Die offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft bestehend aus zwei oder mehreren Personen. Die Haftung der Gläubiger, also der Handelstreibenden, ist bei der OG unbeschränkt.
Offene Gesellschaft
Was ist eine offene Gesellschaft?
Eine offene Gesellschaft (OG) ist eine Vereinigung von zwei oder mehreren Person zum gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, wobei die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt ist.
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Offene Gesellschaft: Definition
Für jeden Gesellschafter werden ein Kapital- und ein Privatkonto geführt. Die Kapitalkonten zweigen im Haben die jeweiligen Kapitalanteile der Gesellschafter (nicht jedoch das Haftungskapital), die Entnahmen werden im Soll der Privatkonten erfasst.
Die laut Gewinnverteilung den Gesellschaftern zustehenden Gewinnanteile werden den Kapitalkonten gutgeschrieben, Verlustanteile den Kapitalkonten angelastet. Die auf den Privatkonten verbuchten Entnahmen werden ebenfalls auf die Kapitalkonten übertragen. Da sich die Höhe des Kapitals durch diese Buchungen ständig ändert, spricht man von veränderlichen Kapitalkonten oder Kapitalkonten mit Saldocharakter. Durch Verluste bzw. zu hohe Entnahmen können sich auch negative Kapitalkonten ergeben.
Offene Gesellschaft: Gewinn- und Verlustverteilung
Am Ende der Rechnungsperiode ist der Erfolg (Gewinn oder Verlust) auf die Gesellschafter aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgt nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder, falls keine Regelung im Vertrag festgelegt ist nach den vertraglichen Vorschriften.
Vertragliche Erfolgsaufteilung
Um zu einer gerechten Gewinnaufteilung zu kommen, werden vor allem die Einlage (Kapitalleistung), die Mitarbeit (Arbeitsleistung), die Haftung und die wirtschaftliche Stärke der einzelnen Gesellschafter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu berücksichtigen sein.
Üblicherweise werden die Kapitalanteile unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres getätigten Einlagen und Entnahmen verzinst. Die Höhe des Zinssatzes wird sich im Allgemeinen an der Rendite festverzinslicher Wertpapiere orientieren.
Geschäftsführende Gesellschafter erhalten ein Geschäftsführergehalt, das meist auch in Verlustjahren bezahlt wird.
Siehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
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Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
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Ratgeber zur Unternehmensgründung in Österreich
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Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich
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Ratgeber zur Unechten Umsatzsteuerbefreiung in Österreich
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Ratgeber zur Umsatzbesteuerung (Regelbesteuerung, Verrechnung mit USt) in Österreich
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Ratgeber zur Einkommensbesteuerung in Österreich
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Ratgeber zur Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
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Ratgeber zur Gewinnermittlung mit der Doppelten Buchhaltung
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Ratgeber zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht
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Ratgeber zur Abschreibung von betrieblichen Wirtschaftsgütern: Absetzung für Abnutzung (AfA)
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Ratgeber zu Reisekosten, Diäten und Pendlerpauschale
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Ratgeber zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
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Glossareintrag zu Bestands- und Erfolgskonten
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Anfangsbestand in der FreeFinance-Anwendungshilfe
Weiterführendes & Funktionen: