Im unternehmerischen Alltag von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften, wie OGs oder KGs, ist es gängig, dass Beträge aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnommen werden.
- Solche Privatentnahmen, auch in finanzieller Form, sind grundsätzlich unproblematisch, solange sie ordnungsgemäß verbucht werden.
Wenn eine Privatentnahme nicht richtig erfasst wird, kann es zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
- Bei Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs, sind solche Entnahmen jedoch nicht zulässig.
Gesellschafter haben keinen direkten Zugriff auf das Betriebsvermögen, sondern erhalten ihre Vergütung in Form von regelmäßigen Gewinnausschüttungen.