Privateinlage ⇒ einfach erklärt

Eine Privateinlage bezeichnet das Einbringen von Kapital, Anlagen, Wirtschaftsgütern oder anderen Vermögenswerten aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen. Dabei können sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte in das Unternehmen überführt werden.

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Privateinlage – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Privateinlage
Definition

Einbringen von Kapital oder Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Unternehmen

Unterscheidung
  • Privatentnahme
  • Entnahme von Geld, Waren oder Vermögenswerten aus dem Unternehmensvermögen für private Zwecke
  • Reduziert das Betriebsvermögen

Bewertung

  • Nach EStG werden zwei Fälle unterschieden
  • Wirtschaftsgüter, die vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden
  • Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft wurden
Buchhaltung
  • Erhöhen Betriebsvermögen
  • Beeinflussen Gewinnermittlung

Privateinlage

Privateinlagen sind Mittel oder Werte, die ein Unternehmer zusätzlich in das Betriebsvermögen einbringt, um die Finanzierung des Unternehmens zu stärken oder Kapitalbedarf zu decken.

Privateinlage: Definition

Die Privateinlage bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmer private Vermögenswerte in sein Unternehmen einbringt.

  • Diese Einlagen können in Form von Geld, Wirtschaftsgütern oder Sachanlagen erfolgen.

Diese Einlagen erhöhen das Betriebsvermögen und sind in der Buchhaltung entsprechend zu erfassen, da sie direkten Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung haben.

  • Einlagen und Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Wert zu erfassen, der ihnen zum Zeitpunkt ihrer Einbringung oder Entnahme beizumessen ist.

Wenn durch die betriebliche Nutzung ein geringerer Wert entsteht, z.B. aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder anderen betrieblichen Umständen, so ist der niedrigere Wert anzusetzen. Es wird immer der tatsächliche Wert berücksichtigt, der sich aus dem Markt oder der Nutzung im Unternehmen ergibt.

  • Dies stellt sicher, dass der bilanzielle und steuerliche Wert der Einlagen und Entnahmen realitätsnah erfasst wird und weder eine Über- noch eine Unterbewertung erfolgt.

Privateinlage: Bewertung

Die Bewertung der Privateinlage erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben.

  • Laut Einkommensteuergesetz (EStG) wird zwischen zwei Fällen unterschieden, je nachdem, wie lange das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Einlage angeschafft oder hergestellt wurde.
  1. Wirtschaftsgüter, die vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden: Wenn Grundstücke (inklusive der darauf befindlichen Gebäude) bereits vor mehr als 10 Jahren oder sonstige Wirtschaftsgüter vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt wurden, ist der sogenannte Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage anzusetzen. Dieser Wert kann auch über den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen. Hier wird also der aktuelle Wert des Gutes herangezogen, der auch die Inflation und eventuelle Wertsteigerungen berücksichtigt.

  2. Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft wurden: Bei Grundstücken und sonstigen Wirtschaftsgütern, die innerhalb von 10 Jahren bzw. einem Jahr vor der Einlage angeschafft oder hergestellt wurden, ist ebenfalls der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage anzusetzen. Jedoch darf dieser nicht höher sein als die tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sollte ein Wirtschaftsgut vor der Einlage zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet worden sein, ist der Teilwert anzusetzen, maximal jedoch der um die Abschreibungen gekürzte Wert.

Einlagen (und Entnahmen) sind daher mit dem Wert anzusetzen, der ihnen im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, es sei denn, dass sich durch die Nutzung im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt.

  • Wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ggf. abzüglich Abschreibungen) niedriger sind, dann wird dieser Wert für die steuerliche Gewinnermittlung herangezogen.

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Fragen und Antworten

Eine Privateinlage ist das Einbringen von Vermögenswerten aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen.

  • Kapital, Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter können als Privateinlage ins Unternehmen überführt werden.

Bei einer Privateinlage fließen Vermögenswerte ins Unternehmen, während bei einer Privatentnahme Vermögenswerte für private Zwecke entnommen werden.

Quellen