Abgaben | Nebenkosten
Dienstnehmer (Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge) erhalten vom Dienstgeber für ihre Leistungen ein Entgelt. Das ihnen zustehende Entgelt wird Bruttolohn (Arbeiter), Bruttogehalt (Angestellte) oder Lehrlingsentschädigung (Lehrlinge) genannt.
Vor diesem Entgelt hat jedoch der Dienstgeber den Sozialversicherungsbeitrag, die Lohnsteuer und weitere gesetzliche bzw. freiwillige Abzüge einzubehalten.
Dem Dienstnehmer gebührt außerdem - falls ein Anspruch gegeben ist - die Familienbeihilfe. Der dem Arbeiter bzw. dem Angestellten zustehende Auszahlungsbetrag errechnet sich daher wie folgt.
Bruttobezug |
- Beitrag zur Sozialversicherung |
- Lohnsteuer |
+ Familienbeihilfe |
Kinderabsetzbetrag |
Auszahlungsbetrag |