Privateinlage

Was ist eine Privateinlage?

Bei einer Privateinlage handelt es sich um das Einbringen von Kapital, Anlagen, Wirtschaftsgütern oder Ähnlichem aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen.

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  1. Privateinlage: Bewertung
  2. Siehe auch

Privateinlage: Bewertung

Einlagen (und Entnahmen) sind mit dem Wert anzusetzen, der ihnen im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt.

Gemäß Einkommensteuergesetz sind für die Bewertung von Einlagen zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Grundstücke (gegebenenfalls samt den darauf befindlichen Gebäuden), die vor mehr als 10 Jahren, und sonstige Wirtschaftsgüter, die vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt wurden, werden in das Unternehmen eingelegt: Es ist der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage - auch wenn dieser höher ist als die seinerzeitigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten - anzusetzen.
  2. Grundstücke (gegebenenfalls samt den darauf befindlichen Gebäuden), die innerhalb von 10 Jahren, und sonstige Wirtschaftsgüter, die innerhalb von einem Jahr (vor der Einlage) angeschafft oder hergestellt wurden, werden in das Unternehmen eingelegt: Es ist der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage anzusetzen, höchstens jedoch die tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Wurden die Wirtschaftsgüter vor der Einlage zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet, so ist der Teilwert, höchstens jedoch die um die vorgenommene Abschreibung gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.

Wenn die tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ggf. abzüglich Abschreibungen) unter diesem Wert liegen, dann ist für die steuerliche Gewinnermittlung von diesen auszugehen.

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