Privatentnahme ⇒ einfach erklärt

Eine Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Betriebsmitteln, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen zur privaten Nutzung. Diese ist an bestimmte Regeln gebunden und nur für Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer erlaubt.

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Privatentnahme – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Privatentnahme
Definition

Entnahme von Geld, Waren oder Vermögenswerten aus dem Unternehmensvermögen für private Zwecke

Unterscheidung

Bestimmungen & Steuer

Buchhaltung

Privatentnahme

Privatentnahmen sind Gelder oder Werte, die ein Unternehmer aus seinem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt und die den Gewinn des Unternehmens mindern können.

Privatentnahme: Übersicht

Im unternehmerischen Alltag von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften, wie OGs oder KGs, ist es gängig, dass Beträge aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnommen werden.

  • Solche Privatentnahmen, auch in finanzieller Form, sind grundsätzlich unproblematisch, solange sie ordnungsgemäß verbucht werden.

Wenn eine Privatentnahme nicht richtig erfasst wird, kann es zu Problemen mit dem Finanzamt führen.

  • Bei Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs, sind solche Entnahmen jedoch nicht zulässig.

Gesellschafter haben keinen direkten Zugriff auf das Betriebsvermögen, sondern erhalten ihre Vergütung in Form von regelmäßigen Gewinnausschüttungen.

Zu beachten: Privatentnahme und Unternehmensgewinn

Durch eine Privatentnahme wird zwar das Betriebsvermögen entsprechend vermindert, bilanztechnisch hat diese jeweilige Entnahme jedoch keinen Einfluss auf den (Unternehmens-) Gewinn.

  • Wenn bei einer Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen nicht korrekt gehandelt wird, hätte der Unternehmer oder Gesellschafter im Grunde eine Steuerhinterziehung begangen.

Deshalb sind Privatentnahmen auch in der Buchhaltung korrekt auf einem Privatkonto zu verbuchen. Damit ist gewährleistet, dass diese Abzüge eben nicht den Erfolg des Betriebs (Unternehmensgewinn) verringern.

Die Entnahme von finanziellen Mitteln, Leistungen oder Produkten steht dadurch in keinem Zusammenhang mit dem operativen Geschäft des Unternehmens, sondern stellt einen externen Einfluss dar, der unabhängig vom unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg zu betrachten ist.

Privatentnahme: In der Praxis

Es gibt vier typische Varianten von Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen. In der Praxis treten vor allem die folgenden Formen auf, die wie folgt unterschieden werden:

  • Geldentnahme/Barentnahme: Der Unternehmer (=Inhaber eines Einzelunternehmens) oder Gesellschafter einer Personengesellschaft entnimmt finanzielle Mittel aus dem Betriebsvermögen bzw. aus der Betriebskasse zur privaten Verwendung.

  • Sachentnahme: Es wird eine Entnahme aus dem Sachvermögen des Betriebs in Form von vorgenommen:
    Material: Das können Rohstoffe der Produktherstellung sein. Zum Beispiel entnimmt der Inhaber eines KFZ-Betriebs Autoreifen aus dem Firmenbestand für sein privates Auto.
    - Erzeugnisse/Produkte: Ein Tischler nimmt Möbelstücke oder ein Lebensmittelproduzent entnimmt Lebensmittel aus dem Betriebsbestand für den privaten Gebrauch.

  • Nutzungsentnahme: Es werden betriebliche Mittel privat genutzt. Zum Beispiel nutzt der Betriebseigentümer ein Firmenhandy für private Telefonate.

  • Leistungsentnahme: Unternehmensleistungen werden privat genutzt, z. B. wenn ein Angestellter während der Arbeitszeit private Aufgaben erledigt. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter einer Gärtnerei pflegt während seiner Arbeitszeit den privaten Garten des Inhabers. Dies gilt als Privatentnahme von Unternehmensleistung.

Privatentnahme: Bestimmungen & Steuer

Hinsichtlich steuerrechtlicher Behandlung von Privatentnahmen und korrekter Verbuchung dieser in der Buchhaltung gibt es einige Punkte zu beachten.

  • Eine Privatentnahme ist steuerlich neutral und beeinflusst weder Gewinn noch Verlust des Unternehmens.

Sie hat jedoch Auswirkungen auf die Einkommensteuer des Inhabers oder Gesellschafters, da sie in der Steuererklärung erfasst werden muss.

Wenn Gegenstände oder Leistungen privat entnommen werden, unterliegen sie der Umsatzsteuer. Die Entnahme eines Gegenstands wird wie ein Verkauf behandelt (§ 3 Abs. 2 UStG). Dadurch können stille Reserven aufgedeckt werden, was den Unternehmensgewinn erhöhen kann.

  • Der Buchwert des entnommenen Gegenstands spielt eine Rolle, da stille Reserven die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert darstellen. Diese Werte müssen korrekt verbucht werden.

Auch die private Nutzung von Unternehmensressourcen, wie z. B. eines Firmenwagens, wird als Privatentnahme gewertet und muss mit den entsprechenden Kosten erfasst werden.

Umsatzsteuerlich ist jede Privatentnahme – sei es von Waren, Leistungen oder Gegenständen – zu berücksichtigen. Die Entnahme unterliegt der gleichen Umsatzsteuer, die bei einem Verkauf angefallen wäre, und muss entsprechend gemeldet und abgeführt werden.

Praxisbeispiel: stille Reserve aufdecken durch Privatentnahme

Im Februar 2023 kauft der Firmeninhaber einen Laptop für 3.300 Euro. Die betriebsübliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, was eine jährliche Abschreibung von 1.100 Euro ergibt. Ende 2023 hat das Gerät einen Buchwert von 2.200 Euro.

  • Im Dezember 2023 entnimmt der Inhaber den Laptop und gibt ihn seiner Tochter für ihre Ausbildung.

Der tatsächliche Wert beträgt aber zum Zeitpunkt der Entnahme gemäß Abschreibung angenommene 2.400 Euro (gerundet).

  • Die Differenz von 200 Euro (2.400 Euro Teilwert minus 2.200 Euro Buchwert) ist eine stille Reserve, die den Gewinn des Unternehmens aufgrund dieser Privatentnahme um 200 Euro erhöht.

Privatentnahme: Buchhaltung

Die Privatentnahmen sind in der Buchhaltung je nach Art der Entnahme wie folgt zu verbuchen:

  • Bei jeder Privatentnahme kommt es darauf an, ob Geld oder Anlagen bzw. Waren entnommen werden.

Die Entnahme von Waren ist jeweils mit dem Herstellungs- oder Anschaffungspreis als Einnahme zu verbuchen.

Entnahmen von Geld haben keinen Einfluss auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und müssen nicht aufgezeichnet werden, außer im Kassenbuch zur Dokumentation von Bestandsveränderungen.

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Fragen und Antworten

Eine Privatentnahme ist die Entnahme von Geld, Waren oder Vermögenswerten aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.

  • Privatentnahmen sind steuerlich neutral und beeinflussen nicht den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Sie müssen jedoch in der Einkommensteuererklärung des Inhabers oder Gesellschafters angegeben werden.

Stille Reserven, die sich aus der Differenz zwischen Buchwert und Teilwert ergeben, müssen bei der Privatentnahme aufgedeckt werden.

  • Dies kann den Gewinn des Unternehmens erhöhen.

Ja, Entnahmen von Geld haben keine Auswirkung auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und müssen nur im Kassenbuch aufgezeichnet werden.

  • Die steuerliche Behandlung von Privatentnahmen kann je nach Unternehmensform und Art der Entnahme variieren.

Quellen