Die Einnahmen-Ausgaben Rechnung, kurz E/A, kann als vereinfachtes System der Gewinnermittlung angesehen werden. Dabei wird der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens aus der Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.

E/A-Rechnung | Gewinnermittlung | Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) mit Beispiel & Vorlage
Zum Inhalt dieses Artikels
- Auf einen Blick
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A): Übersicht
- Wer kann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden?
- Exkurs: wer muss eine Doppelte Buchhaltung führen?
- Exkurs: Pauschalierung
- Aufbau Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Vorlage E/A-Rechnung
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Beispiel
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit FreeFinance
- Zusammenfassung
- Fragen und Antworten
- Quellen
Auf einen Blick
Wissenswertes zur E/A-Rechnung
- Sie suchen eine einfache Vorlage zu einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Dann sind Sie vielleicht mit dieser Excel-Vorlage zufrieden. Aber Achtung: Lesen Sie zuvor unseren Beitrag darüber, warum Sie in Österreich Ihre Buchhaltung lieber nicht mit Excel erledigen sollten.
- Eine E/A-Rechnung zur Gewinnermittlung können Sie verwenden, wenn der Umsatz 700.000 Euro nicht übersteigt. Beachten Sie dabei bitte die genaueren Bestimmungen!
- E/A-Rechnung-Beispiel: Um Ihnen zu veranschaulichen, wie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung funktioniert, haben wir ein anschauliches Beispiel erstellt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A): Übersicht
Betriebliche Gewinnermittlung | Buchführung
Grundsätzlich kann man festhalten, dass die E/A-Rechnung deutlich einfacher zu handhaben ist, weswegen gerade Neugründer häufig auf diese Methode der Gewinnermittlung zurückgreifen.
Der Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens wird am Jahresende ermittelt, indem alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.
Als Gegenstück zur vollständigen E/A-Rechnung können Sie auf die Gewinnermittlung mittels Pauschalierung zurückgreifen. Dabei wird, je nach Variante der Pauschalberechnung, ein fixer Anteil am Umsatz als Betriebsausgabe angenommen. Die Doppelte Buchhaltung können Sie immer freiwillig führen.
Wer kann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden?
Gewinnermittlung | Bestimmungen
Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OG und KG), die eine natürliche Person als haftenden Gesellschafter haben, dürfen eine E/A-Rechnung zur Gewinnermittlung verwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
In zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren darf der Umsatz jeweils 700.000 EUR nicht übersteigen
-
Der Umsatz in einem Jahr darf 1.000.000 EUR nicht übersteigen
-
Die Doppelte Buchhaltung wird nicht freiwillig geführt
Freie Berufe, also z.B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, aber auch Schriftsteller, Dolmetscher und Künstler sowie Land- und Forstwirte, dürfen jedenfalls immer auf die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückgreifen (unabhängig vom Umsatz).
Exkurs: wer muss eine Doppelte Buchhaltung führen?
Gewinnermittlung | Bestimmungen
Zur Doppelten Buchhaltung sind jedenfalls Kapitalgesellschaften, also GmbHs und AGs, verpflichtet, sowie Konstellationen von Unternehmen, in denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co KG).
Ebenso müssen Einzelunternehmen die Doppelte Buchhaltung verwenden, sofern ihr:
- Jahresumsatz größer als 1.000.000 EUR ist, oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Jahresumsatz mehr als 700.000 EUR ausmacht.
Freie Berufe wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Künstler, Schriftsteller, u.v.m. müssen - unabhängig vom Umsatz - die Gewinnermittlung nie mittels Doppelter Buchhaltung durchführen.
Doppelte Buchhaltung mit FreeFinance
Mit FreeFinance können auch GmbHs die smarte Cloudlösung für die Unternehmensbuchhaltung verwenden.
Mit der rechtskonformen Doppelten Buchhaltung können Sie ganz einfach Rechnungen erstellen, die Arbeit mit Ihrem Steuerberater teilen und behalten obendrein die wichtigsten Unternehmenskennzahlen stets im Blick.
Exkurs: Pauschalierung
Neben der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchhaltung kann auch eine Pauschalierung der Betriebsausgaben vorgenommen werden. Dabei werden 12 % des Netto-Umsatzes pauschal als Betriebsausgabe angenommen. Maximal jedoch 26.400 EUR.
Weitere Informationen inklusive Berechnungsbeispielen finden Sie in unserem Ratgeber: Gewinnermittlung mit Pauschalierung.
Aufbau Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
In einer ordnungsgemäßen E/A-Rechnung müssen jedenfalls sämtliche Einnahmen und Ausgaben erfasst sein. Zudem muss ein Wareneingangsbuch und ein Anlageverzeichnis geführt werden.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, muss zudem ein Lohnbuch geführt werden. Je nachdem, ob Sie unter die Registrierkassenpflicht fallen, müssen Sie zudem eine rechtskonforme Registrierkasse haben.
