Der erste Schritt zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Personengesellschaft wie OG (Offene Gesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) oder einer Kooperationsform wie GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die Errichtung und das Abschließen des Gesellschaftsvertrags - bzw. einer Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft bei einer Ein-Personen-GmbH.
Im Wesentlichen regelt ein Gesellschaftsvertrag immer das Verhältnis der Gesellschafter untereinander!
Der Gesellschaftsvertrag ist zwar grundsätzlich an keine bestimmte Form und Vorschrift gebunden - als rechtliche und verbindliche (Handlungs-)Basis für das spätere Zusammenarbeiten in der Gesellschaft und das Operieren der Gesellschaft kommt dem Vertrag jedoch große Bedeutung zu.
In Sachen Inhalt und zu formulierender, für die Gesellschafter verbindlicher, Regelungen gibt es vorgeschriebene Mindestinhalte und optionale sowie empfohlene Inhalte, die wichtig sein können.