Als steuerfreier Teilbetrag der Einkünfte bewirkt der Freibetrag eine Steuerentlastung bei unternehmerischem Gewinn oder senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage bei unselbstständigem Einkommen. 2023 beträgt der Gewinnfreibetrag 15 % des Gewinns.

Freibetrag & Freibetragsbescheid ⇒ Update 2023
Zum Inhalt dieses Artikels
Freibetrag - auf einen Blick
Wissen kompakt zusammengefasst
- Bei selbstständigen Einkünften sowie unselbstständigen Einkommen kann ein Teilbetrag von der Besteuerung ausgenommen werden.
- Bei selbstständigen Einkünften, die der Einkommensteuer unterliegen, wird der Gewinnfreibetrag von der Besteuerung ausgenommen und stellt damit eine Steuerentlastung dar. Der Freibetrag ist prozentual gestaffelt und vermindert sich, je höher der vorliegende Gewinn ist.
- Es gibt zwei Freibeträge, die zusammen den Gewinnfreibetrag ergeben: den Grundfreibetrag im Ausmaß von 15 % des Gewinns ab Veranlagung 2022 (bis 2022: 13 %) und zusätzlich den investitionsbedingten Freibetrag für bestimmte Investitionen.
- Bei unselbstständigen Einkünften ist dieser Teilbetrag der sogenannte Freibetrag, der die steuerliche Bemessungsgrundlage senkt und im Freibetragsbescheid erfasst wird.
- Der Freibetrag umfasst bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Definition
Ein sogenannter Freibetrag ist ein Teilbetrag von Einkommen bei Arbeitern und Angestellten oder Gewinnen von Unternehmern.
Dieser Teil der Einkünfte kann im Zuge der Lohn- oder Einkommensbesteuerung von der Besteuerung ausgenommen werden, wodurch dieser bestimmte Teil der Einkünfte steuerfreier bleibt.
Auswirkung in der Praxis: Steuereffekt
-
Der Freibetrag ist bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit eine Steuerentlastung, weil dieser Teil des unternehmerischen Gewinns von der Besteuerung befreit wird.
-
Bei unselbstständigen Einkommen vermindert der Freibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage.
-
Das bewirkt, dass bei Überschreiten des jeweiligen Freibetrags nicht die Gesamteinkünfte versteuert werden müssen, sondern die Gesamteinkünfte abzüglich des Freibetrags.
Welche Ausgaben sind umfasst?
Der Freibetrag betrifft bestimmte Ausgaben und Teile der Lohnkosten von lohnsteuerpflichtigen Personen sowie einen bestimmten Teil des Gewinns von Unternehmern, also einkommensteuerpflichtigen Personen.
Freibetrag bei selbstständigen Einkünften: Unternehmer
Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit von neuen Selbstständigen und freien Dienstnehmern gibt es den Gewinnfreibetrag, wobei dieser eine reine Steuerentlastung ist.
Im Zuge der Einkommensteuererklärung kann vom Gewinn abgezogen werden:
-
Ein bestimmter Grundfreibetrag kann vom Gewinn abgezogen werden.
-
Der Grundfreibetrag ist ohne weitere Voraussetzungen abziehbar.
-
Ein investitionsbedingter Freibetrag in Bezug auf bestimmte Investitionen, bei Erfüllung konkreter Voraussetzungen.
Das verringert den unternehmerischen Gewinn, wodurch weniger Gewinn versteuert werden muss.
Freibetrag bei unselbstständigen Einkünften: Arbeiter und Angestellte
Bei steuerpflichtigen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit betrifft der Freibetrag Kostenpunkte, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnsteuerberechnung steuermindernd berücksichtigen könnte.
- Wird das nicht vorgenommen, kann die steuerpflichtige Person diese Ausgaben als von der Besteuerung auszunehmenden Freibetrag geltend machen.
Die folgenden Ausgaben können geltend gemacht werden:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
Das verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Gewinnfreibetrag bei selbstständigen Einkünften
Der Gewinnfreibetrag für selbstständige Einkünfte wurde beginnend mit der Veranlagung für das Jahr 2010 eingeführt.
Bei natürlichen Personen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit kann aufgrund der Bestimmungen in § 10 EStG ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, wobei dieser den folgenden Effekt mit sich bringt:
-
Der Gewinnfreibetrag mindert den Unternehmensgewinn: Er wird als Teilbetrag der Einkünfte aus der Besteuerung ausgenommen. Dadurch muss weniger Gewinn versteuert und somit auch weniger Steuer bezahlt werden.
-
Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften können diesen Freibetrag unabhängig von ihrer Art der Gewinnermittlung in Anspruch nehmen.
Hintergrund dabei ist auch, einen Ausgleich für Unternehmer in Bezug auf die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Arbeit- und Dienstnehmern zu erreichen.
Höhe des Gewinnfreibetrags
Ab der Erklärung für die Einkommensteuer des Jahres 2022 können bis zu 15 % des Gewinns als Freibetrag herangezogen werden.
-
Das ergibt einen Grundfreibetrag im Ausmaß von maximal 4.500 EUR.
-
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus diesem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 EUR und darüber hinaus einem investitionsbedingten Freibetrag zusammen.
Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag
Einschränkungen beim Ausmaß des Freibetrags gibt es durch eine prozentuale Staffelung:
-
Bis zur Bemessungsgrundlage von 30.000 EUR beträgt der Gewinnfreibetrag 15 %.
-
Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten 145.000 EUR ein Freibetrag von 13 % zu.
-
Für weitere 175.000 EUR ist noch ein Freibetrag im Ausmaß von 7 % möglich.
-
Für weitere 230.000 Euro reduziert sich der Freibetrag schließlich auf 4,5 %.
-
Ab einer Bemessungsgrundlage von 580.000 EUR steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Durch diese Staffelung ergibt sich ein Maximalausmaß des Gewinnfreibetrags in Höhe von 45.950 Euro.
Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?
Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen – das umfasst folgende Tätigkeiten:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige Arbeit
Gewinnfreibetrag bei Gesellschaften
Im Rahmen von Gesellschaften wie beispielsweise KG und OG können die Gesellschafter den Freibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.
Zu beachten: Wenn ein Mitunternehmeranteil zum Betriebsvermögen gehört, kann der Gewinnfreibetrag nur im Rahmen der Gewinnermittlung des Unternehmens geltend gemacht werden.
- Berechnet wird dabei also vom Gewinn des Unternehmens, einschließlich des zugeflossenen Gewinns aus der Mitunternehmerschaft.
Gewinnfreibetrag bei Pauschalierung
Bei Gewinnermittlung durch Pauschalierung wird der Grundfreibetrag automatisch angerechnet. Die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist dabei nicht zulässig.
Zu beachten: Auch im Zuge der neuen Pauschalierung seit 2020 für Kleinunternehmer kann nur der Grundfreibetrag geltend gemacht werden!
Gewinnfreibetrag im Detail
Unterteilt wird in den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Grundfreibetrag:
-
Gewinne bis 30.000 EUR: Grundfreibetrag in Höhe von 15 %, maximal 4.500 Euro.
-
Dafür muss keine Investition getätigt werden.
Auch bei mehreren Unternehmen der steuerpflichtigen Person steht der Grundfreibetrag pro Veranlagungsjahr nur einmal zu und kann den einzelnen Betrieben frei zugeordnet werden – höchstens aber im Ausmaß von 15 % des Betriebsgewinns. Erfolgt keine Zuordnung, wird nach dem Verhältnis der Gewinne aufgeteilt.
Zu beachten: Bei mehreren Unternehmen mit positivem Betriebsergebnis werden die Gewinne für den Grundfreibetrag zusammengerechnet. Das heißt, dass keine Schmälerung durch den Ausgleich mit allfälligen betrieblichen Verlusten stattfindet.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
Wenn der Gewinn 30.000 EUR übersteigt, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag unter den folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:
- Maximal 15 % des Gewinns, der den Grundfreibetrag von 30.000 EUR übersteigt.
- Im gleichen Kalenderjahr müssen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.
- Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist mit der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Investitionen begrenzt.
- Der Freibetrag ist ebenso mit maximal 15 % des Gewinns je steuerpflichtiger Person begrenzt.
- Investitionsbedingte Gewinnfreibeträge stehen zusätzlich zur Absetzung für Abnutzung (AfA) zu – daher bewirkt dieser keine Verminderung der AfA-Basis.
Was ist begünstigtes Anlagevermögen?
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als begünstigtes Anlagevermögen sind:
-
Anschaffung oder Herstellung von neuen, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
-
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.
