Rückstellungen

Was sind Rückstellungen?

Rückstellungen sind Kapitalbereitstellungen für Aufwendung, die das Abschlussjahr betreffen, der Höhe und/oder der Fälligkeit nach jedoch noch nicht feststehen.

Rückstellungen: Definition

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten (Prozesskosten, Rechts- und Beratungskosten, Betriebssteuern, Abfertigungen, Pensionszusagen, Schadenersatzleistungen, Garantiearbeiten,...) zu bilden.

Von den Posten der Rechnungsabgrenzung (passive Antizipationen) unterscheidet sich die Rückstellung in erster Linie dadurch, dass die Höhe des Aufwandes, für den sie gebildet wird, noch nicht feststeht. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Höhe der Rückstellung muss meistens geschätzt werden, wobei alle Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Höhe der Zahlung maßgebend sein können. Insbesondere sind die bisherigen Erfahrungen zu beachten.

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Bildung von Rückstellungen: Erklärung

Bei der Erstellung einer Rückstellung wird ein Aufwandskonto, bzw. das Konto "Zuweisung zur Rückstellung" angebucht, sowie die Rückstellung selbst erstellt.

Durch die Bildung der Rückstellung werden somit die Aufwendungen und die Passiva erhöht und der Gewinn verringert bzw. der Verlust erhöht.

Auflösung von Rückstellungen: Erklärung

Rückstellungen werden erstellt, um möglicherweise anfallende Aufwände in der Buchhaltung zu vermerken, vor allem, wenn über einen Bilanzstichtag hinaus nicht gewiss ist, ob gezahlt werden muss. Auch die Höhe der Rückstellungen werden bei der Bildung bloß geschätzt, dementsprechend kann es zu unterschiedlichen Szenarien bei der Auflösung von Rückstellungen kommen.

In dem Fall, dass die Rückstellung genau der tatsächlichen Zahlung entspricht, wird die Rückstellung selbst durch eine Sollbuchung aufgelöst, und die Zahlung vom entsprechenden Zahlungsmittelkonto getätigt.

Die Rückstellung wird wie oben beschrieben ganz gewöhnlich aufgelöst. Die Differenz ist auf dem Konto "Aufwand für Vorperioden" zu verbuchen. Häufig wird die Differenz auch auf dem entsprechenden Aufwandskonto gebucht.

Der Teil der Rückstellung, der tatsächlich gezahlt werden muss, ist wie oben beschrieben aufzulösen. Die Differenz jedoch wird auch das Konto "Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen" gebucht.

Die Rückstellung ist gegen das Konto "Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen" zu buchen.