Kontokorrent ⇒ Verrechnungskonto für laufende Forderungen

Ein Kontokorrent ist ein laufendes Verrechnungskonto zur buchhalterischen Erfassung und Saldierung gegenseitiger Forderungen zwischen Geschäftspartnern. Es basiert auf einer vertraglichen Kontokorrentabrede und endet periodisch in einem auszugleichenden Saldo. Das Kontokorrentkonto unterscheidet sich deutlich vom Girokonto oder einem Kontokorrentkredit.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Kontokorrent – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zum Kontokorrent

Definition

Laufendes Verrechnungskonto zur saldierten Abrechnung gegenseitiger Forderungen und Leistungen.

Funktion

Verrechnung mehrerer Beträge mit einem periodischen Saldo statt Einzelzahlungen.

Anwendungsbereich

Vor allem zwischen Unternehmern mit laufender Geschäftsbeziehung und regelmäßigem Austausch.

Vorteil

Spart Aufwand, reduziert Liquiditätsbewegungen und erhöht Übersicht über Ansprüche.

Buchhaltung

Als Personenkonto geführt, dient der Vereinfachung regelmäßiger Buchungsvorgänge.

Abgrenzung & Unterscheidung

Nicht gleichzusetzen mit Girokonto, Dispo oder Kontokorrentkredit.

Rechtlicher Rahmen

Kontokorrentabrede gemäß § 355 UGB erforderlich, Saldo ersetzt Einzelansprüche.

Kontokorrent

Ein Kontokorrent ist ein laufendes Verrechnungskonto, auf dem gegenseitige Forderungen verbucht und periodisch saldiert werden. Es beruht auf einer Kontokorrentabrede (§ 355 UGB) und dient der Verrechnung statt Einzelzahlung. Das Kontokorrent unterscheidet sich klar von Girokonto und Kontokorrentkredit.

Was ist ein Kontokorrent?

  • Begriff: Stammt aus dem Italienischen („conto corrente“) und bedeutet laufendes Konto.

  • Definition: Vertraglich vereinbartes Verrechnungskonto zur Saldierung gegenseitiger Forderungen.

  • Kontokorrentkonto: Dient der laufenden Verbuchung von Leistungen und Zahlungen.

  • Kontokorrentvertrag: Entsteht durch eine Kontokorrentabrede gemäß § 355 UGB.

  • Saldo: Ergebnis der Verrechnung nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

  • Ziel: Effiziente Verrechnung statt Einzelabrechnungen bei wiederkehrenden Ansprüchen.

  • Abgrenzung: Unterscheidet sich von Girokonto, Kreditlimit, Kontokorrentkredit und Darlehen.

Ein Kontokorrent ist ein vertraglich geregeltes Verrechnungskonto, auf dem Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern laufend gebucht und saldiert werden.

  • Die Grundlage bildet eine Kontokorrentabrede gemäß § 355 UGB.

Am Ende der Abrechnungsperiode wird ein Saldo gebildet, der den einzigen auszugleichenden Betrag darstellt. Einzelne Rechnungen gelten als verrechnet. Das Kontokorrent dient der Bündelung laufender Ansprüche und ist vom Girokonto oder einem Kontokorrentkredit klar abzugrenzen.

Begriffliche Abgrenzung:

Ein Kontokorrentkonto ist nicht mit einem Girokonto gleichzusetzen:

  • Während das Girokonto primär dem Zahlungsverkehr dient, basiert das Kontokorrent auf der gegenseitigen Verrechnung wechselseitiger Ansprüche und endet in einem einheitlichen Saldo.

Auch vom Kontokorrentkredit ist klar zu unterscheiden:

  • Dabei handelt es sich um eine Kreditform der Bank mit vereinbartem Kreditlimit, bei der ein Konto überzogen werden darf. Beim klassischen Kontokorrent steht jedoch die Verrechnung von Forderungen im Vordergrund – nicht die Kreditgewährung.

Ebenso ist das Kontokorrent kein Darlehen:

  • Es ist eine eigene Art von Geschäftsbeziehung, die auf Verrechnung, Abrede und Abrechnungsperiode basiert.

Wie funktioniert ein Kontokorrentverhältnis?

  • Verrechnung: Wechselseitige Forderungen werden auf einem gemeinsamen Konto verbucht.