Anlagenverzeichnis
Das Anlagenverzeichnis dient dazu, sämtliche Vermögenswerte in Form von Anlagen im Unternehmen abzubilden. Wichtig dabei ist, dass im Anlageverzeichnis zumindest folgende Informationen ersichtlich sind:
- Laufende Inventarnummer
- Datum der Anschaffung oder Herstellung
- Art des Anlagegegenstandes
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Anschaffungswert bzw. Herstellungswert
- voraussichtliche Nutzungsdauer
- Abschreibungssatz
- jährlichen Abschreibungsbetrag
- Restbuchwert am Ende der Rechnungsperiode
Wareneingangsbuch
Im Wareneingangsbuch sind Waren einzutragen, die entweder zur weiteren Veräußerung im Sinne des Handels gedacht sind, oder in veredelter Form wieder in den Verkauf gelangen. Insbesondere umfasst das Wareneingasbuch somit eine Aufzeichnung über die Zu und Abgänge von:
- Handelswaren
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Halberzeugnisse und Zutaten
Registrierkasse
Wenn Ihr Umsatz 15.000 EUR im Jahr übersteigt und davon mehr als 7.500 EUR in bar (Kreditkarte, Bankomatkarte zählen dazu) sind, dann benötigen Sie eine Registrierkasse.
Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Registrierkassenpflicht in Österreich.
Lohnkonto
Sofern Sie Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigen, muss für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto geführt werden.
Vorlage E/A-Rechnung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Muster
Nachstehend finden Sie die Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur freien Verwendung:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Excel: Vorlage zur E/A-Rechnung
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in dieser Form (Excel) vom Finanzamt so nicht akzeptiert wird. Die Vorlage dient zur Orientierung und internen Verwendung.
E/A-Vorlage der WKOBitte beachten Sie: Buchhaltung mit Excel ist nicht im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) möglich, da die Daten jederzeit geändert werden können und nicht nachvollzogen und überprüft werden kann, wann die Daten geändert worden sind.
Digitale Buchhaltung
Das Zeitalter der digitalen Buchhaltung hat begonnen!
Laut BAO ist eine Buchhaltung und Aufzeichnung mittels geeigneter "Datenträger" zulässig, sofern die vollständige und richtige Erfassung der Geschäftsfälle gewährleistet sind und die gesetzliche Aufbewahrungsfrist sichergestellt wird.
Das bedeutet, dass man sich getrost von vielen Mappen und Ordnern verabschieden kann. Es müssen lediglich die Originalbelege aufbewahrt werden: Die digitale Buchhaltung von FreeFinance macht es möglich.

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Kostenlos 30 Tage lang testenEinnahmen-Ausgaben-Rechnung Beispiel
Gewinnermittlung | Berechnungsbeispiel E/A | Steuerstufen Einkommensteuer
Aufbau einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit der entsprechenden Steuerstufen:
SV- und Steuer-Rechner | Ø monatlich | Ø jährlich |
Einnahmen Brutto | 3.000 EUR | 36.000 EUR |
Umsatzsteuer (USt): 20 % | 600 EUR | 7.200 EUR |
Einnahmen Netto | 2.400 EUR | 28.800 EUR |
- Laufende Ausgaben | ||
Raumkosten (Miete, Strom, Heizung) | 320 EUR | 3.840 EUR |
Marketing & Werbung | 50 EUR | 600 EUR |
Kommunikationskosten | 35 EUR | 420 EUR |
Auto & Reisekosten | 170 EUR | 2.040 EUR |
Abschreibungen (AfA) | 85 EUR | 1.020 EUR |
= Summe der laufenden Ausgaben | 660 EUR | 7.920 EUR |
Bemessungsgrundlage SV | 1.740 EUR | 20.880 EUR |
Sozialversicherungsbeitrag (2020) | 477 EUR | 5.723 EUR |
Bemessungsgrundlage Gewinnfreibetrag | 15.157 EUR | |
Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) | 1.970 EUR | |
Gewinn vor Steuern (Betriebsergebnis): Bemessungsgrundlage ESt |
13.187 EUR | |
Einkommensteuer (ESt) | 437,40 EUR | |
Nettogewinn | 12.749,60 EUR |
Steuerstufen Einkommenssteuer
-
Gewinn bis 11.000 EUR ► 00 %
-
Gewinn bis 18.000 EUR (vor 2020 25 %) ► 20 %
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Gewinn bis 31.000 EUR ► 32,5 %
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vor 2022: Gewinn bis 31.000 EUR ► 35 % - für 2022 32,5
-
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Gewinn bis 60.000 EUR ► 42 %
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Gewinn bis 90.000 EUR ► 48 %
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Gewinn bis 1.000.000 EUR ► 50 %
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Gewinn über 1.000.000 EUR ► 55 %
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit FreeFinance
FreeFinance bietet eine komplette und rechtskonforme Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit allen notwendigen Nebenbüchern, Direktschnittstelle zu FinanzOnline und einem DSGVO-konformen digitalen Archiv für alle Ihre Belege. So vereinfachen Sie Ihre Buchhaltung deutlich und können sich wieder mehr auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren.
