Kleinunternehmer werden mit FreeFinance

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Wir schreiben unsere Inhalte ohne Chat-GPT & Co! Hier finden Sie nur redaktionell erstellte & geprüfte Infos für Österreich 🇦🇹!

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
Rechnungsvorlagen

Mit FreeFinance die Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer testen!

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Vom Gewerbeschein zur ersten Rechnung

Smarte Buchhaltung für Kleinunternehmer in Österreich 🇦🇹

Sie haben sich entschieden, selbstständig zu arbeiten. Was jetzt kommt, sind Behördenwege, Fristen und die Frage, wie Sie Ihre Einnahmen von Anfang an sauber festhalten. Ein Kleinunternehmen anzumelden dauert in Österreich weniger lang, als die meisten erwarten. Und mit FreeFinance an Ihrer Seite sind Sie sofort bestens vorbereitet und sparen wertvolle Zeit und Nerven bei der Buchhaltung.

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Kleinunternehmer werden einfach gemacht

Ihre Buchhaltung aus und für Österreich 🇦🇹 – vom ersten Beleg an.

Kleinunternehmerregelung mit einem Klick

Als Kleinunternehmer weisen sie keine Umsatzsteuer aus und müssen den Grund dafür auf jeder Rechnung angeben.

In FreeFinance aktivieren Sie die Kleinunternehmerregelung in den Einstellungen. Danach rechnet Ihre Buchhaltung nach dem Bruttosystem, und der Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG steht auf Ihren Rechnungen.

Belege per App erfassen

Ihre Belege liegen an einem Ort, nicht in einer Tabelle und einem Schuhkarton.

Mit der kostenlosen PaperCut-App fotografieren Sie den Beleg direkt vor Ort und verbuchen ihn später mit einem Klick. Die KI-gestützte Belegerkennung ist mit 1.000 Credits pro Jahr bereits im Einsteigerpaket enthalten.

Sie wachsen, die Software wächst mit

Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, ändert sich Ihre Buchhaltung von einem Tag auf den anderen.

Die Direktschnittstelle zu FinanzOnline für UVA ist ab dem Einsteigerpaket dabei. Sie schalten um, statt neu anzufangen.

Kleinunternehmen anmelden in Österreich: Ihr Weg in 6 Schritten

Gewerbe anmelden

Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das Unternehmensserviceportal. Bei freien Gewerben genügt die Anmeldung, ein Befähigungsnachweis ist nicht nötig.

Mehr zur Gewerbeanmeldung
SVS-Anmeldung

Läuft automatisch aus der Gewerbeanmeldung heraus, Sie müssen nichts separat melden. Prüfen Sie, ob die Kleinstunternehmerbefreiung für Sie infrage kommt.

Mehr zur Sozialversicherung
Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden

Das Finanzamt schickt Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ausfüllen müssen Sie ihn selbst, danach bekommen Sie Ihre Steuernummer und richten FinanzOnline ein.

Mehr zu FinanzOnline
Kleinunternehmerregelung entscheiden

Unter der Grenze gilt sie automatisch. Ein Verzicht läuft über den Regelbesteuerungsantrag und bindet Sie für fünf Jahre.

Mehr zur Kleinunternehmerregelung
Belege sammeln, Ausgaben absetzen

Ab dem ersten Tag zählt jeder Beleg. Was Sie absetzen dürfen, entscheidet am Jahresende über Ihren Gewinn.

Mehr zu Betriebsausgaben
Erste Rechnung schreiben

Ohne Umsatzsteuer, aber mit dem Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Wer die Rechnungslegung nutzt, aktiviert die Regelung einmal in den Einstellungen und hat den Hinweis auf jedem Dokument.

Mehr zur Kleinunternehmer-Rechnung

Die Kleinunternehmerregelung in Österreich

Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Unternehmensform und keine Rechtsform, sondern eine Umsatzsteuerbefreiung. Wer sie in Anspruch nimmt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, führt keine ab und gibt keine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Das gilt für Gewerbebetriebe und Freiberufler gleichermaßen, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen.

Die Voraussetzung ist eine einzige Zahl. Seit der Neuregelung mit 1. Jänner 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro (Brutto-Grenze) Gesamtumsatz im Kalenderjahr, für Umsätze im Inland. Gezählt wird der Gesamtumsatz einer Person aus allen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen, nicht pro Betrieb und nicht pro Kunde.

Vorteile, und was sie kosten

Für Gründer mit Privatkunden ist die Steuerbefreiung ein echter Preisvorteil: Ihre Leistung ist um die Umsatzsteuer günstiger, und die Buchhaltung bleibt schlank. Der Preis dafür ist der fehlende Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen holen Sie sich nicht zurück.

Wer überwiegend an Unternehmen verrechnet, hat davon nichts, weil dort die Umsatzsteuer ohnehin durchläuft. Manche Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer berichten außerdem, dass der Status bei Geschäftskunden weniger professionell wirkt. Beides sind gute Gründe, die Regelbesteuerung zumindest durchzurechnen.

Das größte Risiko ist das Überschreiten. Bis zehn Prozent über der Grenze bleibt die Befreiung im laufenden Jahr erhalten. Darüber sind Ihre Rechnungen ab genau dem Umsatz umsatzsteuerpflichtig, mit dem Sie die Toleranz reißen. Ab diesem Zeitpunkt weisen Sie Umsatzsteuer in Rechnungen aus, melden UVA und brauchen die entsprechenden Aufzeichnungen. Was Sie vorher verrechnet haben, bleibt steuerfrei.

Regelbesteuerung, UID und Kunden im EU-Ausland

Sie können freiwillig auf die Befreiung verzichten oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Verzicht läuft über den Regelbesteuerungsantrag beim Finanzamt und bindet Sie für fünf Jahre. Dies ist also keine Entscheidung für zwischendurch, sondern eine für die Gründung.

Eine UID-Nummer brauchen Sie als Kleinunternehmer nur, wenn Sie Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen oder dorthin erbringen. Seit 2025 gibt es zusätzlich die EU-Kleinunternehmerregelung: Wer sie nutzen will, darf unionsweit höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz erzielen und registriert sich dafür in Österreich, mit einer eigenen Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.

Von alldem unberührt bleiben zwei Dinge, die Gründer regelmäßig verwechseln: die Einkommensteuer, denn steuerbefreit sind Sie nur bei der Umsatzsteuer, und die Sozialversicherung, denn die SVS-Beiträge richten sich nach Ihren Einkünften, nicht nach der Umsatzgrenze.

Erfahrungen unserer Kunden

Smarte Cloud-Buchhaltung aus Österreich

Kostenlos & unverbindlich: keine Kreditkarte notwendig, kein automatisches Abo!

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Häufige Fragen

Die Gewerbeanmeldung selbst ist für Neugründer nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz gebührenfrei. Rechnen müssen Sie mit der WKO-Grundumlage und den SVS‑Mindestbeiträgen. Die genauen Beträge hängen von Fachgruppe und Bundesland ab.

Meistens nicht. Die Registrierkassenpflicht greift erst ab 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsatz. Belege ausstellen müssen Sie trotzdem, ab dem ersten Geschäftsfall.

Nein, und in Österreich ist „Kleingewerbe" nicht einmal ein Rechtsbegriff. Kleinunternehmer ist ein Status im Umsatzsteuerrecht.

Ja. Sie bleiben in Ihrem Dienstverhältnis versichert, die SVS-Beiträge fallen zusätzlich an. Ab einem bestimmten Gewinn kommt die Pflichtveranlagung dazu.

Weder noch. Gezählt wird das gesamte Entgelt aus allen unternehmerischen Tätigkeiten einer Person, zusammengerechnet über das Kalenderjahr.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, die Kleinunternehmerpauschalierung die Einkommensteuer. Beide haben dieselbe Umsatzschwelle, sind aber zwei getrennte Entscheidungen.