Der Herstellungswert, auch Herstellungskosten genannt, ist die Rechengröße, aufgrund der die Höhe von Abschreibungen berechnet wird.
Die Berechnung der Herstellungskosten umfasst die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Herstellung von Vermögensgegenständen anfallen.
Die Herstellungskosten setzen sich aus Materialkosten, Fertigungskosten und Gemeinkosten zusammen:
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Materialkosten: Kosten für die Rohstoffe und Materialien.
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Fertigungskosten: Kosten für die Arbeit bzw. Fertigung, wie Löhne und Gehälter der Mitarbeiter.
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Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, wie Mietkosten für Produktionsräume.
Verwaltungs- und Vertriebskosten gehören nicht zu den Herstellungskosten.
Die Berechnung der Herstellungskosten lautet grundsätzlich:
- Materialkosten + Fertigungskosten + Gemeinkosten = Herstellungskosten