: Business-to-Government – Geschäfte mit Behörden

  • B2A: Business-to-Administration – Fokus auf öffentliche Verwaltung

  • Zielgruppe: Ministerien, Landesregierungen, öffentliche Auftraggeber

  • Vertragsform: Ausschreibungen, Rahmenverträge

  • Abwicklung: Vergabeverfahren, EU-Vergaberichtlinien

  • Abgrenzung: B2B = privatwirtschaftlich, B2G/B2A = staatlich

Neben B2B gibt es Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen – B2G oder B2A genannt.

  • Typisch sind öffentliche Ausschreibungen, Projektvergaben oder langfristige Rahmenverträge.

  • Diese Geschäftsformen unterliegen eigenen Regelwerken, etwa dem österreichischen Bundesvergabegesetz oder EU-Richtlinien.

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Fragen und Antworten

B2B steht für Business-to-Business und beschreibt Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
Im Alltag zeigt sich das etwa bei Lieferanten, Großhandel oder IT-Dienstleistungen – überall dort, wo Firmen mit anderen Firmen Geschäfte machen.

B2B richtet sich an Firmenkunden, B2C an private Endverbraucher.
Während B2C emotionaler und schneller abläuft, ist B2B sachlicher, langfristiger und rechtlich anders geregelt – z. B. ohne Konsumentenschutz.

Quellen