Vorteile, und was sie kosten
Für Gründer mit Privatkunden ist die Steuerbefreiung ein echter Preisvorteil: Ihre Leistung ist um die Umsatzsteuer günstiger, und die Buchhaltung bleibt schlank. Der Preis dafür ist der fehlende Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen holen Sie sich nicht zurück.
Wer überwiegend an Unternehmen verrechnet, hat davon nichts, weil dort die Umsatzsteuer ohnehin durchläuft. Manche Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer berichten außerdem, dass der Status bei Geschäftskunden weniger professionell wirkt. Beides sind gute Gründe, die Regelbesteuerung zumindest durchzurechnen.
Das größte Risiko ist das Überschreiten. Bis zehn Prozent über der Grenze bleibt die Befreiung im laufenden Jahr erhalten. Darüber sind Ihre Rechnungen ab genau dem Umsatz umsatzsteuerpflichtig, mit dem Sie die Toleranz reißen. Ab diesem Zeitpunkt weisen Sie Umsatzsteuer in Rechnungen aus, melden UVA und brauchen die entsprechenden Aufzeichnungen. Was Sie vorher verrechnet haben, bleibt steuerfrei.