  • Kontokorrentkonto: Grundlage der Kontokorrentbeziehung zwischen den Parteien.

  • Abrechnungsperiode: Zeitraum, nach dem der Saldo gebildet wird.

  • Saldo: Differenz aus gebuchten Leistungen und Zahlungen.

  • Ausgleich: Nur der Saldo wird tatsächlich ausgeglichen – nicht jeder einzelne Anspruch.

  • Parteien: Unternehmer mit laufender Geschäftsbeziehung und häufigen Auszahlungen.

  • Ziel: Effiziente Verrechnung und Übersicht statt zahlreicher Einzelbuchungen.

Die Kontokorrentbeziehung ist eine spezielle Form der Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen, bei der gegenseitige Forderungen und Leistungen nicht einzeln beglichen, sondern laufend auf einem Konto verbucht und anschließend verrechnet werden.

  • Die Grundlage bildet ein Kontokorrentkonto, das im Rahmen eines Kontokorrentvertrags geführt wird.

  • In der Regel wird eine Abrechnungsperiode vereinbart – beispielsweise monatlich. Am Ende dieses Zeitraums wird ein Saldo gebildet, der die Differenz aller Buchungen zeigt. Wird keine bestimmte Rechnungsperiode vereinbart, beträgt diese gemäß § 355 Abs. 2 UGB ein Jahr.

  • Am Ende jeder Abrechnungsperiode werden alle auf dem Kontokorrentkonto verbuchten Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander verrechnet. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der Saldo, der entweder als Zahlungsverpflichtung oder als Guthaben ausgewiesen wird.

  • Nur dieser Saldo wird schließlich zur Zahlung fällig. Einzelne Rechnungen, Gutschriften oder Auszahlungen verlieren durch die Verrechnung ihre eigenständige rechtliche Bedeutung.

  • Diese Saldierung ersetzt die Einzelabrechnung – das heißt: Nur der Saldo wird rechtlich relevant.

Der Abschluss erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung oder automatische Systembuchung. Der Saldo gilt mit diesem Abschluss als bestätigt, wenn keine Einwände erhoben werden (§ 356 UGB). Diese Methode spart Buchungsaufwand, reduziert Zahlungsbewegungen und erhöht die Übersichtlichkeit im laufenden Geschäftsverkehr.

Kontokorrent in der Buchhaltung

  • Anwendung: Laufende Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit Geschäftspartnern.

  • Ziel: Vereinfachte Buchung statt einzelner Auszahlungen.

  • Saldo: Ergibt sich als Differenz am Periodenende.

  • Buchführung: Kontokorrentkonto als Personenkonto im Rechnungswesen.

  • Praxis: Besonders bei regelmäßigen Leistungen und Zahlungsflüssen.

  • Abschluss: Periodisch, meist monatlich oder quartalsweise.

  • Vorteil: Spart Buchungsaufwand und erhöht die Transparenz.

In der Buchhaltung dient das Kontokorrentkonto der Verrechnung laufender Geschäftsvorgänge mit einzelnen Kunden oder Lieferanten. Statt jede Rechnung oder Zahlung einzeln zu verbuchen, werden alle Posten gesammelt und am Ende der Abrechnungsperiode saldiert.

Der Saldo wird dann entweder als Forderung oder Verbindlichkeit bilanziert. Diese Methode reduziert den Verwaltungsaufwand und macht Zahlungsströme leichter nachvollziehbar – vor allem bei regelmäßigem Leistungsaustausch.

Lieferanten- und Kundenkontokorrent

Kontokorrentverhältnisse sind besonders sinnvoll bei Geschäftspartnern mit häufigem Rechnungsaustausch.

  • Im Einkauf wird das Lieferantenkontokorrent genutzt,

  • im Verkauf das Kundenkontokorrent.

Ziel ist, mehrere Leistungen in einem Saldo zusammenzufassen – statt jeden Betrag einzeln zu verbuchen oder auszuzahlen.

Der Kontokorrentkredit

  • Definition: Bankkredit mit laufendem Kreditrahmen auf einem Konto.

  • Kontokorrentkonto: Grundlage für Überziehung innerhalb des Limits.

  • Kreditrahmen: Vorab vereinbarte Höchstgrenze für Auszahlungen.

  • Zinsen: Berechnet auf den tatsächlich beanspruchten Betrag.

  • Saldo: Negativer Saldo entspricht genutztem Kredit.

  • Verwendung: Kurzfristige Liquiditätsdeckung im Unternehmensbereich.

  • Risiko: Dauerhafte Nutzung führt zu hohen Kosten.

Ein Kontokorrentkredit ist ein flexibler Betriebsmittelkredit, bei dem ein Konto bis zu einem vereinbarten Kreditrahmen überzogen werden kann. Zinsen fallen nur für genutzte Beträge an. Ein negativer Saldo entspricht dem laufenden Kredit.

Bei Überziehung gelten meist höhere Zinssätze. Geeignet ist diese Kreditform für kurzfristigen Kapitalbedarf, birgt aber Kostenrisiken bei Dauerbeanspruchung.

Mehr zum Thema: Kontokorrentkredit

Zinsen und Gebühren für Überziehung:

Die Zinssätze sind meist variabel und richten sich nach Bonität und Marktlage. Neben Sollzinsen können auch Kontoführungsgebühren oder Bereitstellungszinsen anfallen. Bei Überschreitung des Limits steigen die Kosten deutlich – deshalb ist eine aktive Kreditüberwachung empfehlenswert.

Beispiel: Kontokorrent in der Praxis

  • Ausgangslage: Zwei Geschäftspartner mit regelmäßigen Leistungen und Zahlungen.

  • Verrechnung: Alle Beträge werden laufend auf einem Kontokorrentkonto verbucht.

  • Saldo: Nach der Abrechnungsperiode ergibt sich ein verrechenbarer Überschuss.

  • Zahlung: Nur der Saldo wird am Ende tatsächlich ausgeglichen.

  • Nutzen: Reduziert Buchungsaufwand, verbessert Übersicht über Ansprüche.

  • Anwendbarkeit: Besonders bei dauerhaftem Zahlungsfluss zwischen Geschäftspartnern.

Ein Unternehmen liefert seinem Geschäftspartner monatlich Waren im Wert von jeweils 4.000 Euro. Gleichzeitig erbringt der Partner Dienstleistungen im Wert von 1.500 Euro pro Monat. Beide erfassen ihre Leistungen und Zahlungen im Rahmen einer Kontokorrentbeziehung.

Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Saldo ermittelt: In diesem Fall ergibt sich ein verrechenbarer Betrag (Überschuss) von 2.500 Euro zugunsten des liefernden Unternehmens. Nur dieser Saldo wird tatsächlich bezahlt – nicht die einzelnen Rechnungen.

Das Beispiel zeigt, wie sich mehrere Ansprüche, Saldos und Zahlungsströme effizient bündeln lassen – besonders bei wiederkehrendem Bedarf und innerhalb eines vereinbarten Kreditlimits.

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Fragen und Antworten

Ein Kontokorrent ist eine vereinbarte Verrechnungsmethode, bei der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen zwei Geschäftspartnern laufend gebucht und am Ende einer Abrechnungsperiode saldiert werden. Nur der Saldo wird beglichen.

Ein Girokonto dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Ein Kontokorrentkonto hingegen ist Teil einer Kontokorrentbeziehung, bei der es um die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche geht – nicht um Ein- und Auszahlungen des täglichen Zahlungsverkehrs.

Eine Kontokorrentbeziehung liegt vor, wenn zwei Parteien vereinbaren, ihre laufenden Leistungen und Forderungen auf einem gemeinsamen Konto zu verbuchen und regelmäßig über den Saldo abzurechnen. Grundlage ist eine Kontokorrentabrede.

Der Dispositionskredit (Dispo) ist ein Bankprodukt für Privatkunden zur Überziehung des Girokontos. Ein Kontokorrent hingegen ist eine Verrechnungslösung für Geschäftspartner, bei der Forderungen saldiert werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Arten von Kredit bzw. Verrechnung.

Quellen

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
    Tagesaktuelle Fassung im RIS

  • Dr. Dr. h.c. Egger, Anton. Dr. Egger, Walter. Dr. Schauer, Reinbert. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 27., überarbeitete Auflage. S. 270. Linde Verlag Ges.m.b.H. Wien, 2016. ISBN: 9783707334579.
    Online: Linde Lehrbuch – Linde Verlag Ges.m.b.H.