-
Es muss einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sein.
-
Physische Anwesenheit des Wirtschafgutes im Inland ist nicht unbedingt erforderlich, es wird auf die funktionelle Zugehörigkeit abgestellt.
-
Bestimmte Wertpapiere, wenn sie den Voraussetzungen für Pensionsrückstellungen entsprechen.
Tipp: Anschaffungskosten & Steuerentlastung
Anschaffungskosten sind doppelt gewinnmindernd:
-
Die Kosten werden im Jahr der Anschaffung über den Freibetrag abgesetzt.
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Es kann außerdem die volle Abschreibung geltend gemacht werden.
Tipp: Immobilien & Wertpapiere
Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen sind ebenfalls vom Gewinnfreibetrag umfasst:
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Der Freibetrag steht erst im Fertigstellungszeitpunkt für die gesamten Herstellungskosten zu.
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Die Kosten können in dem Ausmaß für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag herangezogen werden, in dem das Gebäude dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist.
Zum begünstigten Anlagevermögen zählen auch Wertpapiere, wenn sie den folgenden Voraussetzungen entsprechen:
-
Die Wertpapiere müssen den Merkmalen zur Deckung für Pensionsrückstellungen gemäß § 14 Abs. 7 Z. 4 EStG entsprechen.
-
Die Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen mindestens 4 Jahre gewidmet werden.
Berechnung des Gewinnfreibetrags 2023
Nachfolgend finden Sie ein Berechnungsbeispiel, wie sich der Gewinnfreibetrag anhand konkreter Unternehmenszahlen in der Praxis eines (fiktiven) Unternehmens errechnet.
Praxisbeispiel
Im Geschäftsjahr 2022 sind die folgenden Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt sowie Gewinne erzielt worden. Anhand dieser Zahlen wird der Gewinnfreibetrag errechnet:
Art der Summe | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 | Beispiel 5 |
---|---|---|---|---|---|
Gewinn vor Gewinnfreibetrag | 40.000 EUR | 190.000 EUR | 280.000 EUR | 650.000 EUR | -30.000 EUR |
Höchstmöglicher Gewinnfreibetrag | 5.800 EUR | 24.400 EUR¹⁾ | 30.700 EUR | 45.950 EUR⁴⁾ | 0 EUR |
Grundfreibetrag | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 0 EUR |
Verbleibender möglicher investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | 1.300 EUR | 19.900 EUR²⁾ | 26.200 EUR | 41.450 EUR | 0 EUR |
Summe Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter | 6.000 EUR | 24.000 EUR | 25.000 EUR | 60.000 EUR | 20.000 EUR |
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | 1.300 EUR | 19.900 EUR²⁾ | 25.000 EUR³⁾ | 41.450 EUR | 0 EUR |
Gewinnfreibetrag gesamt | 5.800 EUR | 24.400 EUR | 29.500 EUR | 45.950 EUR⁴⁾ | 0 EUR |
Endgültiger zu versteuernder Gewinn | 34.200 EUR | 165.600 EUR | 250.500 EUR | 604.050 EUR | -30.000 EUR |
Quelle der Daten: Webseite des Unternehmensservice Portal
(Hg.: Bundesministerium für Finanzen)
Berechnung
- 1) 4.500 (30.000 × 15 %) + 18.850 (145.000 × 13 %) + 1.050 (15.000 × 7 %) = 24.400
- 2) 24.400 (Zeile 2) – 4.500 (Zeile 3) = 19.900
- 3) Mit Höhe der Investitionen begrenzt
- 4) Höchstbetrag
Freibetragsbescheid
Der Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen von Arbeit- und Dienstnehmern, die der jeweilige Arbeitgeber im Zuge der Einkommensbesteuerung seiner Angestellten bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann.
- Oft ist es der Fall, dass eine steuerpflichtige Person während des Jahres zu viel Steuern bezahlt, weil Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ausgaben in Form von außergewöhnlichen Belastungen bei der monatlichen Steuerberechnung nicht berücksichtigt wurden.
- In diesem Fall kann sich die betroffene Person später durch den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) Geld vom Finanzamt zurückholen:
Im Regelfall wurde kein entsprechender Freibetragsbescheid eingereicht, durch den die betreffenden Ausgaben berücksichtigt werden können.
