GRUNDLAGEN | KONTEN
Für die Verbuchung der laufenden Geschäftsfälle ist es notwendig die Bilanz in einzelne Konten aufzulösen, das heißt für jede Bilanzposition ein Konto einzurichten. Die Konten, auf denen die Vermögensteile, die Schulden und das Eigenkapital verrechnet werden bezeichnet man als Bestandskonten.