1. Arbeitsrecht und Personalverrechnung
Das Arbeitsrecht ist die Summe aller Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Daher haben diese Gesetzgebungen natürlich verschiedene Auswirkungen und Relevanz für die Personalverrechnung.
Bruttoansprüche von Arbeitnehmern errechnen sich basierend auf den anzuwendenden lohngestaltenden Vorschriften wie Gesetzgebung (alle Bestimmungen des Arbeitsrechts), Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung.
- Aus diesen lohngestaltenden Vorschriften wird die Bruttoberechnung des monatlichen Entgelts sowie der Sonderzahlungen und Beendigungsansprüche abgeleitet.
- Ebenso werden durch das Arbeitsrecht auch Pflichten und Ansprüche wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit usw. geregelt.
Dabei zu beachten: Bei Fälligkeit des Entgelts ist gemäß § 2f Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung der Bezüge zu übermitteln. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
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Auflistung der für den Lohnzahlungszeitraum gebührenden Bruttobezüge bzw. Nettobezüge bei einer echten Nettolohnvereinbarung
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Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen.
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Sozialversicherungsbeitragsgrundlage und der entsprechende Sozialversicherungsbeitrag
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Lohnsteuerbemessungsgrundlage und die entsprechende Lohnsteuer
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Familienbonus Plus
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BMSVG-Bemessungsgrundlage und die entsprechenden BMSVG-Beiträge