Ich habe sehr viel Spaß mit Ihrer Software. Dadurch konnte ich mir als Einnahmen/Ausgaben Rechner bisher sehr viel Geld ersparen und ich habe meine Zahlen viel besser und aktueller im Auge.
Ein weiterer Vorteil von FreeFinance ist, dass unsere Buchhaltungssoftware mit Ihnen und Ihrem Geschäft mitwächst. Sie wechseln zur Doppelten Buchhaltung oder benötigen eine Registrierkasse?
Eine Reisekostenabrechnung wäre auch nicht schlecht und Sie möchten die Rechnungslegung integrieren?
Kein Problem - FreeFinance ist flexibel. Sie können jederzeit das Paket wechseln oder eine Zusatzoption hinzukaufen - selbstverständlich rechtskonform in Österreich.
Funktionsumfang E/A-Rechnung mit FreeFinance:
-
E/A-Rechnung mit Mehr-Weniger-Rechnung und maßgeschneidertem, individualisierbarem Kontenrahmen. Ganz egal ob Netto- oder Bruttoverrechnung, ob Pauschalierung, egal welche Branche. Inklusive Export nach §§ 131, 132 BAO.
-
Anlagenbuch, Kassenbuch und Bankbuch sowie Wareneingangsbuch (EAR) sind in Ihre Buchhaltung vollständig integriert. Anlagen im Anlagenverzeichnis verwalten, Jahresabschreibungen verbuchen.
Nachträgliche Änderungen an Nutzungsdauer oder Anschaffungswert durchführen, vorzeitiges Ausscheiden sowie Gewinnfreibetrag werden unterstützt. -
Erstellen Sie die Beilage zur Einkommensteuererklärung (E1A/B/K1) sowie die Umsatzsteuererklärung (U1), Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Zusammenfassende Meldung (ZM) mit nur einem Klick. Diese können abgelegt, gedruckt und einfach in FinanzOnline übernommen werden.
Mit einer konfigurierten Direktschnittstelle zu FinanzOnline können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Formular U30 sowie die Zusammenfassende Meldung (ZM) bequem direkt elektronisch an FinanzOnline übermitteln.
Inklusive Möglichkeit zur Prüfung der UID-Nummern und dem Abfragen Ihrer FinanzOnline-Databox. -
Buchen mit dem Smartphone: Erfassen Sie Belege direkt vor Ort mit der kostenlosen Smartphone-App PaperCut für Android und iOS anhand von QR-Codes, hängen Sie ein Foto vom Beleg dazu und verbuchen Sie ihn mit einem Klick zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt.
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Benachrichtigungen - nie wieder eine Frist verpassen: Definieren Sie, wie und woran Sie von FreeFinance erinnert werden möchten. Konfigurieren Sie sich Ihre individuellen Benachrichtigungen rund um Ihre Buchhaltung und Unternehmensorganisation!
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Stammdaten: Ihren Kunden- & Lieferantenstamm übersichtlich und zentral pflegen und in Belegen, Rechnungen oder Bons verwenden.
Jederzeit im CSV-Format importieren und exportieren oder Auswertungen starten. Sofern Sie die Rechnungslegung oder Registrierkasse verwenden, steht Ihnen auch der Artikelstamm zur Verfügung. -
Doku-Archiv: Archivieren Sie sämtliche Unternehmensdokumente und verbinden Sie diese mit Belegen, Rechnungen, Anlagen sowie Stammdaten.
Zentral, sicher und übersichtlich. Sie können auf die gleiche Art auch auf Dateien in Ihrem Cloud-Speicher verweisen.
Zusammenfassung
Bei der E/A-Rechnung wird die Summe aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gebildet. Das Ergebnis ergibt einen Unternehmensgewinn oder -Verlust.
Eine ordnungsgemäße E/A-Rechnung muss zudem folgende Aufzeichnungen beinhalten:
- Wareneingangsbuch
- Anlagenverzeichnis
- Lohnkonto
- Registrierkasse, falls benötigt.
Fragen und Antworten
Wer darf eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung führen?
Gewerbetreibende dürfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dann anwenden, wenn
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nach dem Unternehmensgesetzbuch keine Buchführungspflicht besteht und
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Bücher auch nicht freiwillig geführt werden.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier!
Was versteht man unter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei dem nur jene Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip).
Weiterführende Infos dazu finden sie hier!
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesabgabenordnung (BAO):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Broschüre der Wirtschaftskammer Österreich (WKO):
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - Informationen zur Gewinnermittlung