Erwerbsgesellschaft

Was ist eine Erwerbsgesellschaft?

Die eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) ist eine Gesellschaft, die auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter gemeinsamer Firma gerichtet ist, zu deren Zweck eine Kommanditgesellschaft gegründet werden kann.

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  1. Erwerbsgesellschaft: Definition
  2. Siehe auch

Erwerbsgesellschaft: Definition

Eine eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) wird dann gegründet, wenn eine offene Gesellschaft, oder Kommanditgesellschaft nicht gegründet werden können, jedoch ähnliche Ansprüche vorliegen.

Eine EEG kann für alle selbstständigen Erwerbstätigkeiten gegründet werden, bei denen wegen ihrer Art oder wegen des geringen Umfanges ihres Geschäftsbetriebes keine Personengesellschaft gegründet werden kann; zum Beispiel für Gewerbetreibende, deren Betrieb über das Kleingewerbe nicht hinausgeht (zum Beispiel kleine Handelsbetriebe) bzw. nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (kleine Dienstleistungsgewerbe).

Formen der Erwerbsgesellschaft

Man unterscheidet bei der Erwerbsgesellschaft in offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG).

Die eingetragenen Erwerbsgesellschaften sind nach dem EGG nicht verpflichtet Bücher zu führen.

Nach dem Steuerrecht besteht die Pflicht zur Führung von Büchern (doppelte Buchhaltung) nur dann, wenn die Grenze nach § 125 BAO überschritten wird. Ist dies nicht der Fall, dann kann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt werden.

Die Gewinnverteilung und Entnahmerechte müssen im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

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