Mithilfe des Freibetragsbescheids gibt es aber auch die Möglichkeit, dass diese Ausgaben bereits monatlich in der Steuerberechnung berücksichtigt werden:
- Mit dem Freibetragsbescheid kann man dafür sorgen, dass man Monat für Monat weniger Lohnsteuer bezahlt, weil diese Ausgaben bereits bei der Lohnverrechnung oder Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden (können).
Freibetragsbescheid & Steuernachzahlungen: Faktoren
An sich ist die Minderung der eigenen Steuerbemessungsgrundlage durch den Freibetragsbescheid eine feine Sache – monatlich geringere Steuerbeträge abführen und nicht immer erst auf den jährlichen Steuerausgleich warten zu müssen.
Die folgenden Faktoren sollten in Sachen Freibetragsbescheid aber stets im Auge behalten werden, der Bescheid kann sich unter gewissen Umständen auch negativ auswirken und Steuernachzahlungen verursachen:
-
Wenn Sie den Freibetrag in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen lassen, müssen Sie für das betreffende Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen – die sogenannte Pflichtveranlagung.
-
Wenn Sie weniger steuerrelevante Ausgaben hatten, als im Freibetragsbescheid berücksichtigt, müssen Sie entsprechend Steuern nachzahlen.
-
Sie können beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen kein Freibetragsbescheid mehr ausgestellt wird, wenn Sie keine steuermindernden Ausgaben (mehr) haben.
-
Sie können beantragen, dass Ihnen ein Bescheid über einen niedrigeren Betrag ausgestellt wird, wenn es bereits absehbar ist oder Sie bereits wissen, dass sich Ihre Ausgaben verringern werden.
Wie kommt man zum Freibetragsbescheid?
Der Freibetragsbescheid wird steuerpflichtigen Personen zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid zugeschickt.
-
Der Bescheid gilt dabei immer für das übernächste Kalenderjahr.
-
Zusätzlich wird eine Mitteilung zur Vorlage an den Arbeitgeber übermittelt, wobei diese Mitteilung dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann, aber nicht muss.
Die Abgabe der Mitteilung bewirkt, dass beim Lohnsteuerabzug im übernächsten Jahr vorläufig derselbe Betrag an steuermindernden Ausgaben herangezogen wird.

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Fragen und Antworten
Was versteht man unter einem Freibetrag?
Der Freibetrag ist ein Teilbetrag von selbstständigen oder unselbstständigen Einkünften, der von der Besteuerung ausgenommen werden kann und dadurch die steuerliche Bemessungsgrundlage senkt oder bei unternehmerischem Gewinn eine Steuerentlastung darstellt.
Wer bekommt einen Freibetrag?
Den Freibetrag können alle lohnsteuerpflichtigen Personen beanspruchen.
Bei selbständig tätigen natürlichen Personen mit unternehmerischem Gewinn, also einkommensteuerpflichtigen Personen, betrifft der Freibetrag einen bestimmten Teil des Gewinns und bei unselbstständigen Einkünften von lohnsteuerpflichtigen Personen betrifft er Teile der Lohnkosten.
Selbstständige Einkünfte:
Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit, das umfasst Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit, erzielen.
Unselbstständige Einkünfte
Bei unselbstständigen Einkünften können alle lohnsteuerpflichtigen Arbeit- und Dienstnehmer den Freibetrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch nehmen.
Was ist ein Freibetrag - welche Ausgaben sind erfasst?
Für den Freibetrag infrage kommen die folgenden Kosten und Ausgaben:
Selbstständige Einkünfte
Im Zuge der Einkommensteuererklärung abgezogen werden kann:
- Ein bestimmter Grundfreibetrag, seit Veranlagung 2022 und damit aktuell für das Jahr 2023 sind das 15 % des Gewinns.
- Der Grundfreibetrag ist ohne weitere Voraussetzungen abziehbar.
Das verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage und führt zu einer Steuerentlastung.
Unselbstständige Einkünfte
Bei steuerpflichtigen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit von Arbeitern und Angestellten betrifft der Freibetrag Kostenpunkte, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnsteuerberechnung steuermindernd berücksichtigen könnte.
- Wird das nicht vorgenommen, kann die steuerpflichtige Person diese Ausgaben als von der Besteuerung auszunehmenden Freibetrag geltend machen.
