- Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung; er ist in deutscher Sprache für den Schluss eines Geschäftsjahres zu erstellen.
- Der Jahresüberschuss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Kaufmann ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
- Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabregenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erhalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- Der Jahresabschluss ist in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen und vom Kaufmann unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen.
Abschluss von Einzelunternehmen
Was ist der Abschluss von Einzelunternehmen?
Im Zuge des Abschlusses müssen Summen- und Saldenbilanz erstellt werden und die Vorabschlussbuchungen aufgestellt werden. Außerdem müssen die Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch erfasst werden und der formelle Abschluss der Konten vorgenommen werden. Letztendlich wird die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt.
Zum Inhalt dieses Artikels
Abschluss von Einzelunternehmen: Erklärung
Steuerliche Bestimmungen für die Einzelunternehmung
Der Eigentümer des Einzelunternehmens haftet für die Abfuhr sämtlicher Steuern, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen anfallen. Das sind
- die üblichen Betriebssteuern
- die Privatsteuern
- die betrieblichen Durchlaufsteuern
- die aktivierungspflichtigen Steuern
Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Ausarbeitung der Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, ...).
Abschluss von Einzelunternehmen: Hauptbuchabschluss
Im Zuge des Hauptbuchabschlusses sind im Prinzip folgende Arbeiten durchzuführen:
- Erstellung der Summen- und Saldenbilanz
- Aufstellung der Um- und Nachbuchungen (Vorabschlussbuchungen)
Vor allem infolge der komplizierten steuerlichen Vorschriften ist die Ausarbeitung der Buchungsanweisungen für die Um- und Nachbuchungen im Allgemeinen eine schwierige und umfangreiche Arbeit, die meist von einem Steuerberater oder unter dessen Mithilfe durchgeführt wird. - Erfassung der Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch
- Formeller Abschluss der Konten
- Erstellung der Bilanz und der GuV-Rechnung
Siehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
-
Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
-
Ratgeber zur Unternehmensgründung in Österreich
-
Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich
-
Ratgeber zur Unechten Umsatzsteuerbefreiung in Österreich
-
Ratgeber zur Umsatzbesteuerung (Regelbesteuerung, Verrechnung mit USt) in Österreich
-
Ratgeber zur Einkommensbesteuerung in Österreich
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit der Doppelten Buchhaltung
-
Ratgeber zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht
-
Ratgeber zur Abschreibung von betrieblichen Wirtschaftsgütern: Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Ratgeber zu Reisekosten, Diäten und Pendlerpauschale
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Ratgeber zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
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Glossareintrag zu Bestands- und Erfolgskonten
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Anfangsbestand in der FreeFinance-Anwendungshilfe
Weiterführendes & Funktionen: