Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von höchstens 55.000 Euro pro Jahr von der Umsatzsteuer (Stand 2026). Dadurch entfällt in der Regel auch die Abgabe von Umsatzsteuer auf inländische Lieferungen und Leistungen. Eine UID-Nummer ist für Kleinunternehmer normalerweise nicht erforderlich, kann in bestimmten Fällen aber trotzdem benötigt und beim Finanzamt beantragt werden.
UID-Nummer für Kleinunternehmer: Wann ist sie erforderlich?
Die UID-Nummer für Kleinunternehmer ist eine umsatzsteuerliche Identifikationsnummer. Sie ist für Kleinunternehmer in Österreich grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU benötigt werden.
Wir schreiben unsere Inhalte ohne Chat-GPT & Co! Hier finden Sie nur redaktionell erstellte & geprüfte Infos für Österreich 🇦🇹!
Zum Inhalt dieses Artikels
- UID-Nummer für Kleinunternehmer – auf einen Blick
- Benötigen Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
- In welchen Fällen benötigen Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
- UID-Nummer online beantragen: Schritt für Schritt
- Kleinunternehmerregelung: Freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung
- Steuernummer und UID-Nummer: Was ist der Unterschied?
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
UID-Nummer für Kleinunternehmer – auf einen Blick
| Brauchen Kleinunternehmer eine UID-Nummer? | Nein, Kleinunternehmer brauchen prinzipiell keine UID-Nummer, können sie aber für bestimmte EU-Geschäfte benötigen. |
| Wann genau wird die UID-Nummer für Kleinunternehmer zur Pflicht? | Eine UID-Nummer kann für Kleinunternehmer insbesondere bei innergemeinschaftlichen Erwerben, Leistungen aus dem EU-Ausland und grenzüberschreitenden B2B-Leistungen erforderlich werden. |
| Wie können Kleinunternehmer eine UID-Nummer beantragen? | Die UID-Nummer wird mit dem Formular U 15 beim zuständigen Finanzamt beantragt, wobei der Antrag online ausgefüllt und übermittelt werden kann. |
| Kann ein Kleinunternehmer durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung eine UID-Nummer erhalten? | Ja, mit dem Regelbesteuerungsantrag U12 können Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln und erhalten in diesem Zusammenhang eine UID-Nummer. |
| Was ist der Unterschied zwischen der Steuernummer und der UID-Nummer? | Die Steuernummer dient der Identifikation beim Finanzamt, die UID-Nummer der umsatzsteuerlichen Identifikation von Unternehmen. |
Eine UID-Nummer ist für Kleinunternehmer nicht in jedem Fall verpflichtend, kann aber je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit erforderlich sein. Besonders bei Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Ländern kann die UID-Nummer eine wichtige Rolle spielen.
Benötigen Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
In welchen Fällen benötigen Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
Eine UID-Nummer kann für Kleinunternehmer insbesondere bei innergemeinschaftlichen Erwerben und grenzüberschreitenden B2B-Leistungen erforderlich sein. Auch bei bestimmten Leistungen aus dem EU-Ausland kommt das Reverse-Charge-System zur Anwendung.
Innergemeinschaftliche Erwerbe
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben kann ab einer Erwerbsschwelle von 11.000 Euro pro Jahr eine umsatzsteuerliche Registrierung und damit eine UID-Nummer erforderlich sein.
- Bei Verwendung der UID-Nummer beim Einkauf gilt die Erwerbsschwelle nicht mehr.
- Damit wird auf die Anwendung der Schwelle verzichtet. Dieser Verzicht bindet grundsätzlich für zwei Kalenderjahre.
Leistungen aus dem EU-Ausland: Reverse Charge
Bezieht ein Kleinunternehmer Leistungen von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. Dabei geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 UStG.
- Das Reverse-Charge-Verfahren kann daher unabhängig von der Höhe der Leistung zur Anwendung kommen, beispielsweise bei bestimmten Leistungen von Google Ads, Meta, Microsoft, Adobe, Canva, Shopify, Zoom, Amazon oder Fiverr.
- Die Rechnung muss unter anderem einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren enthalten und die erforderlichen UID-Nummern ausweisen. Für die laufende Buchhaltung lassen sich solche Geschäftsvorgänge mit einer Buchhaltungssoftware wie FreeFinance zentral erfassen und verwalten.
B2B-Leistungen innerhalb der EU
Erbringt ein Kleinunternehmer eine B2B-Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, liegt der Leistungsort prinzipiell beim Leistungsempfänger.
- In diesen Fällen kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, sodass die Umsatzsteuer vom Geschäftskunden im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geschuldet wird.
- Die UID-Nummer des Geschäftskunden sollte geprüft und auf der Rechnung angegeben werden. Je nach Voraussetzungen ist außerdem eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben.
UID-Nummer online beantragen: Schritt für Schritt
Kleinunternehmer können eine UID-Nummer beantragen, wenn sie diese für bestimmte grenzüberschreitende Geschäfte benötigen. Die Beantragung erfolgt mit dem Formular U 15 beim zuständigen Finanzamt.
Die einzelnen Schritte der Antragstellung im Überblick:
- Formular U 15 aufrufen: Das Formular zur Beantragung einer UID-Nummer beim Bundesministerium für Finanzen aufrufen.
- Unternehmensdaten eintragen: Im Formular werden unter anderem Angaben zum Unternehmen, zur Steuernummer, zum Sitz und zu den Kontaktdaten benötigt.
- Grund für die Beantragung angeben: Kleinunternehmer sollten angeben, warum sie eine UID-Nummer benötigen. Ein möglicher Grund ist beispielsweise der Bezug von Leistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder die Erbringung von B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland.
- Antrag übermitteln: Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das zuständige Finanzamt übermittelt.
- UID-Nummer erhalten: Nach der Prüfung vergibt das Finanzamt die UID-Nummer. Sie kann anschließend für die vorgesehenen Geschäftsvorgänge und auf entsprechenden Rechnungen verwendet werden.
Kleinunternehmerregelung: Freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden. Dafür ist ein Regelbesteuerungsantrag (U12) beim Finanzamt erforderlich. Die Entscheidung bindet grundsätzlich für fünf Jahre. Mit dem Wechsel zur Regelbesteuerung wird auch eine UID-Nummer vergeben.
Ob sich der Verzicht lohnt, hängt vor allem von der Kundenstruktur und den eigenen Ausgaben ab:
- Für Selbstständige mit überwiegend B2B-Kundschaft kann die Regelbesteuerung Vorteile bieten, da Geschäftskunden mit entsprechender Berechtigung die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können.
- Auch bei hohen betrieblichen Investitionen kann der Wechsel interessant sein, weil dadurch ein Vorsteuerabzug möglich wird.
- Bei überwiegend B2C-Kundschaft und geringen Vorleistungen ist die Kleinunternehmerregelung dagegen häufig vorteilhafter, da keine Umsatzsteuer auf die eigenen Leistungen aufgeschlagen werden muss.
Steuernummer und UID-Nummer: Was ist der Unterschied?
Für die steuerliche Identifikation von Unternehmen spielen die Steuernummer und die UID-Nummer eine wichtige Rolle. Beide Nummern erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke.
- Die Steuernummer beziehungsweise Abgabenkontonummer wird von der Finanzverwaltung vergeben und dient dazu, natürliche und juristische Personen steuerlich zu erfassen und eindeutig zuzuordnen.
- Die UID-Nummer dient dagegen vor allem der Identifikation von Unternehmen im Geschäftsverkehr. Sie ist insbesondere für den EU-weiten Handel zwischen Unternehmen erforderlich und ermöglicht eine eindeutige umsatzsteuerliche Zuordnung bei innergemeinschaftlichen Geschäften. Unternehmer erhalten nur eine UID-Nummer, unabhängig davon, wie viele Betriebe sie führen.
- Zudem ist die UID-Nummer für die umsatzsteuerliche Abwicklung und die Buchhaltung relevant. Sie kommt sowohl bei Geschäftsvorgängen innerhalb Österreichs als auch bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften mit Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz. Mit einer Buchhaltungssoftware wie FreeFinance lassen sich solche Geschäftsvorgänge zentral erfassen und für die weitere Buchhaltung verwalten.
| Merkmal | Steuernummer | UID-Nummer |
|---|---|---|
| Zweck | Steuerliche Identifikation beim Finanzamt | Umsatzsteuerliche Identifikation |
| Verwendung | Steuerliche Abwicklung mit dem Finanzamt | Vor allem bei EU-Geschäften zwischen Unternehmen |
| Vergabe | Finanzverwaltung | Finanzamt |
| Format | Abgabenkontonummer | ATU + 8 Ziffern |
Achtung: Steuernummer, UID-Nummer und Steueridentifikationsnummer sind nicht dasselbe. Die Steuernummer beziehungsweise Abgabenkontonummer dient der steuerlichen Zuordnung beim Finanzamt, während die UID-Nummer insbesondere für umsatzsteuerliche Zwecke und bestimmte EU-Geschäfte relevant ist. Die Steueridentifikationsnummer ist wiederum eine eigene, dauerhafte Kennung.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantragt man eine UID-Nummer als Kleinunternehmer?
Eine UID-Nummer beginnt in Österreich mit „ATU“ und besteht aus acht Ziffern. Sie kann beim Finanzamt Österreich mit dem Formular U 15 beantragt werden und wird nicht automatisch mit der Betriebseröffnung vergeben. Besonders bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten kann eine UID-Nummer erforderlich sein. Die Beantragung einer UID-Nummer führt nicht automatisch zum Wegfall der Kleinunternehmerregelung.
Braucht man trotz Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Für gewöhnliche Geschäfte innerhalb Österreichs ist eine UID-Nummer als Kleinunternehmer nicht erforderlich. Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU kann sie jedoch benötigt werden. Das betrifft beispielsweise bestimmte Dienstleistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Eine UID-Nummer allein führt nicht zu einer Umsatzsteuerpflicht.
Wann benötigt man eine UID-Nummer?
Eine UID-Nummer wird für EU-Geschäfte benötigt, z. B. für das Reverse-Charge-Verfahren. Dazu gehören beispielsweise Dienstleistungen für Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, oder bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe. Für reine Geschäfte im Inland ist eine UID-Nummer in der Regel nicht erforderlich. Ob sie benötigt wird, hängt von der Art des Geschäfts und dem jeweiligen Geschäftspartner ab.
Muss man als Kleinunternehmer in Österreich Umsatzsteuer zahlen?
Grundsätzlich sind Kleinunternehmer in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt sind. Seit 2025 gilt dafür eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr. Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Gegenzug besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Gilt die Steuerbefreiung auch für Kleinunternehmer?
Ja. Kleinunternehmer sind in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllen. Das bedeutet, dass sie auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer verrechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Im Gegenzug steht ihnen prinzipiell kein Vorsteuerabzug zu.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz (UStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS