Die Privateinlage bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmer private Vermögenswerte in sein Unternehmen einbringt.
- Diese Einlagen können in Form von Geld, Wirtschaftsgütern oder Sachanlagen erfolgen.
Diese Einlagen erhöhen das Betriebsvermögen und sind in der Buchhaltung entsprechend zu erfassen, da sie direkten Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung haben.
- Einlagen und Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Wert zu erfassen, der ihnen zum Zeitpunkt ihrer Einbringung oder Entnahme beizumessen ist.
Wenn durch die betriebliche Nutzung ein geringerer Wert entsteht, z.B. aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder anderen betrieblichen Umständen, so ist der niedrigere Wert anzusetzen. Es wird immer der tatsächliche Wert berücksichtigt, der sich aus dem Markt oder der Nutzung im Unternehmen ergibt.
- Dies stellt sicher, dass der bilanzielle und steuerliche Wert der Einlagen und Entnahmen realitätsnah erfasst wird und weder eine Über- noch eine Unterbewertung erfolgt.