Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + Vorlage ⇒ einfach erklärt

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, kurz E/A, ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung. Dabei wird der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens aus der Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Vorlage: kostenloser Download

Damit Sie eine Vorlage für Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Orientierung haben und diese nicht selbst erstellen müssen, haben wir eine E/A-Vorlage im Excel-Format, die Sie gerne zur Orientierung verwenden und für Ihre Bedürfnisse anpassen können. Die Vorlage ist ganz ohne Anmeldung und kostenlos zum Download verfügbar:

E/A-Rechnung Vorlage: Download

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens auf einfache Weise, indem tatsächlich erzielte Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden.

Wer kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?

Einzelunternehmer und bestimmte Personengesellschaften dürfen sie bei Einhaltung der Umsatzgrenzen ohne doppelte Buchführung nutzen, freie Berufe jederzeit.

Wer ist verpflichtet, die doppelte Buchhaltung zu führen?

Kapitalgesellschaften und umsatzstarke Einzelunternehmen müssen doppelt buchen, freie Berufe nur freiwillig.

Was versteht man unter der Pauschalierung von Betriebsausgaben?

Bei der Pauschalierung werden ab 2026 15 % des Netto-Umsatzes pauschal als Betriebsausgaben angesetzt, anstatt sie einzeln zu erfassen.

Wie ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufgebaut?

Eine ordnungsgemäße E/A-Rechnung erfasst alle Einnahmen und Ausgaben, führt ein Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, bei Mitarbeitern ein Lohnbuch und ggf. eine Registrierkasse.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung in der Buchhaltung, welche den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens anhand der tatsächlichen Zuflüsse und Abflüsse von Geldmittel feststellt, also aus der Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A): Übersicht

Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende ermittelt, indem alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.

Als Gegenstück zur vollständigen E/A-Rechnung kann auf die Gewinnermittlung durch Pauschalierung zurückgegriffen werden. Dabei wird, je nach Variante der Pauschalberechnung, ein fixer Anteil am Umsatz als Betriebsausgabe angenommen.

Wer kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z.B. KG und OG), die eine natürliche Person als haftenden Gesellschafter haben, dürfen eine E/A-Rechnung zur Gewinnermittlung verwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren darf der Umsatz jeweils 700.000 Euro nicht übersteigen,

  • der Umsatz in einem Jahr darf 1.000.000 Euro nicht übersteigen und

  • die doppelte Buchhaltung wird nicht freiwillig geführt.

Freie Berufe, wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Dolmetscher, Künstler sowie Land- und Forstwirte dürfen stets die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Gewinnermittlung verwenden, unabhängig vom Umsatz.

Exkurs: Verpflichtende doppelte Buchhaltung

Zur doppelten Buchhaltung sind jedenfalls Kapitalgesellschaften, also GmbHs und AGs, verpflichtet, sowie Konstellationen von Unternehmen, in denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co KG).

Ebenso müssen Einzelunternehmen die doppelte Buchhaltung verwenden, sofern ihr:

  • Jahresumsatz größer als 1.000.000 Euro ist, oder

  • in zwei aufeinander folgenden Jahren der Jahresumsatz mehr als 700.000 Euro ausmacht.

Freie Berufe müssen nach § 189 Abs. 4 UGB, unabhängig von ihrem Umsatz, die Gewinnermittlung nie mittels doppelter Buchhaltung durchführen.

  • Selbstständige in freien Berufen haben die Möglichkeit, ihre Bücher auf freiwilliger Basis zu führen.

Bei Unternehmern, die zwar Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 22 EStG erzielen, aber nicht in den Bereich der freien Berufe im Sinne des Unternehmensgesetzbuches fallen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Künstler, Schriftsteller), gelten dagegen die Umsatzschwellenwerte des UGB.

  • Wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, wird die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG angewendet.

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Exkurs: Pauschalierung

Neben der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchhaltung kann auch eine Pauschalierung der Betriebsausgaben vorgenommen werden.

  • Dabei werden ab 2026 15 % des Netto-Umsatzes pauschal als Betriebsausgabe angenommen (2025 = 13,5 %).

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Aufbau Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Für eine ordnungsgemäßen E/A-Rechnung gelten folgende Punkte:

Anlagenverzeichnis:

Das Anlagenverzeichnis dient dazu, sämtliche Vermögenswerte in Form von Anlagen im Unternehmen abzubilden. Wichtig dabei ist, dass im Anlageverzeichnis zumindest folgende Informationen ersichtlich sind:

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Wareneingangsbuch:

Im Wareneingangsbuch sind Waren einzutragen, die entweder zur weiteren Veräußerung im Sinne des Handels gedacht sind, oder in veredelter Form wieder in den Verkauf gelangen. Insbesondere umfasst das Wareneingangsbuch somit eine Aufzeichnung über die Zu- und Abgänge von:

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Registrierkasse:

Wenn der Umsatz 15.000 Euro im Jahr übersteigt und davon mehr als 7.500 Euro in bar (Kreditkarte, Bankomatkarte zählen dazu) sind, wird aufgrund der Registrierkassenpflicht eine entsprechende Registrierkasse benötigt.

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Lohnkonto:

Sofern Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden, muss im Zuge der Lohnverrechnung für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto geführt werden.