Es können die folgenden Kosten und Ausgaben geltend gemacht werden:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
Das verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Bei unselbstständigen Einkommen wird der Freibetrag im Freibetragsbescheid erfasst und ergibt sich aus der Höhe der dabei geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, also unternehmerischem Gewinn, ist der Gewinnfreibetrag vorgesehen. Dieser ist prozentual gestaffelt und verringert sich, je höher der vorliegende Gewinn ist. Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns.
Einschränkungen beim Ausmaß des Freibetrags gibt es durch eine prozentuale Staffelung:
- Bis zur Bemessungsgrundlage von 30.000 EUR beträgt der Gewinnfreibetrag 15 %.
- Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten 145.000 EUR ein Freibetrag von 13 % zu.
- Für weitere 175.000 EUR ist noch ein Freibetrag im Ausmaß von 7 % möglich.
- Für weitere 230.000 Euro reduziert sich der Freibetrag schließlich auf 4,5 %.
- Ab einer Bemessungsgrundlage von 580.000 EUR steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Praxisbeispiel zur Berechnung des Gewinnfreibetrags
Im Geschäftsjahr 2022 sind von einem (fiktiven) Unternehmen die folgenden Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt sowie Gewinne erzielt worden. Anhand dieser Zahlen wird der Gewinnfreibetrag errechnet:
Art der Summe | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 | Beispiel 5 |
---|---|---|---|---|---|
Gewinn vor Gewinnfreibetrag | 40.000 EUR | 190.000 EUR | 280.000 EUR | 650.000 EUR | -30.000 EUR |
Höchstmöglicher Gewinnfreibetrag | 5.800 EUR | 24.400 EUR¹⁾ | 30.700 EUR | 45.950 EUR⁴⁾ | 0 EUR |
Grundfreibetrag | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 4.500 EUR | 0 EUR |
Verbleibender möglicher investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | 1.300 EUR | 19.900 EUR²⁾ | 26.200 EUR | 41.450 EUR | 0 EUR |
Summe Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter | 6.000 EUR | 24.000 EUR | 25.000 EUR | 60.000 EUR | 20.000 EUR |
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | 1.300 EUR | 19.900 EUR²⁾ | 25.000 EUR³⁾ | 41.450 EUR | 0 EUR |
Gewinnfreibetrag gesamt | 5.800 EUR | 24.400 EUR | 29.500 EUR | 45.950 EUR⁴⁾ | 0 EUR |
Endgültiger zu versteuernder Gewinn | 34.200 EUR | 165.600 EUR | 250.500 EUR | 604.050 EUR | -30.000 EUR |
Quelle der Daten: Webseite des Unternehmensservice Portal
(Hg.: Bundesministerium für Finanzen)
Berechnung
- 1) 4.500 (30.000 × 15 %) + 18.850 (145.000 × 13 %) + 1.050 (15.000 × 7 %) = 24.400
- 2) 24.400 (Zeile 2) – 4.500 (Zeile 3) = 19.900
- 3) Mit Höhe der Investitionen begrenzt
- 4) Höchstbetrag
Wie wird der Freibetragsbescheid eingereicht?
Der Freibetragsbescheid wird steuerpflichtigen Personen zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid zugeschickt.
- Der Bescheid gilt dabei immer für das übernächste Kalenderjahr.
- Als Grundlage für die Höhe des zustehenden Freibetrags werden im Freibetragsbescheid bestimmte Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen erfasst.
Zusätzlich wird eine Mitteilung zur Vorlage an den Arbeitgeber übermittelt, wobei diese Mitteilung dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann, aber nicht muss.
- Die Abgabe der Mitteilung bewirkt, dass beim Lohnsteuerabzug im übernächsten Jahr vorläufig derselbe Betrag an steuermindernden Ausgaben herangezogen wird.
Gibt es einen steuerlichen Freibetrag auch bei unternehmerischem Gewinn?
Ja! So wie der Freibetrag bei unselbstständigen Einkommen kann auch bei unternehmerischen Einkünften (Gewinn) ein Teilbetrag anhand bestimmter Regelungen steuerfrei bleiben - dieser Betrag stellt eine Steuerentlastung dar.
Der Freibetrag für unternehmerische Gewinn nennt sich folglich auch Gewinnfreibetrag. Die Details und Bestimmungen dazu finden Sie auf dieser Seite!
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS