Ein Kontokorrent ist ein vertraglich geregeltes Verrechnungskonto, auf dem Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern laufend gebucht und saldiert werden.
-
Die Grundlage bildet eine Kontokorrentabrede gemäß § 355 UGB.
Am Ende der Abrechnungsperiode wird ein Saldo gebildet, der den einzigen auszugleichenden Betrag darstellt. Einzelne Rechnungen gelten als verrechnet. Das Kontokorrent dient der Bündelung laufender Ansprüche und ist vom Girokonto oder einem Kontokorrentkredit klar abzugrenzen.