Hinweis zur Aufbewahrung: Alle Belege, Rechnungen und Bücher, die in der E/A-Rechnung verwendet werden, müssen in Österreich gesetzlich 7 Jahre aufbewahrt werden. Dazu zählen unter anderem Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Registrierkassenunterlagen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Beispiel 2026

Aufbau einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit den Werten und Steuerstufen für 2026

SV- und Steuer-Rechner

Ø monatlich

Ø jährlich

Einnahmen Brutto

4.000 EUR

48.000 EUR

Umsatzsteuer (USt): 20 %

800 EUR

9.600 EUR

Einnahmen Netto

3.200 EUR

38.400 EUR

- Laufende Ausgaben

 

 

Raumkosten (Miete, Strom, Heizung)

320 EUR

3.840 EUR

Marketing & Werbung

50 EUR

600 EUR

Kommunikationskosten

35 EUR

420 EUR

Auto & Reisekosten

170 EUR

2.040 EUR

Abschreibungen (AfA)

85 EUR

1.020 EUR

= Summe der laufenden Ausgaben

660 EUR

7.920 EUR

Bemessungsgrundlage SV

2.540 EUR

30.480 EUR

Sozialversicherungsbeitrag (2026)
(26,83 % des Betriebsergebnisses)

681 EUR

8.178 EUR

Bemessungsgrundlage Gewinnfreibetrag

 

22.302 EUR

Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag)
(2026: 15 %)

 

3.731 EUR

Gewinn vor Steuern: Betriebsergebnis (EBIT)
Bemessungsgrundlage ESt

 

18.571 EUR

Berücksichtigung Steuersatz 0 %

 

13.539 EUR

Mit 20 % Steuersatz zu versteuernder Gewinn

 

5.032 EUR

Einkommensteuer (ESt)**

 

1006 EUR

Nettogewinn

 

17.565 EUR

* Vom Betriebsergebnis in Höhe von 18.571 EUR sind 13.539 EUR steuerfrei und die Differenz in Höhe von 5.032 EUR wird mit 20 % gemäß der Steuerstufen 2026 besteuert.

Vom Nettogewinn (Gewinn vor Steuern, Betriebsergebnis EBIT) errechnet sich die Einkommensteuer anhand der Steuerstufen des betreffenden Jahres.

Tarifstufen der Einkommensteuer 2025 und 2026

Tarifstufen und Steuersätze in der Einkommensteuer 2025 und 2026

Tarifstufe

Einkommenshöhe 2025 (brutto)

Einkommenshöhe 2026 (brutto)

Steuersatz

1

13.308 Euro und weniger

13.539 Euro und weniger

0 %

2

13.308 Euro bis 21.617 Euro

13.539 Euro bis 21.992 Euro

20 %

3

21.617 Euro bis 35.836 Euro

21.992 Euro bis 36.458 Euro

30 %

4

35.836 Euro bis 69.166 Euro

36.458 Euro bis 70.365 Euro

40 %

5

69.166 Euro bis 103.072 Euro

70.365 Euro bis 104.859 Euro

48 %

6

103.072 Euro bis 1.000.000 Euro

104.859 Euro bis 1.000.000 Euro

50 %

7

ab 1.000.000 Euro

-

55 %*

 

* Der erhöhte Steuersatz von 55 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 1 Million Euro gilt nur für die Jahre von 2016 bis 2025. 2026 findet er voraussichtlich keine Anwendung mehr.

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  • Erstellen Sie die Beilage zur Einkommensteuererklärung (E1A/B/K1) sowie die Umsatzsteuererklärung (U1), Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Zusammenfassende Meldung (ZM) mit nur einem Klick. Diese können abgelegt, gedruckt und einfach in FinanzOnline übernommen werden.

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Zusammenfassung

Bei der E/A-Rechnung wird die Summe aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gebildet. Das Ergebnis ergibt einen Unternehmensgewinn oder -Verlust.

Eine ordnungsgemäße E/A-Rechnung muss zudem folgende Aufzeichnungen beinhalten:

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Fragen und Antworten

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei dem nur jene Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Diese Methode wird häufig von Kleinunternehmern und Freiberuflern angewendet, um ihre finanzielle Situation zu verfolgen und steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen, ohne die komplexen Anforderungen der doppelten Buchführung.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung liefert wichtige Kennzahlen wie Gewinn, Umsatz und Betriebsausgaben und zeigt, wie viel Geld dem Betrieb tatsächlich zu- oder abfließt. Diese Zahlen bilden die Grundlage für Steuererklärungen beim Finanzamt, unternehmerische Entscheidungen in der Praxis und die Bilanzierung am Jahresende.

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt grundsätzlich die Bruttomethode, das heißt Einnahmen und Ausgaben werden inklusive Umsatzsteuer erfasst. Die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Vorsteuer müssen jedoch separat als Unterlage für das Finanzamt nachvollziehbar ausgewiesen werden.

Gewerbetreibende dürfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dann anwenden, wenn

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist der deutsche Begriff für die vereinfachte Gewinnermittlung, während in Österreich der Begriff Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendet wird. Der wesentliche Unterschied liegt in der Begrifflichkeit je nach Land, denn beide Begriffe beschreiben dieselbe Methode: die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip.

Ein Buchhaltungsprogramm ist nicht verpflichtend, Excel reicht aus, sofern die Führung der Aufzeichnungen, inklusive aller Bankkonten, vollständig, korrekt und nachvollziehbar erfolgt. In der Praxis erleichtern Buchhaltungsprogramme jedoch die Auswertung von Kennzahlen, die Verwaltung der Umsatzsteuer und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Quellen