Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben

Was sind lohnabhängige bzw. gehaltsabhängige Abgaben?

Neben der eigentlichen Bezahlung (Lohn bzw. Gehalt), die ein Dienstnehmer von einem Dienstgeber erhält, muss der Dienstgeber zusätzliche Abgaben leisten. Wenn sich diese an der Höhe der Entschädigung bzw. Vergütung orientieren, spricht man von lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben.

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  1. Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben
  2. Siehe auch

Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben

Abgaben | Nebenkosten

Dienstnehmer (Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge) erhalten vom Dienstgeber für ihre Leistungen ein Entgelt. Das ihnen zustehende Entgelt wird Bruttolohn (Arbeiter), Bruttogehalt (Angestellte) oder Lehrlingsentschädigung (Lehrlinge) genannt.

Vor diesem Entgelt hat jedoch der Dienstgeber den Sozialversicherungsbeitrag, die Lohnsteu­er und weitere gesetzliche bzw. freiwillige Abzüge einzubehalten.

Dem Dienstnehmer gebührt außerdem - falls ein Anspruch gegeben ist - die Familienbeihilfe. Der dem Arbeiter bzw. dem Angestellten zustehende Auszahlungsbetrag errechnet sich daher wie folgt.

Bruttobezug
- Beitrag zur Sozialversicherung
- Lohnsteuer
+ Familienbeihilfe
Kinderabsetzbetrag
Auszahlungsbetrag

Neben den Bruttogehältern bzw. Bruttolöhnen hat der Dienstgeber noch folgende lohn- bzw. gehaltsabhängigen Abgaben zu tragen:

  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-Ausgleichsfond
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Kommunalsteuer

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Siehe auch

Quellen:

Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG): tagesaktuelle Fassung im RIS

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR): aktuelle Fassung im Findok des Bundesministeriums für Finanzen