Herstellungswert ⇒ einfach erklärt
Der Herstellungswert, auch Herstellungskosten, ergibt sich aus allen anfallenden Kosten, die in Verbindung mit der Herstellung eines Produkts stehen. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung von selbst erstellten Anlagen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Herstellungswert – auf einen Blick
Definition: |
Grundlage für die Berechnung der Abschreibung von Anlagen, die in einem Unternehmen selbst hergestellt werden |
Unterscheidung: |
|
Berechnung: |
|
Ausnahmen: |
|
Herstellungswert: Definition
Der Herstellungswert ist auf die Produktionskosten ausgerichtet und dient oft als Grundlage für die Preisfestsetzung eines Produkts.
Anlagegüter, die im Betrieb selbst erzeugt werden, sind mit ihrem Herstellungswert (Herstellungskosten) zu aktivieren.
- Für nicht im Unternehmen erstellte, sondern zugekaufte Anlagen, wird der Anschaffungswert in der Buchhaltung aktiviert.
Weitere Details rund um die Abschreibung finden Sie hier:
Berechnung der Herstellungskosten
Die Ermittlung der Herstellungskosten beinhaltet die Zusammenführung aller Kosten, die sowohl direkt als auch indirekt durch die Herstellung von Waren entstehen:
-
Materialkosten bezeichnen die Ausgaben für die Rohstoffe oder Materialien, die unmittelbar in die Herstellung des Produkts einfließen.
-
Fertigungskosten umfassen die Kosten für die Arbeitskraft und die damit verbundenen Ausgaben, die notwendig sind, um das Produkt herzustellen. Hierzu gehören beispielsweise die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie die Kosten für Maschinen.
-
Gemeinkosten stellen indirekte Kosten dar, die mit der Produktion in Verbindung stehen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können. Dazu gehören beispielsweise Mietkosten für Produktionsräume.
-
Ausnahme sind Verwaltungs- und Vertriebskosten, die bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt werden.
Fertigungsmaterial | |
+ | Materialgemeinkosten |
+ | Fertigungslöhne |
+ | Fertigungsgemeinkosten |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
+ | Fremdkapitalzinsen |
+ | Sozialaufwendungen |
= | Herstellungskosten |
Weitere Details rund um die Herstellungskosten finden Sie hier:
Anschaffungswert und Herstellungswert
Der Herstellungswert und der Anschaffungswert sind zwei verschiedene Begriffe, die in der Buchhaltung und der Kostenrechnung verwendet werden, um verschiedene Kostenaspekte zu beschreiben.
Anschaffungswert:
Der Anschaffungswert ist die Summe der Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand für die eigene Nutzung zu erwerben.
- Der Anschaffungswert beschreibt den Wert einer Anlage zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Dieser Wert bezieht sich auf den Preis, zu dem Vermögenswerte wie Maschinen oder andere Ressourcen erworben werden.
Damit bildet der Anschaffungswert die Basis für die Berechnung der Abschreibung der zugekauften Anlage, abhängig von der Art der Abschreibung und der Nutzungsdauer.
- Der Anschaffungswert bezieht sich auf den Preis, zu dem Vermögenswerte erworben werden und ist nicht auf die Produktion eines bestimmten Produkts beschränkt.
Herstellungswert:
Der Herstellungswert bezieht sich auf die Gesamtkosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen. Die Gesamtkosten umfassen Materialkosten, Fertigungskosten und Gemeinkosten.
- Wird ein Vermögensgegenstand selbst hergestellt und nicht erworben, ist der Herstellungswert für die Kalkulation entscheidend.
Bei Anlagegütern, die nicht angekauft, sondern im Unternehmen selbst erzeugt werden, muss beachtet werden, dass hier im Zuge der Abschreibung anstatt des Anschaffungswerts der Herstellungswert in der Buchhaltung aktiviert wird.
- Der Herstellungswert umfasst alle Kosten für die Produktion, während der Anschaffungswert den reinen Kaufpreis für Vermögenswerte widerspiegelt.
Die Buchhaltung für alle Branchen
Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:
- Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
- Layout anpassen
- Stammdaten und Automatisierung
- Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung
- Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
- Mobiles Fahrtenbuch: GPS-Tracking, Fuhrparkverwaltung synchronisiert mit der Buchhaltung: manumeter
- Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Fragen und Antworten
Was ist der Herstellungswert?
Der Herstellungswert, auch Herstellungskosten genannt, ist die Rechengröße, aufgrund der die Höhe von Abschreibungen berechnet wird.
Die Berechnung der Herstellungskosten umfasst die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Herstellung von Vermögensgegenständen anfallen.
Die Herstellungskosten setzen sich aus Materialkosten, Fertigungskosten und Gemeinkosten zusammen:
-
Materialkosten: Kosten für die Rohstoffe und Materialien.
-
Fertigungskosten: Kosten für die Arbeit bzw. Fertigung, wie Löhne und Gehälter der Mitarbeiter.
-
Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, wie Mietkosten für Produktionsräume.
Verwaltungs- und Vertriebskosten gehören nicht zu den Herstellungskosten.
Die Berechnung der Herstellungskosten lautet grundsätzlich:
- Materialkosten + Fertigungskosten + Gemeinkosten = Herstellungskosten
Was ist der Unterschied zwischen Herstellungswert und Anschaffungswert?
Der Herstellungswert steht für die Gesamtkosten, die bei der Produktion entstehen. Die Herstellungskosten umfassen Materialkosten, Fertigungskosten und Gemeinkosten.
- Dieser Wert gibt an, wie viele Ressourcen und Aufwendungen für die Herstellung eines Artikels notwendig sind.
Im Gegensatz dazu bezieht sich der Anschaffungswert auf den tatsächlichen Preis für den Erwerb eines Vermögensgegenstands, wie Maschinen, zum Zeitpunkt der Anschaffung.
- Dieser Wert betrachtet den finanziellen Aufwand für den Kauf von Ressourcen, ohne die Produktionskosten bzw. Herstellungskosten zu berücksichtigen.
Wenn Anlagegüter in einem Unternehmen nicht gekauft, sondern selbst erzeugt werden, dann wird im Zuge der Abschreibung der Herstellungswert in der Buchhaltung aktiviert.
Werden Anlagegüter angekauft, wird bei der Abschreibung der Anschaffungswert aktiviert.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS