Das freie Gewerbe ist in Österreich im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Gemäß § 5 Abs. 2 GewO handelt es sich dabei um Tätigkeiten, die keinen besonderen Befähigungsnachweis erfordern.
Diese Gewerbeform ermöglicht es Gewerbetreibenden, ohne spezifische Ausbildungen, Prüfungen oder berufliche Nachweise eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Zu den allgemeinen Voraussetzungen, die für die Ausübung eines freien Gewerbes und entsprechender Gewerbeanmeldungen erfüllt sein müssen, gehören:
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Geschäftsfähigkeit: Der Gewerbetreibende muss volljährig und handlungsfähig sein.
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Staatsbürgerschaft: Es wird die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz vorausgesetzt. Für Drittstaatsangehörige ist eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erforderlich.
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Keine Ausschlussgründe: Schwere Vorstrafen oder finanzielle Unregelmäßigkeiten wie Insolvenz können zur Ablehnung der Gewerbeanmeldung und damit dem Ausschluss aus der Gewerbeberechtigung führen (§ 13 GewO).
Das freie Gewerbe ist besonders interessant für Existenzgründer, da der Einstieg aufgrund des Wegfalls von Nachweispflichten relativ einfach ist. Typische Tätigkeiten im Rahmen eines freien Gewerbes sind beispielsweise Handel, Dienstleistungen oder bestimmte handwerkliche Arbeiten.
Die Abgrenzung zu reglementierten Gewerben ist in der Gewerbeordnung klar definiert: Reglementierte Gewerbe erfordern stets einen Befähigungsnachweis, etwa in Form eines Meistertitels, eines Studiums oder einer spezifischen beruflichen Qualifikation (§ 18 GewO).